| 1. | Einsichtnahme in den Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2024 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen |
| 2. | Möglichkeit zur Einreichung von Vorschlägen |
| 1. | Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2024 liegt mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen während der allgemeinen Öffnungszeiten in der Verbandsgemeindeverwaltung Ruwer, Untere Kirchstraße 1, 54320 Waldrach, Zimmer 216, ab 11.03.2024 bis zur Beschlussfassung über die Haushaltssatzung durch den Gemeinderat Ollmuth zur Einsichtnahme aus. Außerdem steht die Haushaltssatzung für das Jahr 2024 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen im Internet unter |
| www.ruwer.de, Menüpunkt: Bürgerhaushalt | |
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| zur Einsichtnahme bereit. |
| 2. | Die Einwohnerinnen und Einwohner der Ortsgemeinde Ollmuth haben die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen, d.h. bis zum 24.03.2024; bei der Verbandsgemeindeverwaltung Ruwer, Untere Kirchstraße 1, 54320 Waldrach, Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2024 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen, einzureichen. Die Vorschläge sind schriftlich an die Verbandsgemeindeverwaltung Ruwer, Untere Kirchstraße 1, 54320 Waldrach oder an die Ortsgemeinde Ollmuth, Kapellenstr. 6, 54316 Ollmuth, oder elektronisch an buergerhaushalt@ruwer.de einzureichen. Der Gemeinderat Ollmuth wird vor seinem Beschluss über die Haushaltssatzung über die innerhalb dieser Frist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden. |