Unter dem Vorsitz von Ortsbürgermeister Josef Weber fand am 28.11.2023 im Feuerwehrgerätehaus die 24. Sitzung des Gemeinderates Morscheid statt.
Die gesamte öffentliche Niederschrift kann im Internet auf der Homepage der Verbandsgemeinde Ruwer unter der Rubrik Ratsinformationssystem eingesehen werden.
Im Folgenden wird über die wesentlichen Beschlüsse aus der Sitzung berichtet.
Beratung und Beschlussfassung über den Forstwirtschaftsplan 2024
Die Ortsgemeinden haben jährlich einen Forstwirtschaftsplan zu beschließen. Die Wirtschaftspläne wurden den Ortsgemeinden zwischenzeitlich durch das Forstamt Hochwald zur Verfügung gestellt.
Ortsbürgermeister Weber begrüßte den Forstrevierleiter Michael Gillert vom Forstamt Hochwald und übergab ihm das Wort. Herr Gillert ging kurz auf die problematischen Bedingungen des laufenden Jahres ein. Im Gemeindewald entstanden unter anderem Borkenkäferbefalle an Fichte und Tannenarten, Rinn- und Rußkrankheiten und die Wetterbedingungen spielten eine Rolle. Im laufenden Jahr kam es zu einer erheblichen Schadholzernte von 1.600 m^3. Bei einer normalen jährlichen Schadholzernte liegt man bei ca. 600 m^3. Für nächstes Jahr ist vorgesehen vor allem Buche und Eiche zu pflanzen, Fichte und Tanne je nach Witterung. Des Weiteren wird sich auf die Jungbestandspflege konzentriert, indem 4.500 neue Pflanzen gesetzt werden. Um Käferlöcher und Verbisse zu vermeiden, werden diese mit Schutzgittern ausgestattet. Trotz der schwierigen Grundlage kann mit einem positiven Deckungsbeitrag in Höhe von 2.677,00 € geplant werden. Einstimmig wurde dem Forstwirtschaftsplan zugestimmt.
Beratung und Beschlussfassung zum Brennholzverkauf 2023/2024
Der Brennholzverkauf 2023/2024 steht an. Mit Schreiben vom 29.08.2023 hat das Forstamt Hochwald darauf hingewiesen, dass in fast allen Gemeinden des Forstamtes eine deutliche Steigerung der Zahl und Mengenwünsche von gewerblichen und privaten Brennholzkunden beim (Laub)Brennholzverkauf festzustellen war. Gleichzeitig ist das Angebot an Laubbrennholz auf Dauer nicht „steigerbar“, um die Nachhaltigkeit der Holznutzung nicht zu gefährden und den Wald nicht zu überfordern. Der Gemeinderat hat abschließend folgende Vorgehensweise für den Brennholzverkauf 2023/2024 beschlossen:
Der Verkaufspreis beträgt 73,00 € brutto pro Festmeter für Laubhartholz und 53,00 €/fm brutto für Nadelholz. Der Verkauf erfolgt im Rahmen einer Versteigerung, wobei die o. a. Preise als Taxpreise gelten. Die maximale Verkaufsmenge je Haushalt wird begrenzt auf 7 fm bzw. je ein Polter, sollte dieser höhere oder geringere Mengen enthalten. Zum Holzerwerb sind ausschließlich Morscheider Bürger berechtigt. Sollten Restmengen zur Verfügung stehen, sind diese zunächst an Morscheider Bürger, bei fehlender Nachfrage aber auch an Auswärtige zu vergeben. Vorstehende Regelung gilt nur für den Winter 2023/2024 und für gegebenenfalls im Sommer 2024 verkauftes Brennholz. Für die nächste Brennholz-Saison wird ein neuer Beschluss gefasst. Das Forstamt Hochwald wird mit der Durchführung der Versteigerung beauftragt.
Beratung und Beschlussfassung über die Anpassung der Satzung für die Erhebung der Hundesteuer
Der Gemeinde- und Städtebund hat ein aktualisiertes Muster der „Satzung zur Erhebung der Hundesteuer“ (Fassung vom 31.08.2023) veröffentlicht. Das ursprüngliche Satzungsmuster wurde von einer Arbeitsgruppe aus Mitgliedern des Gemeinde- und Städtebundes und des Städtetages Rheinland-Pfalz unter Beteiligung des Ministeriums des Innern für Sport und Infrastruktur erarbeitet. Die Mustersatzung sieht eine Anpassung der Hundesteuerbefreiung für Assistenzhunde im Sinne des § 12 e Abs. 3 BGG vor. Einstimmig wurde die Anpassung beschlossen.
Festlegung der Preise für die Benutzung der Sportanlage durch auswärtige Vereine
Dem Gemeinderat liegt eine aktuelle Preisliste für die Benutzung der Sportanlage der Ortsgemeinde Thomm vor. Es stellt sich die Frage, ob die aktuelle Gebührentabelle der Ortsgemeinde Thomm auch für die Benutzung der Sportanlage Morscheid gelten soll. Hierüber bestand im Rat grundsätzliche Einigkeit. Für die Benutzung der örtlichen Sportanlage durch auswärtige Vereine werden ab sofort folgende Gebühren fällig:
| Netto | ||
| Training ohne Flutlicht ½ Platz | ||
| (ohne Duschanlagen/Kabinen) | 90 min. | 30,00 € |
| Training ohne Flutlicht 1/1 Platz | ||
| (ohne Duschanlagen/Kabinen) | 90 min. | 60,00 € |
| Training mit Flutlicht ½ Platz | ||
| (ohne Duschanlagen/Kabinen) | 90 min. | 50,00 € |
| Training mit Flutlicht 1/1 Platz | ||
| (ohne Duschanlagen/Kabinen) | 90 min. | 85,00 € |
| Trainings-, Meister- oder Pokalspiel | ||
| ohne Flutlicht (ohne Duschanlagen/Kabinen) | 120 min. | 80,00 € |
| Trainings-, Meister- oder Pokalspiel | ||
| mit Flutlicht (ohne Duschanlagen/Kabinen) | 120 min. | 110,00 € |
| Benutzung der Duschanlagen/Kabinen | ||
| incl. Reinigung pro Mannschaft/Kabine |
| 25,00 € zzgl. 19 % Umsatzsteuer |
Entwicklung eines Baugebietes - Antrag an die Verbandsgemeinde auf Änderung des Flächennutzungsplanes
Die Gemeinde Morscheid beabsichtigt im Bereich des Friedhofs (Auf dem Wittumhofen) das Neubaugebiet „Sonnenhang“ zu entwickeln. In dem geplanten Bereich befinden sich Glatthaferwiesen bzw. magere Flachlandwiesen, welche gesetzlich geschützt sind. Von dem Verbot des Eingriffs in die gesetzlich geschützten Wiesen kann durch die Untere Naturschutzbehörde eine Ausnahme erteilt werden. Das bedeutet, dass die in Rede stehenden Flächen bauplanungsrechtlich zuerst im Flächennutzungsplan dargestellt werden müssen und dann ein Bebauungsplan im Vollverfahren (mit Umweltbericht und Ausgleichsmaßnahmen) entwickelt werden muss. Dies wird umso schwieriger, als ausreichend Alternativflächen im Flächennutzungsplan ausgewiesen sind. Im Fall einer Aufnahme der Fläche im Bereich des Friedhofs in den Flächennutzungsplan, sind möglicherweise andere bereits dargestellte Potentialflächen im Flächennutzungsplan wie z. B. der Bereich Riemen (Auf der Hambuchenheck, Gegen Kockersloch) ganz oder teilweise aufzugeben. Des Weiteren fallen für die Änderung des Flächennutzungsplans Verfahrenskosten an. Trotz alledem möchte der Gemeinderat einheimischen Bürgern Baugrundstücke zur Verfügung stellen. Die Gemeinde strebt daher ein Vollverfahren im Bereich des Friedhofs (Auf dem Wittumhofen) an. Der Rat beschloss sodann die Aufnahme dieser Flächen in den Flächennutzungsplan. Dem Gemeinderat ist bewusst, dass im Falle einer Fortschreibung der Fläche im Bereich des Friedhofs (Auf dem Wittumhofen) davon auszugehen ist, dass die bereits im Flächennutzungsplan dargestellte Potentialfläche im Bereich Riemen (Auf der Hambuchenheck, Gegen Kockersloch) zumindest teilweise aufgegeben werden muss. Sofern die Verbandsgemeinde die Kosten des FNP-Verfahrens nicht tragen will bzw. kann, erklärt sich die Ortsgemeinde bereit, sämtliche Kosten für die Fläche im Bereich des Friedhofs vollumfänglich zu übernehmen. Bei der Beschlussfassung wurde namentlich abgestimmt. Für den Beschluss (5) stimmten Alfred Stüttgen, Volker Kirch, Nico Kirch, Winfried Schmitt und Daniel Lauer. Gegen den Beschluss (3) stimmten Marco Mees, Daniela Mees und Jürgen Lauer. Enthalten (2) haben sich Josef Weber und Daniel Philippi.