Unter dem Vorsitz von Ortsbürgermeister Damian Marx fand am 07.11.2023 im Gemeindehaus Korlingen die 26. Sitzung des Gemeinderates Korlingen statt.
Die gesamte öffentliche Niederschrift kann im Internet auf der Homepage der Verbandsgemeinde Ruwer unter der Rubrik Ratsinformationssystem eingesehen werden.
Im Folgenden wird über die wesentlichen Beschlüsse aus der Sitzung berichtet.
Mitteilungen
Anpflanzungen und sonstige Arbeiten am Mehrgenerationenplatz wurden von den Ratsmitgliedern durchgeführt. Die Bewässerung hatte zwischenzeitlich Herr Martin Jücker übernommen.
Am 17.09.2023 hat die offizielle Einweihung des Mehrgenerationenplatzes in Verbindung mit dem Anbau an das Gemeindehaus stattgefunden. Die Gemeinde hat Fördergelder in Höhe von ca. 300.000 €, als bisher höchste Fördersumme in der VG Ruwer, aus zwei Leaderprogrammen erhalten.
Der Vorsitzende dankte allen beteiligten Personen. Es bleibt festzustellen, dass der Platz sehr gut angenommen und besucht wird, so dass sich die ganze Arbeit gelohnt hat.
Termine/Veranstaltungen
07.01.2024: Neujahrsempfang vor der Kapelle, Ausrichter: Heimatverein Korlingen
Es sind bereits viele neue Veranstaltungen von Seiten des Musikvereins, Heimatvereins und der Kulturkapelle für das Jahr 2024 in Planung.
Beratung und Beschlussfassung über den Forstwirtschaftsplan 2024
Die Ortsgemeinden haben jährlich einen Forstwirtschaftsplan zu beschließen. Die Wirtschaftspläne wurden den Ortsgemeinden durch das Forstamt Hochwald zur Verfügung gestellt. Revierleiter Gillert schilderte rückblickend die Situation der Waldbewirtschaftung, über die Auswirkungen durch Käferbefall auf die Einschlagmenge und Aufschub vorgesehener Maßnahmen. Der Wirtschaftsplan 2024 wurde vorgestellt und Fragen der Ratsmitglieder beantwortet. Einstimmig wurde der Plan beschlossen.
Beratung und Beschlussfassung zum Brennholzverkauf 2023/2024
Der Brennholzverkauf 2023/2024 steht an. Mit Schreiben vom 29.08.2023 hat das Forstamt Hochwald darauf hingewiesen, dass in fast allen Gemeinden des Forstamtes eine deutliche Steigerung der Zahl und Mengenwünschen von gewerblichen und privaten Brennholzkunden beim (Laub)Brennholzverkauf festzustellen war. Gleichzeitig ist das Angebot an Laubbrennholz auf Dauer nicht „steigerbar“, um die Nachhaltigkeit der Holznutzung nicht zu gefährden und den Wald nicht zu überfordern. Der Gemeinderat Korlingen beschloss einstimmig die folgende Vorgehensweise für den Brennholzverkauf 2023/2024: (1) Der Verkauf soll zu den von Landesforsten Rheinland-Pfalz für den Staatswald festgelegten Mindestpreisen (Laubhartholz 73,00 € / fm (brutto); Nadelholz 53,00 € / fm (brutto) erfolgen. (2) Der Verkauf soll i.d.R. per Versteigerung erfolgen, wobei die o.a. Preise als Taxpreis gelten. Die Revierleitung wird mit der Durchführung beauftragt. (3) Die Menge je Haushalts wird nicht begrenzt. (4) Die Regelung soll auch in den Folgejahren gelten, sofern seitens der Gemeinde kein neuer Beschluss gefasst wird.
Beratung und Beschlussfassung über die Anpassung der Satzung für die Erhebung der Hundesteuer
Der Gemeinde- und Städtebund hat ein aktualisiertes Muster der „Satzung zur Erhebung der Hundesteuer“ (Fassung vom 31.08.2023) veröffentlicht. Das ursprüngliche Satzungsmuster wurde von einer Arbeitsgruppe aus Mitgliedern des Gemeinde- und Städtebundes und des Städtetages Rheinland-Pfalz unter Beteiligung des Ministeriums des Innern für Sport und Infrastruktur erarbeitet. Die Mustersatzung sieht eine Anpassung der Hundesteuerbefreiung für Assistenzhunde im Sinne des § 12e Abs. 3 BGG vor. Der Rat beschloss die entsprechende Anpassung.
Änderungen der Gründungssatzung Anstalt des öffentlichen Rechts Ruwertal-Hochwald-Energie (AöR R-H-E)
Die Verbandsgemeinde Ruwer und die 18 beteiligten Ortsgemeinden haben eine Satzung zur Gründung der AöR R-H-E beschlossen und am 24.07.2023 unterzeichnet. Der Entwurf dieser Satzung war im Vorfeld mit der Kommunalaufsicht abgestimmt. Im Rahmen der erneuten rechtlichen Prüfung der vorgelegten unterschriebenen Satzung hat die Kommunalaufsicht Trier-Saarburg nun anders als in der Vorabstimmung verschiedene redaktionelle Änderungen zur Klarstellung des Satzungsinhaltes gefordert. Als Begründung gibt die Kommunalaufsicht an, dass der Landkreis jüngst in Rechtsangelegenheiten Erfahrungen gesammelt hat, die diese Änderungsforderungen begründen. Der Gemeinderat nahm die Änderungen innerhalb der Satzung über die Gründung der AöR R-H-E zur Kenntnis und beauftragte den Ortsbürgermeister mit der Unterzeichnung der Satzung.
Vergabe: Nachtrag zur Erdwärmebohrung im Rahmen der Erschließung des Baugebietes "Hinterste Anwand"
Das ursprüngliche Nachtragsangebot bezog sich auf 39 Stillstandstage auf der Baustelle und belief sich auf 85.259,07 € netto (zzgl. MwSt.). Bauleitung und Auftraggeber konnten dieses Nachtragsangebot nicht akzeptieren bzw. nicht nachvollziehen. Aus diesem Grund fand am 11.10.2023 eine Besprechung im Gemeindehaus Korlingen mit allen Beteiligten statt. Im Rahmen der Besprechung wurde das Nachtragsangebot Nr. 1 verhandelt, verschiedene LV-Positionen und erforderliche Nachpreise erörtert. Es wird auf den angefügten Aktenvermerk des Büro Fuchs verwiesen. Im Ergebnis ist festzuhalten, dass die im Nachtragsangebot geforderten 39 Stillstandstage auf 19 Stillstandstage reduziert werden, da der Beginn der Arbeiten am 04.10.2023 und nicht am 16.10.2023 war. Auf dieser Grundlage reduziert sich das Nachtragsangebot der Firma Bauer Resources GmbH auf 41.536,47 € netto (zzgl. MwSt.). Im besagten Verhandlungsgespräch wurden weitere Positionen des Leistungsverzeichnisses mit der Firma Bauer Resources GmbH erörtert. Letztlich wurde von Seiten der Firma Bauer Resources GmbH bestätigt, dass die im Aktenvermerk beschriebenen Leistungen nicht zur Abrechnung kommen. Aufgrund dessen verringert sich die Summe des Nachtragsangebotes auf 4.441,70 € netto = 5.285,62 € brutto. Der Gemeinderat beauftragte mehrheitlich das vorliegende Nachtragsangebot der Firma Bauer Resources GmbH in Höhe von 5.285,62 € brutto. Die Verwaltung wird beauftragt, zu prüfen, wer diese Kosten zu tragen hat.