Unter dem Vorsitz von Ortsbürgermeisterin Silke Weber fand am 13.12.2023 im Bürgerhaus die 25. Sitzung des Gemeinderates Farschweiler statt.
Die gesamte öffentliche Niederschrift kann im Internet auf der Homepage der Verbandsgemeinde Ruwer unter der Rubrik Ratsinformationssystem eingesehen werden.
Im Folgenden wird über die wesentlichen Beschlüsse aus der Sitzung berichtet.
Das letzte Baugrundstück im Baugebiet Wehlenkopf wurde erfolgreich versteigert.
In der Ortsbürgermeisterbesprechung vom 15.11.23 wurde nochmals auf dringend erforderliche und notwendige Schritte verwiesen, um die Arbeitssicherheit zu gewährleisten. Hier kommen viele Dokumentationspflichtaufgaben auf die Vorsitzende zu und auch zukünftig wird dies einen höheren Verwaltungsaufwand erfordern, da auch zu vielen Materialien und Werkzeugen Betriebsanweisungen zu verfassen sind und aktuell zu halten.Die Gebäudeprüfungen und Prüfungen von Sicherheitseinrichtungen, elektrischen Anlagen, Heizungsanlagen etc. werden ebenfalls dokumentationspflichtiger werden.
Wahlen 2024: Zur Unterstützung der umfangreichen Wahlvorgänge am 09.06.2024 im Bürgerhaus, werden noch freiwillige Helfer gesucht; dankenswerterweise haben hier die ortsansässigen Vereinsleiter bereits Unterstützung aus den Gruppenreihen zugesagt. Jeder Helfer ist gern willkommen.
Leider kam es am vergangenen Wochenende zu einer Sachbeschädigung auf dem Schulhof; die Ortsgemeinde bittet die Verursacher sich bitte zu melden, damit dies über entsprechende Haftpflicht abgewickelt werden kann. Bereits 2 Wochen zuvor kam es zu einer Sachbeschädigung an der Bushaltestelle am Dorfplatz. Wer dazu Angaben machen kann, möge dies bitte tun. Hinweise werden selbstverständlich vertraulich behandelt.
Das Vereinsleiter-Treffen ist sehr gut angenommen worden und es wurden Missverständnisse ausgeräumt und einstimmig die Zusammenarbeit in der Zukunft beschlossen und es wurde ein weiteres Vereins-Gruppenleitertreffen terminiert, der Wunsch nach häufigeren Treffen kam aus den Vereinsreihen hierzu.
Es wurden zahlreiche Termine für Veranstaltungen festgelegt; besonders zu erwähnen ist hier der Seniorentag als „Ü60-Party“, zu dem die Vereine Unterstützung zugesagt haben und auch die Ratsmitglieder helfen werden.
Die Vorsitzende wünscht allen ein angenehmes Weihnachtsfest und ein gesundes neues Jahr.
Beratung und Beschlussfassung zum Brennholzverkauf 2023/2024
Der Brennholzverkauf 2023/2024 steht an. Mit Schreiben vom 29.08.2023 hat das Forstamt Hochwald darauf hingewiesen, dass in fast allen Gemeinden des Forstamtes eine deutliche Steigerung der Zahl und Mengenwünschen von gewerblichen und privaten Brennholzkunden beim (Laub)Brennholzverkauf festzustellen war. Gleichzeitig ist das Angebot an Laubbrennholz auf Dauer nicht „steigerbar“, um die Nachhaltigkeit der Holznutzung nicht zu gefährden und den Wald nicht zu überfordern. Der Gemeinderat Farschweiler beschloss die folgende Vorgehensweise für den Brennholzverkauf 2023/2024: (1) Der Verkauf zu den von Landesforsten Rheinland-Pfalz für den Staatswald festgelegten Mindestpreisen erfolgen soll. Diese sind für den Winter 2023/2024 wie folgt festgelegt: 73,00 €/fm für Hartlaubhölzer; 53,00 €/fm für alle Nadelhölzer (2) Der Verkauf soll i. d. R. per Versteigerung erfolgen, wobei die o. a. Preise als Taxpreis gelten. Die Revierleitung wird mit der Durchführung beauftragt. (3) Die maximale Verkaufsmenge Laubbrennholz je Haushalt wird begrenzt auf 8 fm. Haushalte aus Farschweiler, die ausschließlich mit Holz beheizt werden, müssen sich vorher bei der Bürgermeisterin anmelden und dürfen dann – nach entsprechender Feststellung – die doppelte Menge steigern. Pro Haushalt darf maximal eine Vollmacht vorgelegt werden. (4) Die Regelung soll auch in den Folgejahren gelten, sofern seitens der Gemeinde kein neuer Beschluss gefasst wird. Auf Preisanpassungen wird durch den Landesforst hingewiesen; somit gilt die Regelung bis auf Weiteres ohne weiteren Beschluss. Für die Versteigerung wird als Termin der 27.01.2024, 10:00 Uhr festgelegt. Alles Weitere klärt die Vorsitzende ab.
Beratung und Beschlussfassung über den Forstwirtschaftsplan 2024
Die Ortsgemeinden haben jährlich einen Forstwirtschaftsplan zu beschließen. Die Wirtschaftspläne wurden den Ortsgemeinden zwischenzeitlich durch das Forstamt Hochwald zur Verfügung gestellt. Herr Gillert erläuterte bezogen auf die Planung für das Jahr 2024 u.a. folgendes: Der Wirtschaftsplan für das Jahr 2024 weist Plan-Erträge i.H. von 192.926 € und Plan-Aufwände i.H. von 165.020 € aus (= Plan-Ergebnis i.H.v. 27.906 €). Zu verschiedenen Positionen der Wirtschaftsplanung erläuterte er ausführlich, welche Maßnahmen hierunter fallen (z.B. Bepflanzung in Käferloch, Zaunkontrolle, Verbissschutz, Borkenkäfersuche, Wegeunterhaltung etc.) und welcher Ansatz hier gewählt wurde. Dem Forstwirtschaftsplan wurde einstimmig zugestimmt.
Beratung und Beschlussfassung über die Feststellung der Jahresrechnung der abgelaufenen Haushaltsjahre 2016 und 2017 sowie über die Entlastung des betroffenen Personenkreises
Die Ortsbürgermeisterin Silke Weber und die 2. Beigeordnete Elke Morgen waren in den betreffenden Jahren im Amt und somit von der Beschlussfassung gemäß § 22 GemO auszuschließen. Frau Weber und Frau Morgen verließen den Sitzungstisch und nahmen im Zuhörerraum Platz. Der 1. Beigeordnete Martin Braun übernahm den Vorsitz und verlas die Beschlussvorlage. Nach Abschluss der Prüfungshandlungen durch den Rechnungsprüfungsausschuss, erfolgt unter diesem Tagesordnungspunkt die Beschlussfassung über die Feststellung der Jahresabschlüsse. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat das Ergebnis seiner Prüfung in einem Prüfungsbericht zusammengefasst; dieser Bericht war der Beschlussvorlage als Anlage beigefügt. Auf Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses beschloss der Ortsgemeinderat einstimmig die Feststellung der geprüften Jahresabschlüsse 2016 und 2017 und erteilte dem Gemeinderat, der Ortsbürgermeisterin, der Bürgermeisterin der Verbandsgemeinde sowie den Beigeordneten, soweit diese sie in den Haushaltsjahren 2016 und 2017 vertreten haben, Entlastung.
Beratung und Beschlussfassung über die Anpassung der Satzung für die Erhebung von Hundesteuer
Der Gemeinde- und Städtebund hat ein aktualisiertes Muster der „Satzung zur Erhebung der Hundesteuer“ (Fassung vom 31.08.2023) veröffentlicht. Das ursprüngliche Satzungsmuster wurde von einer Arbeitsgruppe aus Mitgliedern des Gemeinde- und Städtebundes und des Städtetages Rheinland-Pfalz unter Beteiligung des Ministeriums des Innern für Sport und Infrastruktur erarbeitet. Die Mustersatzung sieht eine Anpassung der Hundesteuerbefreiung für Assistenzhunde im Sinne des § 12e Abs. 3 BGG vor. Einstimmig wurde die Satzungsänderung beschlossen.
Vertrag über die finanzielle Beteiligung von Kommunen an Windenergieanlagen (Neuanlagen)
Gem. § 6 Abs. 1 Nr. 1 EEG 2023 (Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien) wurde geregelt, dass Betreiber einer Windenergieanlage (WEA) den betroffenen Ortsgemeinden eine finanzielle Beteiligung anbieten sollen. Eine Gegenleistung der Ortsgemeinde darf ausdrücklich hierfür nicht seitens des Betreibers verlangt werden. Dies wird auch explizit in dem Vertrag geregelt. Die finanzielle Beteiligung errechnet sich nach der tatsächlich in das Netz eingespeisten Strommenge und nach der fiktiven Strommenge ab Inbetriebnahme der einzelnen WEA. Der Faktor beläuft sich auf 0,2 Cent pro Kilowattstunde. Genauere Regelungen der Berechnung ergeben sich aus dem EEG 2023. Bei den Vertragsunterlagen handelt es sich um eine Mustervereinbarung, die u.a. mit dem dt. Städtetag und Gemeindebund erarbeitet wurde. Der GStB RLP hat ebenfalls keine Bedenken gegen die Unterzeichnung des Vertrages vorgetragen. Die Anwendung des Mustervertrages wird vom GStB RLP sogar empfohlen. Der Gemeinderat ermächtigte die Ortsbürgermeisterin, den vorliegenden Vertrag über die finanzielle Beteiligung von Kommunen an Windenergieanlagen (Neuanlagen) gem. § 6 Abs. 1. Nr. 1 EEG 2023 mit der wiwi consult GmbH & Co.KG. Mainz zu unterzeichnen.
Festlegung der Aufgaben der Geschäftsbereiche der Beigeordneten
Um das Amt und die Tätigkeiten der Ortsbürgermeisterin zukunftsfähiger zu gestalten, haben die Ortsbürgermeisterin und deren Beigeordnete vereinbart, dass bestimmte Aufgabenfelder durch die Ortsbeigeordneten als eigene Aufgabe, sog. Geschäftsbereiche, geführt werden sollen. Nach der Gemeindeordnung sollen dabei die Verwaltungsaufgaben eines Geschäftsbereiches möglichst in einem Sachzusammenhang stehen und einer einheitlichen Leitung bedürfen. Dabei bleiben die Befugnisse der Ortsbürgermeisterin, die über einen sachlich abgrenzbaren Geschäftsbereich hinausreichen und die Gemeinde als Ganzes betreffen, wie z. B. die Unterrichtung des Gemeinderats (§ 33 Abs. 1 und 2 GemO), die Aussetzung von Beschlüssen des Gemeinderats (§ 42 GemO), das Eilentscheidungsrecht (§ 48 GemO), die Vorlegung des Jahresabschlusses und des Gesamtabschlusses (§ 110 Abs. 2 Satz 1) und die Übertragung weiterer Aufgaben auf das Rechnungsprüfungsamt (§ 112 Abs. 2), können nicht einem Beigeordneten als Geschäftsbereich übertragen werden.
Die Beigeordneten mit eigenem Geschäftsbereich werden auch dann als ständige Vertreter des Bürgermeisters für ihren Geschäftsbereich tätig, wenn der Bürgermeister nicht verhindert ist.
Geschäftsbereich 1: - Liegenschaften und Gebäudemanagement -
alle gemeindlichen Einrichtungen, einschließlich der Liegenschaften (u.a. Reparaturen und Instandsetzungen, Erledigung von Versicherungsangelegenheiten, Vermietungen, Verpachtung usw.) und Ansprechpartner/in für die Bürgerinnen und Bürger für diese Aufgaben des Geschäftsbereichs.
Geschäftsbereich 2: - Soziale Angelegenheiten –
Soziale Angelegenheiten der Ortsgemeinde (Veranstaltungen der Ortsgemeinde, Vereinspflege und Kontakte zu Vereinen, Jugend- und Seniorenarbeiten) und Ansprechpartner/in für die Bürgerinnen und Bürger für diese Aufgaben des Geschäftsbereichs.
Geschäftsbereich 3: - Bau- und Umweltangelegenheiten -
Bau- und Umweltangelegenheiten, einschließlich der Dorfmoderation (Ausweisung und Ausbau von Baugebieten, Bauanträge und Bauvoranfragen, Straßenausbaumaßnahmen usw.) und Ansprechpartner/in für die Bürgerinnen und Bürger für diese Aufgaben des Geschäftsbereichs.
Hierzu teilten die Beigeordneten Pamela Pfanne und Martin Braun ihre Sicht zur Situation im Dezember 2022 sowie ihre jetzigen Bedenken mit (u.a. Einarbeitung in die Geschäftsbereiche und Zeitfaktor – 5 Monate - bis zur Neuwahl etc.).
Die 2. Beigeordnete Frau Elke Morgen erklärt sich bereit, den Geschäftsbereich 1 – Liegenschaften und Gebäudemanagement – zu übernehmen; sie verzichtet auf ihre Aufwandsentschädigung. Der Rat wies Frau Morgen den Geschäftsbereich 1 zu.
Teilnahme an Ausschreibungen zu Arbeitssicherheit und Betreiberverantwortung
Die Erfüllung der Betreiberpflichten von Liegenschafts-Eigentümern stellt ein wichtiges Thema dar und ist verbunden mit entsprechenden Haftungsrisiken. Die Verbandsgemeinde Ruwer möchte als Grundlage zur Erfüllung dieser Pflichten in den nächsten Jahren die VG-Liegenschaften umfänglich erfassen. Hierzu gehören neben den eigentlichen Gebäuden auch die prüfpflichtigen Anlagen. Die übrigen technischen Anlagen sollen in diesem Zuge ebenfalls erfasst werden, um einen Gesamtüberblick zu erhalten. Da dies nicht durch eigenes Personal erfolgen kann, sollen die Leistungen ausgeschrieben werden. Um die Ortsgemeinden bei der Erfüllung ihrer eigenen Verpflichtungen zu unterstützen, bietet die Verbandsgemeinde den Ortsgemeinden an, sich an den entsprechenden Ausschreibungen zu beteiligen. Der Rat beschloss mehrheitlich die Teilnahme am Ausschreibungsverfahren der Verbandsgemeinde.
Beratung und Beschlussfassung über eine Zusatzvereinbarung zum Straßen-beleuchtungsvertrag
Zwischen den Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde Ruwer und der Firma Westenergie besteht ein Straßenbeleuchtungsvertrag mit Datum 24.02.2016 für das gesamte Gemeindegebiet. Westenergie tritt nunmehr an die Ortsgemeinden im Landkreis Trier-Saarburg mit dem Anliegen heran, den jeweiligen Straßenbeleuchtungsvertrag zu verlängern. Bei der Firma Westenergie hat am 06. Februar 2023, für die Vertreter der Verwaltungen im Landkreis Trier-Saarburg, ein Termin stattgefunden. Weiterhin wurden die Ortsbürgermeister/innen bereits auf der Ortsbürgermeisterbesprechung am 13.09.2023 über die geplante Vertragsveränderung informiert. Die Vertragslaufzeit soll bis 31.12.2035 verlängert werden. Hintergrund der geplanten Vertragsverlängerung ist eine vorgesehene Zusatzvereinbarung inklusive Aktualisierung einzelner Leistungs- und Abrechnungsparameter. Die Zusatzvereinbarung bietet den Ortsgemeinden die Möglichkeit, ein individuelles Sanierungsprogramm für LED Straßenbeleuchtung zu vereinbaren. Die Ortsgemeinden sollen, wenn finanziell möglich, die Umrüstung der restlichen LED-Straßenbeleuchtung bei der nächst anstehenden Hauptwartung durchführen. Die Umrüstung wird sich nach Berechnung der Firma Westnetz nach 7,14 Jahren, aufgrund von reduzierten Wartungspauschalen und Stromkosten, amortisiert haben. Darüber hinaus verpflichtet sich die Westenergie zu aktuellen Themen wie Digitalisierung der Straßenbeleuchtung, Umweltschutz und Straßenbeleuchtung, Smarte Straßenbeleuchtung und Solarbeleuchtung auf Wunsch der Gemeinde beratend tätig zu werden. Abrechnung: Beim Auswechseln der Leuchtmittel handelt es sich um keinen beitragsfähigen Aufwand lt. KAG. Wird für die Umrüstung eine Erneuerung von Masten (z. B. durch Wegfall von Seilleuchten) notwendig, stellt dies grundsätzlich einen beitragsfähigen Aufwand i. S. d. § 10a Abs. 7, § 9 Abs. 1 Satz 2 KAG dar. Situation Ortsgemeinde Farschweiler: In der Ortsgemeinde gibt es insgesamt 121 Straßenleuchten. 27 Straßenleuchten sind bereits auf LED umgerüstet, weitere 94 sind noch umzurüsten. Wenn die Finanzierung gesichert ist, wird Firma Westnetz ein konkretes Angebot unterbreiten. Der Gemeinderat beschloss den Abschluss der Zusatzvereinbarung wie vorgelegt und beauftragte die Ortsbürgermeisterin, die Zusatzvereinbarung zu unterzeichnen.