1. Einsichtnahme in den Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2024 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen
2. Möglichkeit zur Einreichung von Vorschlägen
1. Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2024 liegt mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen während den derzeit gültigen Öffnungszeiten in der Verbandsgemeindeverwaltung Ruwer, Untere Kirchstraße 1, 54320 Waldrach, Zimmer 103, bis zur Beschlussfassung über die Haushaltssatzung durch die Verbandsversammlung zur Einsichtnahme aus. Außerdem steht die Haushaltssatzung für das Jahr 2024 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen im Internet unter
www.ruwer.de, Menüpunkt: Bürgerhaushalt
zur Einsichtnahme bereit.
2. Die Einwohnerinnen und Einwohner haben die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen, d.h. vom 10.01.2024 bis zum 24.01.2024; bei der Verbandsgemeindeverwaltung Ruwer, Untere Kirchstraße 1, 54320 Waldrach, Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2024 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen, einzureichen. Die Vorschläge sind schriftlich an die Verbandsgemeindeverwaltung Ruwer, Untere Kirchstraße 1, 54320 Waldrach oder elektronisch an buergerhaushalt@ruwer.de einzureichen. Die Verbandsversammlung wird vor seinem Beschluss über die Haushaltssatzung über die innerhalb dieser Frist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden.