Unter dem Vorsitz von Ortsbürgermeister Frederik Wächter fand am 30.10.2024 im Feuerwehrgerätehaus Morscheid die 3. Sitzung des Gemeinderates Morscheid statt. Die gesamte öffentliche Niederschrift kann im Internet auf der Homepage der Verbandsgemeinde Ruwer unter der Rubrik Ratsinformationssystem eingesehen werden. Im Folgenden wird über die wesentlichen Beschlüsse aus der Sitzung berichtet.
Öffentlicher Teil
TOP 1 Beratung und Beschlussfassung über den Forstwirt-
schaftsplan 2025
Der Revierleiter ging kurz auf den Rückblick des laufenden Jahres ein. Im Jahr 2024 gab es starke Regenfälle, es entstanden im Gemeindewald Rinn- und Rußkrankheiten und Borkenkäferbefalle an Fichte und Tannenarten. Trotz dessen weist der Kassenbestand aktuell ein leicht positives Ergebnis in Höhe von 18.000 € und besseres als zum Vorjahr aus. Dies ist auf die Holzverkäufe zurückzuführen, da das geschlagene Holz, vor allem das Brennholz, aus dem Jahr 2023 erst im Jahr 2024 verkauft wurde. Im Jahr 2025 ist geplant insgesamt rund 540 fm Holz einzuschlagen, davon 315 fm Nadelholz und 225 fm Buche und Eiche (Brennholz). Es werden zur Waldwiederbegründung Bäume aktiv gesetzt, die Wegeunterhaltung instandgesetzt und die Bäume sollen vor Wildverbissen geschützt werden. Der Gemeinderat beschloss, dem vorliegenden Forstwirtschaftsplan zuzustimmen.
TOP 2 Beratung und Beschlussfassung zum Brennholzverkauf in
der Saison 2024/2025
Der Gemeinderat beschloss für den Brennholzverkauf in der Saison 2024/2025:
Der Beschluss aus dem Vorjahr soll auch in der Saison 2024/2025 unverändert angewandt werden.
TOP 3 Beratung und Beschlussfassung zur außerplanmäßigen
Ausgabe für die Beschaffung einer Industriespülmaschine
für die Kita
Aufgrund eines Defektes an der Industriespülmaschine in der Kindertagesstätte, ist eine Neuanschaffung notwendig. Der Geschirrspüler wurde bereits mehrfach repariert und muss nun ersetzt werden. Die Gesamtkosten belaufen sich auf ca. 5.000,- €. Bei dem Produktkonto 36500.0829 sind keine Mittel im Haushaltsjahr 2024 bereitgestellt. Daher bedarf es eines Beschlusses zur außerplanmäßigen Ausgabe. Außerplanmäßige Ausgaben sind unter anderem dann zulässig, wenn ein dringendes Bedürfnis besteht und kein erheblicher Jahresfehlbetrag entsteht bzw. die Deckung gewährleistet ist. Im vorliegenden Fall ist das dringende Bedürfnis darin begründet, dass der Geschirrspüler für die tägliche Betreuung der Kinder und deren Verpflegung in der Kindertagesstätte unabkömmlich ist. Ein erheblicher Jahresfehlbedarf entsteht durch die überplanmäßige Ausgabe zudem nicht. Der Ortsgemeinde lagen vier Angebote vor. Der Gemeinderat beschloss die außerplanmäßige Ausgabe für die Beschaffung einer Industriespülmaschine für die Kindertagesstätte gem. § 100 Abs. 1 GemO. Er beschloss, den Auftrag aufgrund des wirtschaftlichsten Angebotes an die Firma Kohl & Jakobs zu vergeben.
TOP 4 Beratung und Beschlussfassung über die Beteiligung der
R-H-E AöR an einer GmbH
Wie bereits in den Informationsveranstaltungen mit dem GStB erörtert, ist der Aufbau einer angemessenen Organisationsstruktur erforderlich, um als Kommune im Rahmen der Energiewirtschaft tätig zu werden. Um die Haftung der Kommunen als Träger der R-H-E AöR bei der Umsetzung von Energieprojekten gering zu halten und Inhouse-Geschäfte in Bezug auf Stromlieferung bei gleichzeitig einfacher Abwicklung der angedachten Projekte möglich zu machen, hat der Verwaltungsrat der R-H-E AöR in der Sitzung am 23.05.2024 die Gründung der R-H-E GmbH gemeinsam mit der SWT AöR nebst zugehörigem Gesellschaftervertrag beschlossen. Vorgesehen sind hier Anteile von 74,9 % R-H-E AöR und 25,1 % SWT AöR. Gem. § 7 Absatz 3 d. der Satzung der R-H-E AöR und vom 23.11.2023 bedarf die Beteiligung der R-H-E AöR an anderen Unternehmen (hier R-H-E GmbH) der Zustimmung der Räte der Trägerkommunen. Die Steuerungsmöglichkeiten der einzelnen Träger der RHE AöR (Kommunen) erfolgen im Rahmen der Beratung und Genehmigung des Wirtschaftsplanes der R-H-E GmbH durch den Verwaltungsrat der R-H-E AöR. Gegenstand und Zweck der R-H-E GmbH sind identisch mit den satzungsgemäßen Aufgaben der R-H-E AöR. Der Gemeinderat stimmte der Beteiligung der R-H-E AöR an der R-H-E GmbH mit der SWT AöR zu und beauftragt den Vorstand der R-H-E AöR mit der Umsetzung.
TOP 5 Neufassung der Hauptsatzung
Gem. § 25 Gemeindeordnung (GemO) hat jede Ortsgemeinde eine Hauptsatzung gemäß den Bestimmungen der GemO zu erlassen. Die Hauptsatzung der Ortsgemeinde Morscheid ist aus 2019. Nach der Kommunalwahl 2024 haben sich jetzt Änderungswünsche seitens der Gemeindeverwaltung ergeben, die in der Hauptsatzung aufgenommen werden müssen. Für eine bessere Lesbarkeit wurde seitens der Verwaltung den Erlass einer „neuen“ Hauptsatzung vorgeschlagen. Der Gemeinderat beschloss, die im Entwurf vorliegende Hauptsatzung als die neue Hauptsatzung der Ortsgemeinde Morscheid zu verabschieden.
TOP 6 Mitteilungen des Vorsitzenden
Am 28.10.2024 fand eine Elternversammlung in der Kita Morscheid statt, bei dieser ein Elternausschuss gebildet wurde und allgemeine Fragen zum Sachstand und des Bauplanes der Kita-Erweiterung geklärt wurden. Derzeit können und werden 18 Kinder mittags nicht versorgt. Ob eine kurzfristige Abhilfe oder eine andere Strategie in Frage kommen kann, wird noch mit dem Kreisjugendamt besprochen.
Der Glasfaserausbau wurde in der Boorwiese fertiggestellt. Es erfolgte hier jedoch noch keine Abnahme, da die Anschlüsse nicht in Ordnung waren. Die Pflasterarbeiten sollen in diesem Jahr abgeschlossen werden, die Teerarbeiten im Jahr 2025. Genauere Informationen zur Ankündigung der Baumaßnahmen werden noch im Amtsblatt bekannt gegeben.
Für die Kita Morscheid wurde ein Gefrierschrank für insgesamt 440,00 € und ein Umluftwärmetrockner für insgesamt 432,00 € beschafft.
Von der Verbandsgemeindeverwaltung Ruwer wurde für die Feuerwehr Morscheid ein neues und modernes Feuerwehrfahrzeug mit Allradantrieb beschafft.
Auf dem gemeindlichen Friedhof fand ein Ortstermin mit der Bauabteilung der VG statt. Hierbei wurde nach freien Bereichen gesucht, um Urnenbeisetzungen auf einer Freifläche unter Bäumen zu ermöglichen. Namensschilder sollen an einer Stehle oder Säule in einem angelegten Bereich befestigt werden.
Nichtöffentliche Sitzung
Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung wurden noch Personal-angelegenheiten beraten und beschlossen.