Unter dem Vorsitz von Bürgermeisterin Stephanie Nickels fand am 15.01.2025 im Rathaussaal in Waldrach eine Sitzung des Verbandsgemeinderates Ruwer statt. Die gesamte öffentliche Niederschrift kann im Internet auf der Homepage der Verbandsgemeinde Ruwer unter der Rubrik Ratsinformationssystem eingesehen werden. Im Folgenden wird über die wesentlichen Beschlüsse aus der Sitzung berichtet.
Öffentlicher Teil
TOP 1 Einwohnerfragestunde
Von einem Bürger wurden Fragen zum Thema Hochwasser- und Starkregenvorsorge gestellt. Die Vorsitzende bat darum, die Fragen schriftlich einzureichen. Die Verwaltung wird die Fragen sodann beantworten.
Ein Bürger fragte an, ob die Öffnungszeiten für die Zentrale Sportanlage Waldrach nach deren Fertigstellung bereits festgelegt wurden. Die Vorsitzende antwortete, dass ein Nutzungskonzept erarbeitet werde. Dabei wird auch die Öffnung der Anlage für den Individualsport geprüft.
TOP 2 Mitteilungen
Die Bewilligung der Förderung des Neubaus der GS Osburg ist am 02.01.2025 eingegangen; die Abrissarbeiten haben begonnen. Der Landkreis hat uns darüber informiert, dass auch die Bewilligung der Förderung für den Schulneubau Waldrach vorliegt.
Zu der Frage aus der letzten VG-Rat-Sitzung bezüglich des Schlüssels der Kostenberechnung des VG Anteils an den Kosten des Schulneubaus in Waldrach wurde die Antwort in den Ausschusssitzungen und im Ältestenrat gegeben.
Die Vorsitzende informierte nochmals über ein Schreiben des Schulelternbeirats der Grundschule Kasel Mertesdorf, in dem die Eltern eindringlich bitten, die beschlossene Priorisierung der Schulsanierungen/des Neubaus zu überdenken. Es wurde darum gebeten, den Schulneubau Mertesdorf-Kasel zu priorisieren. Das Schreiben liegt den Fraktionen vor.
Das Innenministerium hat die Verwaltung über die geplante Umstellung des Förderwesens im Brandschutz, der Allgemeinen Hilfe und dem Katastrophenschutz ab dem kommenden Jahr informiert. Die Förderung im Bereich Brandschutz und allgemeine Hilfe / Feuerwehrwesen erfolgt nicht mehr antragsbezogen sondern pauschal. (Schlüssel aus Einwohnerzahl und Gemeindefläche). Das Land nimmt keine Förderanträge mehr an.
Im Dezember wurden 13 Feuerwehrmänner das Goldene Ehrenzeichen verliehen. 10 Männer für 35 Jahre aktiven Feuerwehrdienst und 3 für 45 Jahre aktiven Feuerwehrdienst.
Die VG erhält eine Förderung von 2,9 Mio. €, im Rahmen des Förderprogramms regional.zukunft.wirtschaftlich. Der Gesetzentwurf liegt vor. Die Umsetzung des Förderprogramms wird Thema im I. Quartal 2025.
Das Land hat dem Landkreis die Fortsetzung des Programms Gemeindeschwester plus für 2025/2026 bewilligt, der Vertrag mit uns als beteiligte VG steht noch aus.
Auf Grund von Anfragen mehrerer Ausschuss- und Ratsmitgliedern hat der Ältestenrat vereinbart, dass die Sitzungen zukünftig um 18.30 Uhr beginnen zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Ratsmandat.
TOP 3 Mitteilung über eine getroffene Eilentscheidung gem. § 48 GemO
Im Wege einer Eilentscheidung wurde die Leistung von überplanmäßigen Ausgaben für den Umbau des Rasenplatzes der zentralen Sportanlage Waldrach in einen Kunstrasenplatz zugestimmt. Die Eilentscheidung erfolgte aufgrund der notwendig gewordenen Vorfinanzierung auf Grund des schnelleren Baufortschritts.
TOP 4 Wahl der stv. Mitglieder des Senioren-, Jugend-, Sport- und Sozialausschuss
In der Verbandsgemeinderatssitzung am 09.10.2024 wurde auf Grund der Bestimmungen des § 44 Abs. 1 GemO der Senioren-, Jugend-, Sport- und Sozialausschuss nicht vollständig besetzt / gewählt. Die Fraktionen haben zwischenzeitlich die Stellvertretenden benannt. Mit dieser Benennung kann die Bestimmung des § 44 Abs. 1 GemO (mind. die Hälfte der Mitglieder eines Ausschusses – auch im Vertretungsfall – müssen Ratsmitglieder sein) eingehalten werden. Der Verbandsgemeinderat beschloss zunächst einstimmig offen abzustimmen. Der Verbandsgemeinderat wählte die folgenden Personen als stellvertretendes Mitglied in den Senioren-, Jugend-, Sport- und Sozialausschuss:
Jutta Gard-Becker (für Sebastian Rohles)
Constantin Steimers (für Pauline Braun)
Felix Rolinger (für Dorothée Seydlitz)
TOP 5 Bestimmung einer Tageszeitung gem. § 1 der Hauptsatzung der Verbandsgemeinde Ruwer
Grundsätzlich ist das Amtsblatt der Verbandsgemeinde Ruwer das Bekanntmachungsorgan (§ 1 Abs. 1 der Hauptsatzung). In bestimmten Fällen ist jedoch eine rechtzeitige Bekanntmachung im Amtsblatt der Verbandsgemeinde Ruwer unter Einhaltung der gesetzlichen Fristen nicht möglich. Für diese Fälle regelt der Abs. 4, dass der Verbandsgemeinderat durch Beschluss eine Tageszeitung benennen muss, in der diese Sonderfälle bekannt gemacht werden. Eine Festlegung der Tageszeitung in der Hauptsatzung ist aus rechtlichen Gründen (Vergaberecht) nicht möglich. Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 18.12.24 einstimmig die Festlegung des Trierischen Volksfreundes als Tageszeitung empfohlen. Der Verbandsgemeinderat beschloss, den Trierischen Volksfreund als Tageszeitung gem. § 1 Abs. 4 der Hauptsatzung als Bekanntmachungsorgan festzuschreiben.
TOP 6 Beratung und Beschlussfassung über die Verfahrensregelungen der Wahl der Bürgermeisterin / des Bürgermeisters der VG Ruwer 2025
Es wird auf die Beschlussvorlage verwiesen. Zur Vorbereitung der in 2025 anstehenden Wahl der Bürgermeisterin / des Bürgermeisters der Verbandsgemeinde Ruwer sind die grundlegenden Verfahrens-regelungen vom Verbandsgemeinderat zu (Wahltermin und Stellenausschreibung) beschließen. Die Stelle wurde bei den Bürgermeisterwahlen 2011 und 2017 jeweils im Amtsblatt, auf der Homepage, im Trierischen Volksfreund (Print- und Online-Ausgabe) sowie im Staatsanzeiger veröffentlicht. § 53 Absatz 6 GemO schreibt vor, dass die Stelle des hauptamtlichen Bürgermeisters spätestens am 69. Tag vor der Wahl öffentlich auszuschreiben ist. Das Stimmrecht der Vorsitzenden ruht gemäß § 36 Abs. 3 Nr. 2 GemO bei allen Beschlüssen, die sich auf die Vorbereitung der Wahl des Bürgermeisters und der Beigeordneten beziehen. Der Verbandsgemeinderat beschloss den Tag der Wahl (14.09.2025) und der etwaigen Stichwahl (28.09.2025) der Bürgermeisterin / des Bürgermeisters der VG Ruwer und beauftragte die Verwaltung, den Beschluss an die Kommunalaufsicht zwecks Festsetzung des Termins weiterzuleiten. Des Weiteren beschloss der Verbandsgemeinderat die Stellenausschreibung in der vorgelegten Form. Die Stellenaus-schreibung soll rechtzeitig im Amtsblatt der VG Ruwer, auf der Homepage, im Trierischen Volksfreund (Printausgabe sowie online) sowie im Staatsanzeiger veröffentlicht werden.
TOP 7 Sportstättenförderung des Landkreises - Prioritätenliste für die Verbandsgemeinde
Es wird auf die Beschlussvorlage verwiesen. Die Prioritätenliste der Verbandsgemeinde Ruwer für 2025 beinhaltet folgende Maßnahmen:
1) Generalsanierung Freibad Ruwertal
Bereits im Sportstätten-Förderprogramm des Landkreises aufgenommen
2) Sanierung des Sportplatzumkleidegebäudes in der Ortsgemeinde Mertesdorf
Zuwendungsfähige Gesamtkosten {{lt}} 100.000,00 €
3) Sanierung des Sportplatzumkleidegebäudes in der Ortsgemeinde Schöndorf
Zuwendungsfähige Gesamtkosten {{lt}} 100.000,00 €
4) Sanierung Haustechnik und energetische Sanierung der Fassade Sporthalle Pluwig
Keine veranschlagungs- und ausführungsreifen Pläne bis 25.11.2025
5) Erneuerung der Haustechnik Altenberghalle in Gutweiler
Keine veranschlagungs- und ausführungsreifen Pläne bis 25.11.2025
6) Erneuerung der Sanitäranlagen und Heizung sowie energetische Sanierung der Gebäudehülle der Ruwertalhalle Mertesdorf
Keine veranschlagungs- und ausführungsreifen Pläne bis 25.11.2025
7) Bau eines Kunstrasenplatzes auf der Sportanlage in der Ortsgemeinde Pluwig
Keine veranschlagungs- und ausführungsreifen Pläne bis 25.11.2025
Da die Voraussetzungen zur Anmeldung dieser Maßnahmen nicht erfüllt werden können, wird keine interne Prioritätenliste für das Jahr 2026 eingereicht. Der Verbandsgemeinderat nahm die, vom Kreisausschuss für das Sportstättenförderprogramm 2025 beschlossene Prioritätenliste zur Kenntnis. Aufgrund der neuen Richtlinien und den notwendigen Vorarbeiten bis Ende November 2025 sollen neben der Generalsanierung des Freibades Ruwertal keine weiteren Maßnahmen aus der internen Prioritätenliste der Verbandsgemeinde für das Jahr 2026 gemeldet werden.
TOP 8 Stellungnahme der Verbandsgemeinde zum Raumordnungsplan
Es wird auf die Beschlussvorlage verwiesen. Die Regionalvertretung der Planungsgemeinschaft Region Trier hat am 26.09.2024 den Entwurf des regionalen Raumordnungsplans Region Trier i. d. F. des 1. Änderungsentwurfes September 2024 (Planänderungsentwurf) für das erneute, zweite Anhörungsverfahren unter Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 9 Abs. 3 Raumordnungsgesetz (ROG) beschlossen. Die Stellungnahme der VG hat nunmehr zu erfolgen. In Abstimmung mit der Planungsgemeinschaft die Stellungnahme als vorläufig gewertet, da sie der Zustimmung der Gremien bedarf. Vereinbarungsgemäß kann die abschließende Stellungnahme bis Mitte März bei der Planungsgemeinschaft vorgelegt werden. Bis dahin können Änderungen oder Zusätze hinsichtlich Gremienbeschlüssen oder sachbezogener Natur nachgereicht werden. Der Verbandsgemeinderat nahm die Stellungnahme der Verwaltung zur Neuaufstellung des regionalen Raumordnungsplans zur Kenntnis und delegiert die abschließende Beratung und Beschlussfassung auf den Bau- Umwelt- und Planungsausschuss sowie Haupt- und Finanzausschuss.
TOP 9 Demokratie Leben; Förderung und Vertrag für die nächste Förderphase
Es wird auf die Beschlussvorlage verwiesen. Die geplante Laufzeit für das Bundesprogramm beläuft sich auf 8 Jahre (2025-2032). Die Programme und generelle Ausrichtungen bleiben, aber es gibt folgende einheitliche Vorgaben:
| - | zeitlich begrenzte und vom Bund vorgegebene Programmziele (Mittlerziele) |
| - | Der Begleitausschuss (BgA ) wird Bündnis, Ämternetzwerk wichtiger |
| - | Mindestausgabebetrag von 155.500 € (Förderhöhe = 140.000 Euro Bundesmittel) plus 10% Eigenanteil |
| - | Pauschalförderung für die Koordinations- und Fachstelle (KuF) |
Der VG-Rat beschloss die Fortsetzung des Projektes „Demokratie leben! Demokratie fördern. Vielfalt gestalten. Extremismus vorbeugen“ in Kooperation mit der VG Hermeskeil für die Förderphase 2025-2032. Die Bürgermeisterin wird ermächtigt, den öffentlich-rechtlichen Vertrag gemäß §§54ff VwVfG zwischen der Verbandsgemeinde Hermeskeil und der Verbandsgemeinde Ruwer über die Kooperation im Bundesprogramm „Demokratie leben! Demokratie fördern. Vielfalt gestalten. Extremismus vorbeugen“ zu unterschreiben.
TOP 10 Palaver e.V.: Fortsetzung der Vereinsförderung ab dem 01.10.2025
Es wird auf die Beschlussvorlage verwiesen. Der Verein Palaver – Netzwerk Willkommen wurde im Oktober 2016 gegründet und ist als eingetragener Verein mit dem Zweck der Gemeinnützigkeit anerkannt. Die erste Förderperiode wurde bereits einmal um 3 Jahre bis zum 30.09.2025 mit VG-Ratsbeschluss vom 22.06.2022 verlängert. Es wird vorgeschlagen, die Förderung erneut um rd. 3 Jahre zu verlängern und auf das Kalenderjahr zum 31.12.2028 abzustellen. Der Verein erhält aktuell von der VG Ruwer eine jährliche Förderung von 9.000 €. Der Förderbetrag findet insbesondere Verwendung für die angemieteten Räumlichkeiten des Vereins in Waldrach einschließlich der Nebenkosten und soll beibehalten werden. Der Verein setzt seine Arbeit in der VG Ruwer seit Gründung in bewährter Art und Weise fort. Der jährliche Tätigkeitsbericht wird durch den Verein im Sozialausschuss der VG Ruwer präsentiert. Die Notwendigkeit zur Betreuung, Förderung und Integration von Menschen mit Flucht- und Asylhintergrund ist unbestritten. Es ist zu erwarten, dass der Bedarf auch weiterhin besteht. Der Verbandsgemeinderat hat in seiner Sitzung einstimmig die Empfehlung zur Fortsetzung der Vereinsförderung beschlossen. Der VG-Rat beschloss, die Vereinsförderung zu Gunsten PALAVER – Netzwerk Willkommen im Ruwertal und auf den Höhen e.V. für den Zeitraum vom 01.10.2025 bis zum 31.12.2028 fortzuführen mit einer jährlichen Förderung in Höhe von 9.000 €. Die Verwaltung wird beauftragt, die bestehende Vereinbarung entsprechend fortzuschreiben.
TOP 11 Vergaben
TOP 11.1 Gestellung Bustransport zur Aufrechterhaltung des Schulsports
Die bestehenden Aufträge zum Schülertransport in der Verbandsgemeinde Ruwer enden am 31.12.2024. Für das Jahr 2025 wurden für jeden Schulstandort mindestens drei Busunternehmen zur Angebotsabgabe angefragt, ein einzelnes Unternehmen kann nicht alle Schulstandorte gleichzeitig bedienen, so dass die Angebote je Schule getrennt abgefragt wurden. Der VG-Rat beschließt im Vorgriff auf den Haushalt 2025 den Schülertransport für den Schulsport im Kalenderjahr 2025 an folgende wirtschaftlichste Bieter zu vergeben:
Schulstandort Kasel, Fa. Erzig-Reisen, Pluwig zur Angebotssumme in Höhe von 26.061 € brutto
Schulstandort Mertesdorf, Nutzung VRT/ÖPNV zur Angebotssumme in Höhe von ca. 2.800 € brutto
GS Farschweiler, Fa. Bickel-Reisen, Mertesdorf zur Angebotssumme in Höhe von 5.550 € brutto
GS Gusterath-Pluwig, Fa. Erzig-Reisen, Pluwig zur Angebotssumme in Höhe von 33.380 € brutto
GS Schöndorf, Fa.Kylltal-Reisen, Trierweiler zur Angebotssumme in Höhe von 28.400 € brutto
Summe insgesamt: 96.191 € brutto
TOP 11.2 Fachplanungsleistungen nach dem VGV-Verfahren für den Neubau des Feuerwehrgerätehauses Pluwig/Gusterath
TOP 11.2.1 Architektenleistungen
Zur Vergabe der Planungsleistungen „Objektplanung Gebäude und Innenräume“ im Rahmen des Neubaus des Feuerwehrgerätehauses Pluwig-Gusterath wurde ein Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb nah der Vergabeverordnung (VgV) durchgeführt.
Der Bieter Planungsgesellschaft Röder mbH, Losheim am See, lässt die bestmögliche Leistung erwarten und hat das wirtschaftlichste Angebot unterbreitet. Der Verbandsgemeinderat stimmte der Vergabe der Planungsleistungen „Objektplanung Gebäude und Innenräume“ im Rahmen des Neubaus des Feuerwehrgerätehauses Pluwig an den wirtschaftlichsten Bieter Planungsgesellschaft Röder mbH, Losheim am See, zum Honorarangebot zu.
TOP 11.2.2 Statik
Zur Vergabe der Planungsleistungen „Tragwerksplanung“ im Rahmen des Neubaus des Feuerwehrgerätehauses Pluwig-Gusterath wurde ein Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb nach der Vergabeverordnung (VgV) durchgeführt. Der Bieter GMP Ingenieure GmbH, St. Wendel lässt die bestmögliche Leistung erwarten und hat das wirtschaftlichste Angebot unterbreitet. Der Auftrag soll an diesen Bieter erteilt werden. Der Verbandsgemeinderat stimmte der Vergabe der Planungsleistungen „Tragwerksplanung“ im Rahmen des Neubaus des Feuerwehrgerätehauses Pluwig an den wirtschaftlichsten Bieter GMP Ingenieure GmbH, St. Wendel zum Brutto-Angebotspreis zu.
TOP 11.2.3 TGA-Planung
Zur Vergabe der Planungsleistungen „Fachplanung Technische Ausrüstung“ im Rahmen des Neubaus des Feuerwehrgerätehauses Pluwig-Gusterath wurde ein Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb nach der Vergabeverordnung (VgV) durchgeführt. Der Bieter Planungsgesellschaft bR Denzer + Kiefer GmbH, Merzig, lässt die bestmögliche Leistung erwarten und hat das wirtschaftlichste Angebot unterbreitet. Der Auftrag soll an diesen Bieter zum Brutto-Angebotspreis erteilt werden. Der Verbandsgemeinderat stimmet der Vergabe der Planungsleistungen „Fachplanung Technische Ausrüstung“ im Rahmen des Neubaus des Feuerwehrgerätehauses Pluwig an den wirtschaftlichsten Bieter Planungsgesellschaft bR Denzer + Kiefer, Merzig zum Brutto-Angebotspreis zu.
TOP 11.2.4 Freiflächen-Planung
Zur Vergabe der Planungsleistungen „Objektplanung Freianlagen“ im Rahmen des Neubaus des Feuerwehrgerätehauses Pluwig-Gusterath wurde ein Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb nach der Vergabeverordnung (VgV) durchgeführt. Der Bieter MR Ingenieure GmbH, Trier hat das wirtschaftlichste Angebot unterbreitet. Der Auftrag soll an diesen Bieter mit dem angebotenen Honorar brutto) erteilt werden. Der Verbandsgemeinderat stimmte der Vergabe der Planungsleistungen „Objektplanung Freianlagen“ im Rahmen des Neubaus des Feuerwehrgerätehauses Pluwig an den wirtschaftlichsten Bieter MR Ingenieure GmbH, Trier zum Brutto-Angebotspreis zu.
TOP 12 Beratung und Beschlussfassung zum Wirtschaftsplan 2025 der Werke Verbandsgemeinde Ruwer
Es wird auf die Beschlussvorlage und die Beratungen im Werksausschuss verwiesen. Die einzelnen Planansätze wurden aufgrund von Ist-Daten der Vorjahre und unter Berücksichtigung von vorhersehbaren Änderungen für 2025 ermittelt. Der Erfolgsplan 2025, der in den Aufwendungen mit 4.906.000 € und Erträgen 4.998.894€ abschließt, weist planmäßig einen Jahresüberschuss in Höhe von 92.864 € aus. In der Bilanz zum 31.12.2021 wird incl. des voraussichtlichen Jahressüberschusses für 2021 von 317.956 € ein Gewinnvortrag von rd. 2.722.156 € ausgewiesen. Weiterhin zeigt die Entwicklung im Zwischenbericht 2024, dass sich das prognostizierte positive Jahresergebnis voraussichtlich erhöhen wird. Aufgrund dieser insgesamt positiven Entwicklung ist vor dem Hintergrund der mittlerweile relativ konstanten Kosten für Energiebezug, Materialeinkauf und Personalaufwendungen keine Erhöhung bei den laufenden Gebühren erforderlich. Wie bereits erörtert soll in den kommenden Jahren die Grundlage für die Erhebung eines wiederkehrenden Beitrages Schmutzwasser geschaffen werden. Auf Grund von erforderlichen, umfangreichen Datenebereinigung im Zuge der EDV-Umstellung, Personalveränderungen etc. konnte diese Maßnahme bisher noch nicht vorgenommen werden. Bei den sonstigen Entgelten ergeben sich gegenüber dem Vorjahr keine Änderungen. Für das Wirtschaftsjahr 2025 zeichnen sich inkl. der Wärmeversorgung, Investitionen lt. Vermögensplan in einer Gesamthöhe von vorrausichtlich 11.618.000 € ab. Die Mittel für die Wärmeplanung sind vorsorglich eingestellt. Die größten Investitionen sind bei den Abwassersammelanlagen mit 6.403.000 € u. a. durch die Erneuerung von Ortssammlern und Hausanschlüssen in verschiedenen Ortsgemeinden sowie von Transportsammlern (Hauptsammler Waldrach Klärwerk und Ersatz Teichkläranlagen) vorgesehen. Zur Finanzierung des Vermögensbereiches ergibt sich ein notwendiger Kreditbedarf von 4.962.114 €. Zur Darstellung der Gesamtfinanzierung werden Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 5.445.000 € ausgewiesen. Ein großer Anteil des Geldes wird verwendet für den Aufbau von Wärmeversorgungssystemen mit 975.000 €, sowie den Abwassersammelanlagen mit 2.620.000 €. Zu den übrigen Maßnahmen und Anschaffungen wird auf entsprechende Erläuterungen im Vermögensplan bzw. Investitionsplan hingewiesen. Der Erfolgsplan besteht in 2025 weiterhin aus den Teilen Abwasser, Straßen- und Gewässerunterhaltung und des Betriebszweiges Wärme. Gemäß Beschluss des VG-Rates, sollen die der Verbandsgemeinde Ruwer zustehenden KiPKI-Mittel in Höhe von rund 539.000 € für Energieeinsparmaßnahmen im Klärwerk Ruwertal welche in der Potentialstudie identifiziert wurden, eingesetzt werden. Diese werden insbesondere für den Aufbau einer PV-Anlage und der Umrüstung der Belüftung in der biologischen Reinigung eingesetzt. Eine Auszahlung der Mittel wird nach Abschluss der Maßnahmen in 2025/2026 erwartet. Der Werkausschuss hat die Zustimmung des Verbandsgemeinderates in seiner Sitzung am 19.12.24 einstimmig empfohlen. Der Verbandsgemeinderat beschloss den Wirtschaftsplan der Werke für 2025 in vorliegender Form.
TOP 13 Beratung und Beschlussfassung über die Anregungen der Bevölkerung zur Haushaltssatzung und -plan 2025 der Verbandsgemeinde Ruwer
Da keine Anregungen im Rahmen der Bürgerbeteiligung eingegangen sind, entfällt eine entsprechende Beratung und Beschlussfassung.
TOP 14 Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2025
Es wird verwiesen auf den Beschlussvorschlag, die Präsentation der Vorsitzenden und der Stellungnahmen der Fraktionen. Die Teilhaushalte wurden in den entsprechenden Fachausschüssen vorberaten. Der Ältestenrat hat am 06.12.2024 in einer Klausurtagung zum Haushaltsplan 2025 beraten. Der Haushaltsplanentwurf 2025 liegt der Beschlussvorlage bei und wird in der Sitzung vorgestellt und beraten. Das Ratsmitglied Rainer Krämer gab noch eine Stellungnahme ab zum Haushalt 2025, welche die geplante Beschaffung des Feuerwehreinsatzfahrzeuges PTLF 4000 am Standort Mertesdorf thematisiert. Die Anregung soll bei der Beratung der Fahrzeugberatung berücksichtigt werden. Fragen von Ratsmitgliedern zum Thema Hochwasser- und Starkregenvorsorge wurden von der Vorsitzenden, dem Ersten Beigeordneten Thomas Hoffmann als Ortsbürgermeister der Gemeinde Riveris und Fachbereichsleiter Joachim Meyer beantwortet. Es folgte eine Diskussion im Rat. Die Präsentation zum Haushalt wie auch die Haushaltsreden der Fraktionsvorsitzenden von CDU (Erhard Scherf), von FWG (Wilfried Forster) und der SPD (Andreas Stüttgen) werden als Anlage zur Niederschrift genommen, ebenso die Stellungnahme von Ratsmitglied Rainer Krämer. Diese können im Ratsinformationssystem eingesehen werden. Der Verbandsgemeinderat beschloss auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses die im Entwurf vorgelegte Haushaltssatzung und –plan 2025 nebst Änderungen und unter Berücksichtigung der Bedarfsbetrachtung der umlagepflichtigen Kommunen.
TOP 15 Feuerwehrgerätehaus Thomm – Errichtung einer Kalthalle als vorübergehenden Fahrzeugunterstand
Es wird auf die Beschlussvorlage verwiesen. Das Feuerwehrgerätehaus Thomm ist in größerem Umfang sanierungsbedürftig. Es mangelt an Umkleideräumen, auch das sonstige Nebenraumprogramm ist nicht mehr ausreichend. Darüber hinaus wird das neue, größere Fahrzeug (Lieferung in 2025) auf dem vorhandenen Stellplatz nicht mehr untergebracht werden können. Die VG strebt mittelfristig den Neubau eines Gerätehauses an. Als Übergangslösung soll eine Fahrzeughalle als sogenannte Kalthalle auf dem Nachbargrundstück, Flur 10, Flurstück 383/1 errichtet werden. Der Verbandsgemeinderat beschloss die Errichtung einer Kalthalle als vorübergehende Unterstellmöglichkeit für das neue Fahrzeug auf dem gemeindlichen Grundstück. Die Bürgermeisterin wird ermächtigt, die notwendigen Planungsleistungen für die Kalthalle (Bauantrag, Statik und Prüfstatik) zu beauftragen. Die Planung eines neuen Feuerwehrgerätehauses soll in den Feuerwehrbedarfsplan 2030 aufgenommen werden.
TOP 16 Änderung der Fahrzeugbeschaffung HLF10/10 anstatt MLF 8/6 für den Standort Schöndorf
Aufgrund geänderter Rahmenbedingungen ist eine Anpassung der Fahrzeug-Planung erforderlich.
Technische Veränderungen:
Die Einführung der Euro 6 Abgasnorm hat zu einem signifikanten Gewichtsverlust und einer Reduzierung des zur Verfügung stehenden Platzangebotes bei Feuerwehrfahrzeugen geführt.
Funktionserhalt:
Gemäß Kapitel 7.2.1 und Tabelle 9 des Feuerwehrbedarfsplans 2025 war für den Standort Schöndorf die Ersatzbeschaffung eines MLF vorgesehen. Die Vorhaltung eines hydraulischen Rettungssatzes der Stufe 2 gemäß Anlage 2 zu § 3 Abs. 3 und 4 der Feuerwehrverordnung Rheinland-Pfalz ist für die Einsatzbereiche POAR, Pluwig und Gusterath zwingend vorgeschrieben. Ein MLF kann diese Anforderungen aufgrund der beschränkten Ladekapazität nicht mehr erfüllen. Nach den Erläuterungen der Wehrleitung passt ein HLF 10/10 in das vorhandene FWGH. Im Einsatzbereich der POAR ist kein vergleichbares Fahrzeug vorhanden.
Einsatztaktik:
Ein HLF 10/10 bietet durch seine größere Ladekapazität und Ausstattung eine höhere Flexibilität im Einsatz und ermöglicht eine effizientere Durchführung von technischen Hilfeleistungen. Um den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden und die Einsatzfähigkeit der Feuerwehr Schöndorf sicherzustellen, wird die Beschaffung eines HLF10/10 anstellen eines MLF 8/6 beantragt. Die Mehrkosten für ein HLF 10/10 belaufen sich für die VG auf ca. 74.000,00 Euro. Es ist mit Gesamtkosten in Höhe von ca. 550.000,00 € zu rechnen. Die Mehrkosten für die VG betragen nunmehr ca. 100.000,00 Euro, da ab 17.12.2024 die Förderrichtlinien geändert wurden und zukünftig nur noch eine kommunale Pauschalförderung erfolgt. Der Ältestenrat hat in seiner Sitzung am 06.01.2025 die Thematik nochmals beraten und schlägt dem Verbandsgemeinderat vor, der Änderung des Feuerwehrkonzeptes 2025 zuzustimmen. Der Feuerwehrausschuss hat in seiner Sitzung vom 16.12.2024 dem Haupt- und Finanzausschuss und. dem VG-Rat empfohlen, der Änderung des Feuerwehrkonzeptes 2025 hinsichtlich der Anpassung der Fahrzeugbeschaffung für den Standort Schöndorf zu entsprechen und der Beschaffung eines HLF 10/10 anstelle eines MLF 8/6 zuzustimmen. Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung vom 18.12.2024 den TOP vertagt; der TOP wurde auf die Ältestenratssitzung vom 06.01.2025 aufgenommen, beraten und das Ergebnis dem VG-Rat vorgebracht. Der Verbandsgemeinderat beschloss die Änderung des Feuerwehrkonzeptes 2025 hinsichtlich der Anpassung der Fahrzeugbeschaffung für den Standort Schöndorf und der Beschaffung eines HLF 10/10 anstelle eines MLF 8/6 zuzustimmen.
TOP 17 Zusätzliche Beschaffung einer Sandsackfüllanlage und Zubehör
Es wird auf die Beschlussvorlage verwiesen. In der Sitzung des HFA vom 05.06.2024 wurde beschlossen, dass sich die VG Ruwer an einer gemeinsamen Ausschreibung mit der Stadt Trier zur Beschaffung einer Sandsackfüllanlage auf Transportanhänger beteiligt. Die Beschaffung der ergänzenden Ausstattung (Lichtanlage, Regenschutz und Generator), um die Sandsackfüllanlage an jedem Standort betreiben zu können, soll im Haushaltsjahr 2025 erfolgen. In der Sitzung des VG Rates am 03.07.2024 wurde ausgeführt, dass die außerplanmäßige Anschaffung der Sandsackfüllanlage im Rahmen einer gemeinsamen Ausschreibung mit der Stadt Trier nicht möglich ist. Die Wehrleitung hat inzwischen mehrere Angebote eingeholt. Die Firma Saquick bietet die Sandsackfüllanlage am wirtschaftlichsten, zu einem Preis von 30.715,09 Euro, an. Nach der „Dienstanweisung öffentliches Auftragswesen“ und der VV Öffentl. Auftragswesen RP vom 18.08.2021 nach Ziffer 4.2 a) ist eine Verhandlungsvergabe bis zu einer Wertgrenze von 40.000 € möglich. Für das notwendige Zubehör ist mit weiteren Kosten in Höhe von 20.000 € zu rechnen. Dazu werden getrennte Preisanfragen im Rahmen der Verhandlungsvergabe erfolgen. Der Verbandsgemeinderat beschloss die Mittelbereitstellung im Etat 2025. Die Verwaltung wurde beauftragt, die Firma Saquick mit der Lieferung einer Sandsackfüllanlage zum Angebotspreis zu beauftragen. Des Weiteren wurde die Verwaltung damit beauftragt, Angebote für das Zubehör in Höhe von ca. 20.000,00 Euro einzuholen und nach Auswertung an den wirtschaftlichsten Bieter zu beauftragen. Im anschließenden nichtöffentlichen Teil der Sitzung erfolgten keine Beratungen und Beschlussfassungen mehr.