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Amtsblatt VG Ruwer
Ausgabe 11/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Unterrichtung der Einwohner über die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses des Verbandsgemeinderates Ruwer am 26.02.2025

Unter dem Vorsitz von Bürgermeisterin Stephanie Nickels fand am 26.02.2025 im Rathaussaal, Untere Kirchstr. 1, 54320 Waldrach eine Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses des Verbandsgemeinderates Ruwer statt. Die gesamte öffentliche Niederschrift kann im Internet auf der Homepage der Verbandsgemeinde Ruwer unter der Rubrik Ratsinformationssystem eingesehen werden. Im Folgenden wird über die wesentlichen Beschlüsse aus der Sitzung berichtet.

Öffentlicher Teil

TOP 1 Mitteilungen

Die Vorsitzende informierte den Ausschuss über folgende Themen:

Am 06.02.2026 war sie gemeinsam mit dem Ortsbürgermeister Terres aus Holzerath und dem Projektinitiator Albert Backes in Mainz bei der Ministerin Schall, Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung. Hier wurde die Kooperationsvereinbarung WohnPunkt RLP unterzeichnet. Für die Dauer von 1 Jahr können die Beratung bei der Projektentwicklung und weitere Prozessschritte gesondert gefördert werden.

In den letzten Wochen fanden Gespräche mit den Nutzern unserer Sporthallen statt. Hier wurden u.a. Information über die aktuelle Unterhaltungs- und Sanierungslage gegeben.

Die Ergebnisse der Gespräche können wie folgt zusammengefasst werden:

Es besteht eine hohe Zufriedenheit mit dem Hallenmanagement und ein gutes Miteinander der Hallennutzer. Die Belegungszeiten wurden nochmals abgestimmt und es konnte eine Zeiteinheit für den Betriebssport der FFW gefunden werden. Grundsätzlich stehen zu wenig Hallenkapazitäten für die Sportgruppen zur Verfügung. Hierbei handelt es sich um eine regionale Mangellage. Es wird prognostisch eine Problemverschärfung durch den vorübergehenden Wegfall der Sporthalle Waldrach ab 2026 erwartet. Mit Fertigstellung der Halle in Waldrach wird es eine zusätzliche Hallenkapazität geben. Da die bisherige Halle (1,5-Feld-Halle) durch eine 2-Feld-Halle ersetzt wird.

Der Einstieg in den Beratungsprozess mit der Energieagentur im Rahmen des Klimapakts hat stattgefunden.

Die Holzvermarktungsgesellschaft hat getagt. Die Förderung des Landes wird um 5 Jahre verlängert. Damit entstehen für diesen Zeitraum keine zusätzlichen Kosten für die Forstwirtschaftsbetriebe.

Am 20.02.2026 fand der Spatenstich für den Neubau der GS Osburg statt. Die Einladung der Ortsgemeinde ist erfolgt. Laut Ortsbürgermeister ist die Einladung jedoch nicht zugestellt worden. Deshalb war leider kein Vertreter der OG Osburg beim Spatenstich anwesend.

Nach aktuellem Stand entstehen keine Mehrkosten der Feuerwehr-Werkstatt. Der Fachbereich 3 geht derzeit davon aus, dass der Kostenrahmen eingehalten wird. Er weist aber darauf hin, dass es aktuell Streitigkeiten bei den Ingenieurleistungen gibt.

Die ADD Trier hat den zusätzlichen Raumbedarf mit rd. 240 qm für die GS Schöndorf ermittelt. Aktuell sind wir bei der Aktualisierung der Wirtschaftlichkeitsberechnung als Grundlage für weitere Gespräche.

Der Verwaltungsrat der AöR hat getagt. In der Sitzung wurde beschlossen einen Strombilanzkreis zu erstellen. Damit ist keine Beteiligung an der Bündelausschreibung „Strom“ des GStB für die an der AöR beteiligten Kommunen erforderlich.

Es wird ein gemeinsames Gespräch mit der OG Mertesdorf und der Bundeswehr wegen Ausbau des Feldwirtschaftsweges der OG Mertesdorf im Teilstück Kreuzung Schloss Grünhaus bis zur WTD stattfinden. Aktuell wird die Machbarkeitsstudie vorbereitet.

Herr Feldmann von der Tiefbaukolonne wurde in den wohlverdienten Ruhestand verabschiedet. Er war 25 Jahre bei der VG beschäftigt.

Das MDI hat darüber informiert, dass am 13 März 2025 der erste Landesweite Warntag RLP, in Abstimmung mit den Landkreisen stattfindet. Im Landkreis sind keine gesonderten Aktionen geplant.

TOP 2 Gründung einer Projektentwicklungsgesellschaft für den Neubau des Feuerwehrgerätehauses Pluwig-Gusterath

TOP 2.1 Analyse gem. § 92 Abs. 1 Gemeindeordnung RLP für die Gründung der Projektentwicklungsgesellschaft FFW Pluwig-Gusterath

Die Vorsitzende verwies auf die Beschlussvorlage und die Anlage hierzu. Sie führte aus, dass in der Verbandsgemeinderatssitzung am 09.10.2024 der Verbandsgemeinderat die Bürgermeisterin ermächtigt hat einen Gesellschaftervertrag zur Gründung einer PEG abzuschließen. Nach Rücksprache der Kommunalaufsicht muss das maßgebliche Gremium jedoch über den Vertragsinhalt und über die Analyse im Detail informiert sein und der Rat muss dem Vertrag und der Analyse zustimmen. Die dann beschlossene Analyse kann dann mit dem Gesellschaftervertrag zur Genehmigung bei der Kommunalaufsicht der Kreisverwaltung Trier-Saarburg vorgelegt bzw. angezeigt werden. Bei dem Gesellschaftervertrag müssen darüber hinaus auch der Verwaltungsrat der SWT AöR und der Stadtrat Trier zustimmen, ohne dass in den Beschlüssen Änderungen an dem Gesellschaftervertrag vorgenommen werden. Der Haupt- und Finanzausschuss empfahl dem Verbandsgemeinderat Ruwer die im Entwurf vorliegende Analyse gem. § 92 Abs. 1 GemO für die Gründung der Projektentwicklungsgesellschaft zu beschließen und die Verwaltung zu beauftragen diese Analyse der Kommunalaufsicht vorzulegen und gleichzeitig anzuzeigen, dass gem. § 92 Abs. 2 S 1 Nr. 3 GemO eine Beteiligung an der noch zu gründenden Projektentwicklungsgesellschaft (PEG) Ruwer mbH beabsichtigt ist. Die Beschlussfassung erfolgte unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Kommunalaufsicht der Kreisverwaltung Trier-Saarburg zur Gründung der Gesellschaft, der Beschlussfassung des Verwaltungsrates der SWT AöR Trier sowie der Zustimmung der Stadt Trier zur beabsichtigten Tätigkeit der Gesellschaft auf dem Gebiet der Verbandsgemeinde Ruwer. (da die städtischen und VG-Gremien inhaltsgleiche Beschlüsse fassen müssen, wurde der Text für die VG von der SWT übernommen). Von der Kommunalaufsicht vorgebrachte notwendige Änderungen decken diesen Beschluss ab.

TOP 2.2 Gesellschaftervertrag; Projektentwicklungsgesellschaft Neubau Feuerwehrgerätehaus Pluwig-Gusterath

Die Vorsitzende verwies auf die Beschlussvorlage und insbesondere auf die Anlage hierzu. Im Übrigen verwies sie auf die Ausführungen zum vorherigen Tagesordnungspunkt. Hier gilt inhaltlich die gleiche Aussage. Der Haupt- und Finanzausschuss empfahl dem Verbandsgemeinderat zu beschließen, dass die Verbandsgemeinde Ruwer gemeinsam mit der SWT Immobilien-Servicegesellschaft mbH, deren einzige Gesellschafterin die SWT-AöR ist, eine Gesellschaft in der Rechtsform einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung gründet, welche Projektsteuerungsleistungen zur Errichtung eines Feuerwehrgerätehauses in Pluwig-Gusterath für die Verbandsgemeinde Ruwer erbringt. Weiter empfahl der Haupt- und Finanzausschuss dem Verbandsgemeinderat die Bürgermeisterin zu ermächtigen, sämtliche erforderlichen rechtsgeschäftlichen Erklärungen abzugeben und sämtliche erforderlichen Handlungen vorzunehmen, die geeignet sind, die gemeinsame Zielsetzung der SWT Immobilien-Servicegesellschaft mbH und der Verbandsgemeinde Ruwer umzusetzen, mit der Maßgabe, dass eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit einem Stammkapital von 25.000 EUR gegründet wird, an der die Verbandsgemeinde Ruwer mit 74,9 % und die SWT Immobilien-Servicegesellschaft mbH mit 25,1 % beteiligt sein werden. Die Beschlussfassung steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Kommunalaufsicht Trier-Saarburg zur Gründung der Gesellschaft, der Beschlussfassung des Verwaltungsrates der SWT AöR sowie der Zustimmung der Stadt Trier zur beabsichtigten Tätigkeit der Gesellschaft auf dem Gebiet der Verbandsgemeinde Ruwer. Der Haupt- und Finanzausschuss empfahl weiter dem Verbandsgemeinderat dem vorliegenden Entwurf des Gesellschaftervertrages zu zustimmen. Die endgültige Ausgestaltung des Gesellschaftsvertrages erfolgt unter Beachtung der kommunalwirtschaftsrechtlichen Vorgaben der Kommunalaufsicht.

TOP 2.3 Neubau Feuerwehrgerätehaus Pluwig-Gusterath - Auftrag Projektsteuerung -

Die Vorsitzende verwies auch hier auf die Beschlussvorlage. Unter dem Vorbehalt, dass die Projektentwicklungsgesellschaft gegründet werden kann, soll die SWT Immobiliengesellschaft mit der Wahrnehmung der Projektsteuerung beauftragt werden. Die SWT Immobiliengesellschaft mbH hat bereits mehrere vergleichbare Projekt erfolgreich betreut, so dass die Verwaltung vorschlägt, das Angebot anzunehmen und die SWT Immobiliengesellschaft mbH mit der Wahrnehmung der Projektsteuerung im Rahmen der Projektentwicklungsgesellschaft zu beauftragen. Der Haupt- und Finanzausschuss beschloss das Angebot der SWT Immobilien-Servicegesellschaft mbH, Trier, über die Projektsteuerung (Projektstufe 3 – 5 AHO) in Höhe von 128.919,25 Euro (netto) anzunehmen und beauftragte die Verwaltung mit dem Abschluss des Gesellschaftervertrages. Der Beschluss gilt vorbehaltlich der Zustimmung der ADD Trier und der Kreisverwaltung Trier-Saarburg zur Gründung der Projektentwicklungsgesellschaft.

TOP 3 Maßnahmen für das Förderprogramm "Regional.Zukunft.Nachhaltig"

Die Vorsitzende verwies auf die Beschlussvorlage einschließlich der Anlagen und führte aus, dass das Land Rheinland-Pfalz bestimmten Kommunen über dieses Förderprogramm ein an den Einwohnern gemessenes Budget zur Verfügung stellt, welches insbesondere für Maßnahmen einer Positivliste genutzt werden kann und soll. Nach dem vorliegenden Gesetz kann die VG Ruwer eine Fördersumme in Höhe von 2,9 Mio. € erhalten. Die Mittel müssen zweckgebunden und in dem Bewilligungszeitraum verwendet werden. Es ist eine Mittelweiterleitung an OG oder Dritte möglich. Von Seiten der Verwaltung wird vorgeschlagen, diese Mittel anteilig an die Ortsgemeinden weiterzuleiten. Es sollen nach Möglichkeit solche Maßnahmen berücksichtigt werden, die bereits in den kommenden Jahren vorgesehen sind. Die für die Verbandsgemeinde zu verwendende Mittel sollen zur Finanzierung bereits beschlossener Maßnahmen verwendet werden. Dadurch soll eine Entlastung der Umlagen der Gemeinden erfolgen. In der Sitzung des Ältestenrates am 17.02.2025 einigte man sich darauf, dass das Gesamtbudget unter Berücksichtigung der förderfähigen Personalkosten zu 50 % auf die Verbandsgemeinde und zu 50 % auf die Ortsgemeinden aufgeteilt werden soll. Ein Ausschussmitglied beantragte, dass die Ortsgemeinden einen höheren Anteil erhalten sollten. Er schlägt daher vor, dass die Ortsgemeinden 60 % und die VG 40 % der Fördermittel erhalten. Die Vorsitzende weist darauf hin, dass sich eine Mittelverteilung zu Gunsten der Ortsgemeinden zu Lasten der VG-Umlage auswirkt. Nach weiteren Redebeiträge wurde der weitergehende Antrag zur Abstimmung gebracht. Der Haupt- und Finanzausschuss beschloss, dass das Gesamtbudget unter Berücksichtigung förderfähiger, zusätzlicher Personalkosten zu 40 % für Maßnahmen der Verbandsgemeinde und zu 60 % für Maßnahmen der Ortsgemeinden zu verwenden. Der Teilbetrag für Maßnahmen der Ortsgemeinden soll auf Grundlage der Einwohnerzahl zum 30.06.2024 – aufgeteilt werden. Auf dieser Grundlage gilt es, entsprechende Maßnahmen für VG und OG’s zu finden. Fördermittel die nicht durch die Ortsgemeinden in Anspruch genommen werden, stehen der Verbandsgemeinde zur Verfügung. Die Bürgermeisterin wurde beauftragt, die Ortsgemeinden entsprechend zu informieren.

TOP 4 Umsetzung der Kommunalen Wärmeplanung

Der VG-Rat hat den Wärmeplan am 09.10.2024 zur Kenntnis genommen. Der vorgestellte Wärmeplan ist auf der Homepage der Verbandsgemeinde unter ruwer.de/waermeplanung öffentlich zugänglich. Um Bürger und Gemeinden bei der Bewältigung der Wärmetransformation zu unterstützen sollen im ersten Schritt folgende Veranstaltungen / Maßnahmen durchgeführt werden.

1.

Beratungsangebot für Bürgerinnen und Bürger

Gemeinden zu denen die Kommunale Wärmeplanung keine Potentiale hinsichtlich nutzbarer Wärme bzw. Abwärme sowie baulicher Eignung ermittelt hat, erhalten Unterstützung bei der zukünftig notwendigen, individuellen Wärmetransformation. Die VG Ruwer führt dazu im März in Kooperation mit der Verbraucherzentrale RLP individuelle Energieberatungen für Bürgerinnen und Bürger in der Verbandsgemeindeverwaltung ein.

2.

Informationsveranstaltung „Welche Heizung passt zu meinem Haus?

Auftakt wird ein Vortrag zum Thema „Welche Heizung passt zu meinem Haus?“ bilden, indem über die verschiedenen Wärmebereitstellungsmöglichkeiten, gesetzliche Rahmenbedingungen sowie aktuelle Fördermöglichkeiten informiert wird.

3.

Kommunalpolitscher Workshop „Handlungsschritte zu alternativen Wärmeversorgung“

Für die Gemeinderäte und kommunalpolitischen Entscheidungsträger derer Gemeinden, in denen in der Kommunalen Wärmeplanung Eignungsgebiete identifiziert wurden, wird ein kommunalpolitischer Workshop stattfinden, indem mögliche, daran anknüpfende Handlungsschritte erläutert werden. Die erfolgreiche Umsetzung eines Nahwärmeprojekts in der Nähe soll anschließend im Rahmen einer Exkursion besichtigt werden.

4.

Nutzung Abwasserwärmepotentiale

Die sich in eigener Zuständigkeit befindlichen Abwasserwärmepotentiale in Waldrach und Mertesdorf sollen auf Integration in ein Wärmenetz hin näher geprüft werden. Erste, deren Eignung feststellende Potentialstudien wurden bereits erstellt. Hier stehen wir aktuell in Gesprächen mit der Energieagentur, dem GStB und möglichen Kooperationspartnern. In einer der nächsten Sitzungen wird ein mögliches Umsetzungskonzept zur Beratung und Beschlussfassung vorgestellt. Der Haupt- und Finanzausschuss nahm die Ausführungen über die weitere Vorgehensweise zur Kommunalen Wärmeplanung in der VG Ruwer zur Kenntnis.

TOP 5 Vergaben

TOP 5.1 Neubau Grundschule Osburg / Vergabe Rohbauarbeiten

Die Vorsitzende verwies auf die Beschlussvorlage und führte aus, dass alle gültigen Angebote im Bereich des bepreisten Leistungsverzeichnisses (Kostenberechnung) in Höhe von brutto 1.471.315,17 Euro liegen. Das wirtschaftlichste Angebot in Höhe von 1.077.870,60 Euro (inklusive 19 % USt. und 4,5 % Preisnachlass ohne Bedingung) erfüllt alle Anforderungen gemäß den Vorgaben aus dem Leistungsverzeichnis. Durch entsprechende Bescheinigungen und Referenzen sind Fachkunde, Zulässigkeit und Leistungsfähigkeit der Unternehmungen belegt. Das wirtschaftlichste Angebot liegt 26,7% unter der Kostenberechnung. Im Weiteren wird auf die Niederschrift im Bürgerinformationssystem verwiesen. Der Haupt- und Finanzausschuss beschloss, die Rohbauarbeiten zum Projekt „Ersatzneubau Grundschule Osburg“ an den wirtschaftlichsten Bieter, der Schneider + Lieser Hoch- und Tiefbauunternehmung GmbH &Co. KG, auf Grundlage des geprüften Angebotes vom 28.01.2025 in Höhe von 1.077.870,60 Euro (inklusive 19 % USt. und 4,5 % Preisnachlass ohne Bedingung) zu erteilen. Die Bürgermeisterin wird vom Haupt- und Finanzausschuss autorisiert, den Bauvertrag mit vorgenanntem Unternehmen abzuschließen.

TOP 5.2 Neubau Grundschule Osburg /Vergabe Blitzschutzarbeiten

Die Vorsitzende verweist auf die Beschlussvorlage und führt aus, dass im Rahmen des Neubaus der Grundschule Osburg im März 2025 der Beginn der Rohbauarbeiten geplant ist. Im Zuge dessen muss ebenfalls mit den Blitzschutzarbeiten begonnen werden. Die Grundschule erhält eine Erdungsanlage, aufgebaut mit einem Ring- und Fundamenterder, welche mit der äußeren Blitzschutzanlage verbunden wird. Insgesamt wurden 3 Firmen zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert. Ausschließlich die Firma Elektro Schneider aus Bekond hat ein Angebot abgegeben. Das abgegebene Pauschalangebot in Höhe von 23.205,00 Euro (inklusive 19 % USt.) erfüllt alle Anforderungen gemäß den Vorgaben aus dem Leistungsverzeichnis. Das Angebot liegt 4,63 % unter der Kostenberechnung des Ingenieurbüros für Technische Ausrüstung. Der Verbandsgemeinderat hat mit Beschluss vom 24.04.2024, künftige Auftragsvergaben freiberuflicher und gewerblicher Leistungen in Verbindung mit der Baumaßnahme „Ersatzneubau Grundschule Osburg“ an den Haupt- und Finanzausschuss delegiert. Der Haupt- und Finanzausschuss beschloss, die Bauleistung der Lieferung und Montage einer Blitzschutzanlage an den wirtschaftlichsten Bieter, die Firma Elektro Schneider GmbH aus Bekond, zum geprüften Brutto-Angebotspreis (pauschalisiert) in Höhe von 23.205,00 Euro zu vergeben. Die Bürgermeisterin wurde vom Haupt- und Finanzausschuss autorisiert, den Bauvertrag mit vorgenanntem Unternehmen abzuschließen. In der anschließenden nichtöffentlichen Sitzung wurden noch Personalangelegenheiten beraten.