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Amtsblatt VG Ruwer
Ausgabe 1/2025
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen der Ortsgemeinden
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Unterrichtung der Einwohner über die 2. Sitzung des Gemeinderates Herl am 11.11.2024

Unter dem Vorsitz von Ortsbürgermeister Peter Ebner fand am 11.11.2024 im Bürgerhaus Herl, 54317 Herl die 2. Sitzung des Gemeinderates Herl statt. Die gesamte öffentliche Niederschrift kann im Internet auf der Homepage der Verbandsgemeinde Ruwer unter der Rubrik Ratsinformationssystem eingesehen werden. Im Folgenden wird über die wesentlichen Beschlüsse aus der Sitzung berichtet.

Öffentlicher Teil

1. Verpflichtung eines Ratsmitgliedes

Der Vorsitzende verpflichtete das Ratsmitglied Frau Melanie Hartmann per Handschlag und wies auf die gewissenhafte Erfüllung Ihrer Rechte und Pflichten, welche sich aus den §§ 20, 21, 22 und 30 Abs. 1 ergeben, hin. Hierzu liest er die entsprechenden Inhalte der §§ vor.

2. Mitteilungen

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Die Tiefbauarbeiten hinsichtlich des Glasfaserausbaues sind weitestgehend beendet. Der Vorsitzende wies darauf hin, dass Beanstandungen zu melden sind, damit diese behoben werden können. Der Termin für eine abschließende Begehung mit Westnetz wird zeitnah festgelegt.

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Der Glasfaseranschluss im Gemeindehaus liegt ebenfalls, jedoch müssen noch elektronische Arbeiten ausgeführt werden. Ortsbürgermeister Ebner wies darauf hin, dass der Glasfaseranschluss das Gemeindehaus aufwertet.

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Im Gemeindehaus hat eine elektrische Betriebsmittelprüfung stattgefunden, hier wurde erheblicher Handlungsbedarf festgestellt.

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Die Homepage der Ortsgemeinde Herl soll wieder aktiviert und ansprechender gestaltet werden.

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Im Rahmen des Hochwasser-und Starkregenvorsorgekonzept fand eine Ortsbegehung statt. Angebote hinsichtlich der Umsetzung der Maßnahmen wurden bereits angefordert.

3. Beratung und Beschlussfassung über den Forstwirtschaftsplan 2025

Zu diesem Tagesordnungspunkt übergab Ortsbürgermeister Ebner das Wort an den zuständigen Revierleiter. Dieser gab einen Rückblick auf das laufende Jahr, welches vom Regen geprägt war. Weiter war ein hoher Käferbefall an unterschiedlichen Baumarten zu verzeichnen. Im Anschluss stellte er den Forstwirtschaftsplan 2025 vor und erläutert diesen. Der Gemeinderat beschloss, dem vorliegenden Forstwirtschaftsplan zuzustimmen.

4. Beratung und Beschlussfassung zum Brennholzverkauf in der Saison 2024/2025

Der Gemeinderat beschloss für den Brennholzverkauf in der Saison 2024/2025:

Der Beschluss aus dem Vorjahr soll auch in der Saison 2024/2025 unverändert angewandt werden.

5. Beratung und Beschlussfassung über die Beteiligung der R-H-E AöR an einer GmbH

Wie bereits in den Informationsveranstaltungen mit dem GStB erörtert, ist der Aufbau einer angemessenen Organisationsstruktur erforderlich, um als Kommune im Rahmen der Energiewirtschaft tätig zu werden. Um die Haftung der Kommunen als Träger der R-H-E AöR bei der Umsetzung von Energieprojekten gering zu halten und Inhouse-Geschäfte in Bezug auf Stromlieferung bei gleichzeitig einfacher Abwicklung der angedachten Projekte möglich zu machen, hat der Verwaltungsrat der R-H-E AöR in der Sitzung am 23.05.2024 die Gründung der R-H-E GmbH gemeinsam mit der SWT AöR nebst zugehörigem Gesellschaftervertrag beschlossen. Vorgesehen sind hier Anteile von 74,9% R-H-E AöR und 25,1 % SWT AöR. Gem. § 7 Absatz 3 d. der Satzung der R-H-E AöR und vom 23.11.2023 bedarf die Beteiligung der R-H-E AöR an anderen Unternehmen (hier R-H-E GmbH) der Zustimmung der Räte der Trägerkommunen. Die Steuerungsmöglichkeiten der einzelnen Träger der RHE AöR (Kommunen) erfolgen im Rahmen der Beratung und Genehmigung des Wirtschaftsplanes der R-H-E GmbH durch den Verwaltungsrat der R-H-E AöR. Gegenstand und Zweck der R-H-E GmbH sind identisch mit den satzungsgemäßen Aufgaben der R-H-E AöR. Ein Vertreter der Verwaltung. erläuterte die Gründung und Ziele der AöR. Im Anschluss wurden Fragen des Gemeinderats beantwortet. Der Gemeinderat stimmte der Beteiligung der R-H-E AöR an der R-H-E GmbH mit der SWT AöR zu und beauftragt den Vorstand der R-H-E AöR mit der Umsetzung.

6. Zustimmung der Ortsgemeinde zur 6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Ruwer;

sachliche Teilfortschreibung Themenbereich "Freiflächen-Photovoltaikanlagen" gem. § 67 Abs. 2 Gemeindeordnung (GemO)

Auf Antrag von 10 Ortsgemeinden zur sachlichen Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes, Themenbereich „Freiflächen-Photovoltaik-anlagen“, hat der Verbandsgemeinderat den Planungsauftrag an das Büro des Landschaftsarchitekten Karlheinz Fischer, Trier, erteilt. Das Bauleitplanverfahren wurde eingeleitet. Nach Durchführung des mehrstufigen Beteiligungsverfahrens hat der Verbandsgemeinderat am 15.05.2024 den Feststellungsbeschluss über die 6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Ruwer, sachliche Teilfortschreibung, Themenbereich „Freiflächen-Photovoltaikanlagen“ gefasst. Die endgültige Entscheidung des Verbandsgemeinderates über die Änderung des Flächennutzungsplanes bedarf gem. § 67 Abs. 2 Gemeindeordnung (GemO) der Zustimmung der Ortsgemeinden. Da die in Rede stehende Änderung des Flächennutzungsplanes als sachliche Teilfortschreibung eines Themenbereichs alle Ortsgemeinden betrifft, sind entsprechende Beschlüsse von allen Ortsgemeinden erforderlich. Anschließend wird der Flächennutzungsplan der Kreisverwaltung zur Genehmigung vorgelegt. Für die Ortsgemeinde Herl sind anhand der Potenzialanalyse keine geeigneten Flächen für Freiflächen-Photovoltaikanlagen ausgewiesen worden. Die Ortsgemeinde Herl stimmte der vom Verbandsgemeinderat beschlossenen 6. Änderung des Flächennutzungsplanes; sachliche Teilfortschreibung Themenbereich „Freiflächen-Photovoltaikanlagen“ gem. § 67 Abs. 2 Gemeindeordnung (GemO) zu.

7. Einwohnerfragestunde

Dieser Punkt konnte entfallen, da keine Fragen der Einwohner vorlagen.

8. Freiwillige Feuerwehr Herl und Lorscheid; Neuorganisation und Unterstellungsvereinbarung

Gern. § 14 Abs. 3 LBKG hat der gewählte Wehrführer bzw. Stellvertreter einer Freiwilligen Feuerwehr bei fehlender Voraussetzung der entsprechenden Ausbildung, diese innerhalb von 2 Jahren, in besonderen Fällen binnen 3 Jahren nachzuholen. Da zurzeit in der Freiwilligen Feuerwehr Herl keine Führungskraft die Voraussetzung der

Ausbildung zum Gruppenführer erfüllt und auf absehbare Zeit diese auch nicht erfüllt werden kann, soll die Freiwillige Feuerwehr Herl dem Wehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Lorscheid bzw. dessen Stellvertreter (mit Gruppenführerausbildung) für den Bereich der Ausbildung und bei Einsätzen als Löschgruppe unterstellt werden. Im Kalenderjahr sind dann mindestens 6 Übungen der Löschgruppe Herl gemeinsam mit der Freiwilligen Feuerwehr Lorscheid durchzuführen. Die Unterstellung gilt bis auf Widerruf bzw. bis auf Nachweisung der geforderten Ausbildung durch den Wehrführer bzw. stellv. Wehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Herl. Die Ortsgemeinde Lorscheid und die Ortsgemeinde Herl sowie die Verbandsgemeinde müssen der Unterstellungsvereinbarung zustimmen. Beide Feuerwehreinheiten, die Wehrleitung, der Verbandsgemeinderat sowie die Ortsgemeinde Lorscheid haben der Vereinbarung bereits zugestimmt. Der Ortsgemeinderat Herl beschloss, der Unterstellung der Freiwilligen Feuerwehr Herl zur Freiwilligen Feuerwehr Lorscheid zuzustimmen.

9. Beratung und Beschlussfassung über die Auftragsvergabe zur Umrüstung der noch umzurüstenden Straßenbeleuchtung auf LED-Technik

In der Gemeinderatssitzung vom 31.01.2024 hat die Ortsgemeinde beschlossen, die Zusatzvereinbarung zum Straßenbeleuchtungsvertrag zu unterzeichnen. Die Zusatzvereinbarung bietet der Ortsgemeinde die Möglichkeit, ein individuelles Sanierungsprogramm für LED Straßenbeleuchtung zu vereinbaren. Der Ortsgemeinde liegt nun ein Angebot der Firma Westenergie AG vom 12.09.2024 für die Umstellung von 35 Straßenleuchten auf LED Technik vor. Die Kosten hierfür belaufen sich auf 22.930,71 € brutto. Die Arbeiten sollen im Rahmen der Wartungsarbeiten im Jahr 2025 durchgeführt werden. Der Austausch bzw. Sanierung der Straßenbeleuchtung hat sich in ca. 4,13 Jahren amortisiert. Nach Prüfung des Angebotes durch die Verwaltung wlurde der Ortgemeinde empfohlen, den Auftrag an die Westenergie zu vergeben. Der Gemeinderat beschloss die Vergabe zur Umstellung der noch nicht umgerüsteten Straßenleuchten auf LED Technik lt. vorliegendem Angebot in Höhe von 22.930,71 € brutto an die Westenergie AG.

10. Beratung und Beschlussfassung zur digitalen Ratsarbeit

Durch die Einführung des Ratsinformationssystems innerhalb der Verbandsgemeinde Ruwer wurde für alle Ortsgemeinden die technische Möglichkeit geschaffen, Unterlagen zur Ratssitzung von der Einladung bis zur Niederschrift ausschließlich in digitaler Form zu erhalten. Über das angeschlossene Bürgerinformationssystem werden darüber hinaus auch die Bürger:innen in digitaler Form über die öffentlichen Tagesordnungspunkte informiert. Mit den einzelnen Ratsmitgliedern ist dann eine „Kommunikationsvereinbarung“ abzuschließen. Die Ratsmitglieder erhalten anschließend die Zugangsdaten zu dem Gremieninformationssystem der Verbandsgemeinde Ruwer. Aus Sicht der Verwaltung kann hierdurch ein Beitrag zum Klimaschutz geleistet werden. Darüber hinaus ist die Kommunikation zwischen Verwaltung und Ratsmitgliedern effektiver und schneller. Für die Teilnahme an der digitalen Ratsarbeit ist jedes mobile wie stationäre Endgerät zugelassen. Seitens der Verwaltung wird den Ortsgemeinden empfohlen, den Ratsmitgliedern kein Endgerät durch die Ortsgemeinde zur Verfügung zu stellen. Vielmehr empfiehlt die Verwaltung, dass die Ratsmitglieder ihre privaten Endgeräte hierfür nutzen. Im Gegenzug kann die Ortsgemeinde festlegen, dass für die Nutzung der privaten Endgeräte eine pauschale Entschädigung gezahlt wird. Hierüber muss dann der Gemeinderat einem separaten Beschluss fassen. Der Gemeinderat beschloss, dass die Gremienarbeit (u.a. Einladungen, Beschlussvorlagen und Niederschriften) ausschließlich über das Ratsinformationssystem „Session“ der Verbandsgemeinde Ruwer erfolgen soll.

11. Festlegung der Geschäftsordnung für die Gremienarbeit

Gem. § 37 der Gemeindeordnung RLP (GemO) soll der Gemeinderat innerhalb von 6 Monaten nach der Kommunalwahl eine Geschäftsordnung erlassen. Sollte innerhalb dieses Zeitraumes keine eigene Geschäftsordnung erlassen werden, so gilt die Mustergeschäftsordnung des Landes. Die Verwaltung hat die Mustergeschäftsordnung, die für alle Kommunen im Land aufgestellt wurde, auf die notwendigen Inhalte der Ortsgemeinde heruntergebrochen. Diese Geschäftsordnung beinhaltet auch die digitale Gremienarbeit. Die Geschäftsordnung ist mit 2/3 der gesetzlichen Zahl der Ratsmitglieder zu beschließen. Das bedeutet das 5 Ratsmitglieder für die Geschäftsordnung sein müssen. Der Gemeinderat beschloss den der Beschlussvorlage beigefügte Entwurf der Geschäftsordnung als Geschäftsordnung für die Gremienarbeit der Ortsgemeinde zu verabschieden.

12. Beratung über Modernisierung des Bürgerhauses - Konzepterstellung

Es fand eine Beratung über die Vorgehensweise bei der Renovierung des Bürgerhauses statt. Es wurde rege diskutiert. Den Beteiligten ist es wichtig, dass die Einwohner mit eingebunden werden. Im ersten Schritt soll eine Zusammenstellung der erforderlichen Maßnahmen erfolgen. Über die weitere Vorgehensweise wird beraten und beschlossen.

Nichtöffentliche Sitzung

Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung wurden noch Personal-angelegenheiten beraten und beschlossen.