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Amtsblatt VG Ruwer
Ausgabe 10/2023
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen der Ortsgemeinden
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Bekanntmachung der Ortsgemeinde Osburg

Auf Grund von Fehlern in der Haushaltssatzung und Haushaltsplan, die sich in Folge einer neu eingeführten Software eingeschlichen haben, erfolgt die Bekanntmachung erneut.

1. Einsichtnahme in den Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2023 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen

2. Möglichkeit zur Einreichung von Vorschlägen

1. Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2023 liegt mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen während der allgemeinen Öffnungszeiten in der Verbandsgemeindeverwaltung Ruwer, Untere Kirchstraße 1, 54320 Waldrach, Zimmer 103, ab 10.03.2023 bis zur Beschlussfassung über die Haushalts-

satzung durch den Gemeinderat Osburg zur Einsichtnahme aus. Außerdem steht die Haushaltssatzung für das Jahr 2023 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen im Internet unter

www.ruwer.de, Menüpunkt: Bürgerhaushalt

zur Einsichtnahme bereit.

2. Die Einwohnerinnen und Einwohner der Ortsgemeinde Osburg haben die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen, d.h. vom 11.03.2023 bis zum 24.03.2023; bei der Verbandsgemeindeverwaltung Ruwer, Untere Kirchstraße 1, 54320 Waldrach, Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2023 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen, einzureichen. Die Vorschläge sind schriftlich an die Verbandsgemeindeverwaltung Ruwer, Untere Kirchstraße 1, 54320 Waldrach oder an die Ortsgemeinde Osburg, Ortsbürgermeister Andreas Dewald, Misselbachstraße 5, 54317 Osburg oder elektronisch an buergerhaushalt@ruwer.de einzureichen. Der Gemeinderat Osburg wird vor seinem Beschluss über die Haushaltssatzung über die innerhalb dieser Frist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden.

Osburg, 10.03.2023
Andreas Dewald, Ortsbürgermeister