Unter dem Vorsitz von Ortsbürgermeister Rainer Krämer fand am 22.11.2023 im Familienzentrum die 43. Sitzung des Gemeinderates Waldrach statt.
Die gesamte öffentliche Niederschrift kann im Internet auf der Homepage der Verbandsgemeinde Ruwer unter der Rubrik Ratsinformationssystem eingesehen werden.
Im Folgenden wird über die wesentlichen Beschlüsse aus der Sitzung berichtet.
Mitteilung über eine getroffene Eilentscheidung gem. § 48 GemO
Der Vorsitzende verlas die Informationsvorlage der Verwaltung. Nachdem die Beseitigung des Zeltes von der Kreisverwaltung Trier-Saarburg verfügt wurde, wurde der Zeltverleiher Lenz im Rahmen einer Eilentscheidung (28.09.2023) mit dem Abbau beauftragt, um die vorgegebenen Fristen nicht (weiter) verstreichen zu lassen. In einem weiteren Gespräch mit dem RA Schulze, dem fraktionsübergreifenden Arbeitskreis und der Bürgermeisterin am 19.10.2023 wurde u.a. das Angebot der Fa. Lenz besprochen. In dem Gespräch wurde festgehalten, dass die Fa. Lenz den Auftrag zum Abbau erhalten muss, damit die Fristen zum Abriss eingehalten werden können und kein Bußgeld zu zahlen ist. Es wurde jedoch festgehalten, dass das Zeltbuch nicht erworben wird. Das Angebot ist daher um diesen Betrag zu kürzen. Der Auftrag beläuft sich dann auf 13.351,80 Euro. Insofern wurde die Eilentscheidung vom 28.09.2023 durch die Entscheidung am 19.10.2023 ergänzt bzw. erweitert. Die Beauftragung musste im Rahmen der Eilentscheidung erfolgen, um eine weitere Verzögerung zu vermeiden und der Bauaufsicht darzulegen, dass verbindliche Schritte zur Einhaltung der Anordnung innerhalb der gesetzten Frist veranlasst wurden.
Beratung und Beschlussfassung über den Forstwirtschaftsplan 2024
Zu diesem Tagesordnungspunkt übergab der Vorsitzende das Wort an Revierleiter Gillert. Herr Gillert stellt den Forstwirtschaftsplan 2024 vor. Für das Haushaltsjahr 2024 sind Einnahmen in Höhe von 182.948,00 € vorgesehen. Zudem setzt er den Rat darüber in Kenntnis, dass die Förderung aus dem Förderprogramm „Klimaangepasstes Waldmanagement“ genehmigt wurde. Anschließend informiert Herr Gillert über den aktuellen Stand des Gemeindewaldes. Derzeit liegt der Gewinn bei 8.298,00 €, dieser wird sich jedoch noch erhöhen, da der Holzverkauf noch nicht stattgefunden hat. Im vergangenen Jahr ist es aufgrund von Käferbefall zu einer höheren Holzernte gekommen. Einstimmig beschloss der Rat den vorliegenden Forstwirtschaftsplan 2024.
Beratung und Beschlussfassung zum Brennholzverkauf 2023/2024
Der Brennholzverkauf 2023/2024 steht an. Mit Schreiben vom 29.08.2023 hat das Forstamt Hochwald darauf hingewiesen, dass in fast allen Gemeinden des Forstamtes eine deutliche Steigerung der Zahl und Mengenwünschen von gewerblichen und privaten Brennholzkunden beim (Laub)Brennholzverkauf festzustellen war. Gleichzeitig ist das Angebot an Laubbrennholz auf Dauer nicht „steigerbar“, um die Nachhaltigkeit der Holznutzung nicht zu gefährden und den Wald nicht zu überfordern. Der Gemeinderat Waldrach beschloss für den Brennholzverkauf 2023/2024 nachfolgendes Verfahren: (1) Der Verkauf soll zu den von Landesforsten Rheinland-Pfalz für den Staatswald festgelegten Mindestpreisen erfolgen: 73,00 €/fm für Hartlaubhölzer sowie 53,00 €/fm für alle Nadelhölzer. (2) Der Verkauf soll i. d. R. per Versteigerung erfolgen, wobei die o. a. Preise als Taxpreis gelten. Die Revierleitung wird mit der Durchführung beauftragt. (3) Die maximale Verkaufsmenge Laubbrennholz je Haushalt wird begrenzt auf 10 fm. (4) Die Regelung gilt nur für den Winter 2023/2024 (und im folgenden Sommer verkaufte Kleinmengen). Für die nächste Brennholz-Saison wird von der Gemeinde ein neuer Beschluss gefasst.
Vorstellung der Konzeption und der baulichen Umsetzung des geplanten Gesundheitszentrums in der Hermeskeiler Straße
Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßte der Vorsitzende Investor Thomas Borresch, seine Architektin und Herrn Lang vom Ingenieurbüro B.K.S aus Trier. Herr Borresch stellte sich und die Physiotraining Ruwertal GmbH vor. Die Physiotraining Ruwertal GmbH befindet sich seit 2010 mit einer Fläche von 180 qm (Stand heute) in der Bahnhofstraße. Geplant ist es ein Gesundheitszentrum mit einer Fläche von 1200 qm in der Hermeskeiler Straße zu errichten. Durch die Errichtung des Gesundheitszentrums sollen zusätzliche Leistungen angeboten werden und die Wartezeiten der Kundschaft verkürzt werden.
Beratung und Beschlussfassung über die Anpassung der Satzung für die Erhebung der Hundesteuer
Der Gemeinde- und Städtebund hat ein aktualisiertes Muster der „Satzung zur Erhebung der Hundesteuer“ (Fassung vom 31.08.2023) veröffentlicht. Das ursprüngliche Satzungsmuster wurde von einer Arbeitsgruppe aus Mitgliedern des Gemeinde- und Städtebundes und des Städtetages Rheinland-Pfalz unter Beteiligung des Ministeriums des Innern für Sport und Infrastruktur erarbeitet. Die Mustersatzung sieht eine Anpassung der Hundesteuerbefreiung für Assistenzhunde im Sinne des § 12e Abs. 3 BGG vor. Einstimmig wurde der Anpassung der Satzung zugestimmt.
Beratung und Beschlussfassung zum Grundsatzbeschluss zur Erstellung eines Nutzungskonzeptes für den Vereins- und Gemeinderaum „Hühnerstall“
Seitens des Vorsitzenden wurde erneut über den stattgefundenen Termin am 06.11.2023 mit der Kreisverwaltung Trier-Saarburg - Frau Bieck und der Verbandsgemeinde Ruwer - Herr Schmitt, berichtet. In diesem Termin kam man zum Ergebnis, dass das Gebäude „Hühnerstall“ zukünftig als Gemeinde- und Vereinsraum genutzt werden könnte. Im Zuge der Dorferneuerung gibt es hierzu Fördermöglichkeiten. Ortsbürgermeister Krämer schlägt die Erstellung eines Nutzungskonzeptes für die einzelnen Räume / Etagen des Gebäudes vor. Dies beschloss der Rat einstimmig.
Beratung und Beschlussfassung zur Umsetzung der Parkverbotszonen in der Straße "Im Rosenbungert"
In den letzten Jahren hat sich die Verkehrslage in der Straße „Im Rosenbungert“ dahingehend entwickelt, dass immer häufiger die Parksituation dazu führt, dass Rettungsdienste, Lieferverkehr und der Müllentsorger zeitweise die Straße nicht durchfahren können. Darüber hinaus gab es von Seiten der Anlieger massive Beschwerden. Die Erprobungsphase verschiedener, eingerichteter absoluter bzw. eingeschränkter Halteverbotszonen endete mit Ablauf des Tages 29.12.2023. Die in der Erprobungszeit eingereichten Einwände der Anwohner bezüglich der Halteverbotszonen können bei der dauerhaften Errichtung vollumfänglich berücksichtigt werden. Der Gemeinderat beschloss in der Straße „Im Rosenbungert“ Parkverbotszonen in folgenden Bereichen zu errichten:
Im Rosenbungert in Höhe der Hausnummern 1-3 –
— absolutes Halteverbot
Im Rosenbungert in Höhe der Hausnummern 21-27 –
— eingeschränktes Halteverbot
Im Rosenbungert in Höhe der Hausnummern 37-39 –
— eingeschränktes Halteverbot
Im Rosenbungert in Höhe der Hausnummern 49-51 –
— eingeschränktes Halteverbot
Grundsatzbeschluss über die Fortschreibung des Dorferneuerungskonzeptes unter Vorschaltung einer Dorfmoderation
1994 wurde die Ortsgemeinde Waldrach als Dorferneuerungsgemeinde anerkannt. Im Laufe der Jahre wurden zahlreiche Maßnahmen erfolgreich umgesetzt. Das Konzept bedarf nunmehr einer Überarbeitung. Bedingung für die Förderung des Konzeptes ist die Vorschaltung einer Dorfmoderation; diese wird mit bis zu 12.000,-€ gefördert. Mit Hilfe der Moderation soll eine nachhaltige und zukunftsorientierte Entwicklung des Dorfes unterstützt und dazu beigetragen werden, das Dorf als eigenständiger Wohn-, Arbeits-, Sozial- und Kulturraum zu erhalten und weiter zu entwickeln. Des Weiteren soll die Dorfmoderation zur Förderung der Einsatzbereitschaft und Selbstinitiative, insbesondere der Jugendlichen, für die Belange ihres Dorfes beitragen. Die Fortschreibung des Dorferneuerungskonzeptes wurde einstimmig beschlossen.
Vergabe eines Planungsauftrages zur Änderung des Bebauungsplanes Goldkäulchen
Die Ortsgemeinde beabsichtigt die Änderung des Bebauungsplans „Im Goldkäulchen“. Hintergrund der Änderung ist, dass die Bebauung in den Bauabschnitten II und III aufgrund der Topographie in der Vergangenheit nur mit massiven Abweichungen von den Textfestsetzungen des Bebauungsplans möglich war. Durch die Vielzahl der Abweichungsanträge sind die Grundzüge des Bebauungsplans berührt, sodass die Änderung des Bebauungsplanes zu einer Plansicherheit führen soll. In Absprache mit dem Fachbereich und der Ortsgemeinde wurde das Verhandlungsverfahren mit dem Ingenieurbüro B.K.S. - Ingenieurgesellschaft für Stadtplanung mbH, Maximinstraße 17b, 54292 Trier begonnen. Auf Grundlage der Erläuterungen des Fachbereichs und der Ortsgemeinde zu den verschiedenen Planungsaufgaben reichte das Büro B.K.S. mit Datum vom 06.11.2023 ein Honorarangebot zum Brutto-Angebotspreis i.H.v. 29.494,48 € ein. Das Angebot wurde seitens der Vergabestelle geprüft. Es wird empfohlen, den Ingenieurauftrag an das Büro B.K.S. aus Trier zum geprüften Brutto-Angebotspreis von 29.494,48 €, zu erteilen. Das Büro ist bekannt und lässt erwarten, dass die Leistungen vertragsgemäß durchgeführt werden. Einstimmig wurde der entsprechende Beschluss gefasst.