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Amtsblatt VG Ruwer
Ausgabe 11/2025
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen der Ortsgemeinden
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Unterrichtung der Einwohner über die 4. Sitzung des Gemeinderates Pluwig am 11.02.2025

Unter dem Vorsitz von Ortsbürgermeisterin Annelie Scherf fand am 11.02.2025 im Bürgerhaus Pluwig, 54316 Pluwig die 4. Sitzung des Gemeinderates Pluwig statt. Die gesamte öffentliche Niederschrift kann im Internet auf der Homepage der Verbandsgemeinde Ruwer unter der Rubrik Ratsinformationssystem eingesehen werden. Im Folgenden wird über die wesentlichen Beschlüsse aus der Sitzung berichtet.

Öffentlicher Teil

TOP 1 Einwohnerfragestunde

Es lagen keine Anfragen vor.

TOP 2 Mitteilungen

Zunächst erteilte die Vorsitzende dem Beigeordneten Christian Kühn das Wort. Dieser berichtete vom Sachstand „Soccerfeld“ sowie von den durchgeführten Sicherheitsprüfungen des TÜV‘s.

Anschließend berichtete der 1. Beigeordnete, Herr Steuer, von einem Ortstermin mit Polizei, LBM und Ordnungsamt am 31.01.2025, in der Bahnhofstraße (Ortsausgang Richtung Pluwigerhammer), den er in Vertretung von Frau Scherf wahrgenommen hat. Anlass war ein Verkehrsunfall, der sich zuvor ereignet hatte. Es wird evtl. eine teilweise Entfernung der vorhandenen Fahrbahnverengung angeraten, worüber der Gemeinderat beschließen sollte. Ebenso wird eine Versetzung eines Verkehrszeichens (verkehrsberuhigter Bereich) in der Karlswies veranlasst. Frau Scherf unterrichtete anschließend über folgende Themen:

  1. Straßennamen Neubaugebiet

  2. Verkauf Kirmeswagen

  3. Arbeitssitzung SWT und Schönenergie am 21.01.2025 zum Photovoltaikprojekt

  4. Schaden an in einer Schieferstele beim Urnenfeld auf dem Friedhof

  5. Wettbewerb der Wüstenrot-Gruppe; Bewerbung Dorfstammtisch Geizenburg

  6. Verschiedene Infos zur Jugendarbeit und Juleika-Schulungen

  7. Musikalische Eröffnung Pluwiger Kultursommer auf dem Kirchplatz am 11.05.2025

  8. Spielefest am 14.06.2025 wird in das Programm der 100-Jahr-Feier der DJK Pluwig-Gusterath vom 13.06. bis 15.06.2025 aufgenommen, so dass hier keine separate Veranstaltung durch die Gemeinde stattfindet.

  9. Festspiele Karl-May-Freunde an den Wochenenden des 27.06. bis 20.07.2025 mit dem Stück „Winnetou und das Geheimnis der Felsenburg“

  10. Das Pfarrfest wird dieses Jahr nicht stattfinden (Terminkollision mit den Karl-May-Festspielen)

  11. Bauernmarkt am Sonntag, 28.09.2025

  12. Glühweinfest mit Tannenbaumverkauf am Samstag, 06.12.2025

  13. Neuorganisation bei der Pflege der Homepage der Gemeinde

  14. Einholen von Angeboten für eine neue Homepage

  15. Anregung für einen Spielenachmittag für Senioren

  16. Wiedereröffnung des „Cafe Pluwei“ im Seniorenheim

  17. Junge Menschen gesucht, die mit Bewohnern des Seniorenheims Skat spielen möchten

TOP 3 Ergänzungssatzung für den Bereich "Feuerwache Pluwig/Gusterath"

TOP 3.1 Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 i. V. m. § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB sowie Billigung des Planentwurfs

Seit mehreren Jahren besteht dringender Sanierungs- bzw. Erweiterungsbedarf der beiden alten Feuerwehrhäuser in Pluwig und Gusterath. Infolgedessen hat man sich im Jahr 2016 dazu entschieden beide Feuerwehren an einen Standort zusammenzuführen. Dies auch vor dem Hintergrund der Fusion beider Feuerwehren. Der Geltungsbereich für den Neubau des Feuerwehrgerätehauses umfasst nachfolgende Grundstücke: Gemarkung Pluwig, Flur 1, Flurstücke 98/1; 99; 101/4; 590/100; 591/100; 905/1, Flur 2, Flurstücke 523 (teilw.)

Da die Grundstücke im Außenbereich liegen, sollen diese als im Zusammenhang bebauter Ortsteile durch Satzung nach § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB entwickelt und damit Bauplanungsrecht geschaffen werden. Herr Lang vom Planungsbüro B. K. S. aus Trier erläuterte den Planentwurf ausführlich, auch im Hinblick auf die zu schaffenden Ausgleichsflächen. Der Gemeinderat fasste gem. § 2 Abs. 1 i. V. m. § 34 Abs. 4. Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB) den Aufstellungsbeschluss über die Ergänzungssatzung für den Bereich „Feuerwache Pluwig / Gusterath“ und billigte den vorgelegten Planentwurf.

TOP 3.2 Beratung und Beschlussfassung über die Offenlage des Planentwurfs sowie Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB

Die Ergänzungssatzung wird nach § 34 Abs. 4 Nr. 3 i. V. m. § 13 Abs. 2 BauGB im vereinfachten Verfahren aufgestellt. Insofern erfolgt ein einstufiges Verfahren in Form einer Offenlage sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange. Der Gemeinderat beschloss die Offenlage des in Rede stehenden Planentwurfs sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. §§ 3 Abs. 2, 4 Abs. 2 i. V. m. § 34 Abs. 4 Nr. 3 und § 13 Abs. 2 BauGB.

TOP 4 Beratung und Beschlussfassung zum Erlass einer Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern ab dem Jahr 2025 (Hebesatzsatzung)

Zum 01.01.2025 tritt die Grundsteuerreform in Kraft. Diese wurde nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2018 erforderlich, welches die bisherige Einheitsbewertung für verfassungswidrig erklärte. Bis dahin beruhte die Bemessungsgrundlage im Alt-Bundesgebiet auf Einheitswerten, die auf den Wertverhältnissen zum 01.01.1964 basierten. Das Gericht urteilte, dass dies zu gravierenden und umfassenden Ungleichbehandlungen bei der Bewertung von Grundvermögen führe. Als Reaktion auf das Urteil wurde 2019 das Grundsteuer-Reformgesetz verabschiedet, dass eine neue Regelung zur Feststellung des Grundsteuerwertes schafft. Rheinland-Pfalz setzt dabei die Grundsteuerreform nach dem sog. Bundesmodell unverändert um. Mit der Hauptfeststellung der Grundsteuerwerte zum 01.01.2022 erfolgt eine wertmäßige Aktualisierung, die sich erstmals bei der Grundsteuerfestsetzung ab 2025 in den Steuermessbeträgen niederschlägt. Kraft Gesetzes endet der aktuelle Hauptver-anlagungszeitraum am 31.12.2024 und zum 01.01.2025 beginnt ein neuer Hauptveranlagungszeitraum, weshalb die Fortgeltung über den 01.01.2025 hinaus –erstmals seit dem 01.01.1964 – nicht gegeben ist. Im Weiteren wird auf die Beschlussvorlage verwiesen. Der Gemeinderat beschloss die beigefügte Satzung der Ortsgemeinde über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern ab dem 01.01.2025.

TOP 5 Beratung und Beschlussfassung über die Anregungen der Bevölkerung zur Haushaltssatzung und zum Haushaltsplan 2025 / 2026

Es sind keine Anregungen im Rahmen der Bürgerbeteiligung eingegangen. Somit entfällt eine entsprechende Beratung und Beschlussfassung.

TOP 6 Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2025 / 2026

Der Gemeinderat hat sich für eine zweijährige Haushaltsführung entschieden. Die Vorhaben und Wünsche der Gemeinde wurden im Planentwurf durch die Verwaltung berücksichtigt. Nach Fertigstellung wurde der Entwurf als Bürgerhaushalt veröffentlicht und den Ratsmitgliedern zur Verfügung gestellt. Die Eckdaten des Haushaltsplanes 2025/ 2026 können der Haushaltssatzung entnommen werden. Im Vorbericht finden sich nochmals nähergehende Erläuterungen zum Plan. Die einzelnen Produkte wurden zum Teilhaushalt 1 (Selbstverwaltungsaufgaben) und zum Teilhaushalt 2 (Zentrale Finanzdienstleistungen) im Detail erläutert. Die vorgesehenen Investitionen wurden in einer Investitionsübersicht aufgelistet und näher beschrieben. Abschließend erfolgte der Hinweis, dass mit der Verabschiedung der Haushaltssatzung/-plan noch keine Rechte Dritter begründet sind, bzw. ein Anspruch daraus hergeleitet werden kann. D.h. im Plan vorgesehene Investitionen bedürfen vor der Realisierung ggf. noch entsprechender Beschlüsse im Gemeinderat. Ausgenommen hiervon sind die mit der Haushaltssatzung festgesetzten Hebesätze für die Realsteuern. Frau Ortsbürgermeisterin Scherf ergänzte die vorstehende von der Verwaltung ausgearbeitete Sitzungsvorlage noch um folgende Ausführungen:

„Nachrichtlich möchte ich kurz auf den Finanzhaushalt der abgeschlossenen Haushaltsjahre 2023, 2024 eingehen:

Das Jahr 2023 sah bei den ordentlichen Ein- u. Auszahlungen einen Überschuss von 132.595 € vor, welche sich zum Jahresende auf 94.370 € reduziert hat. Die Ursache hierfür sind hauptsächlich höhere Personalkosten im Bereich der Kita sowie höheren Tilgungsleistungen für bestehende Kredite. Das zweite Haushaltsjahr 2024 sah in der Planung einen positiven Saldo von 189.620 € vor. Tatsächlich schließen wird hier mit einem Fehlbetrag von rd. 77.350 € ab. Hauptgrund hierfür sind Mehraufwendungen im Bereich der Umlagen sowie die angefallenen Kosten für die Vermessung des Baugebietes „Unterm Kirchhof“. Der Liquiditätskredit gegenüber der Verbandsgemeinde ist zum Jahresende 2024 auf ca. 3,02 Mio. € angewachsen. Dies ist durch die Vorfinanzierung des Baugebietes entstanden und kann in den kommenden Jahren voraussichtlich wieder zurückgeführt werden.

Haushaltsplan 2025/ 2026:

Zu den beiden Planjahren 2025/ 2026 gibt es Folgendes zu sagen:

Im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung wurden die Wünsche und Anregungen der Ortsgemeinde vorbesprochen und in den Doppelhaushalt eingearbeitet. Die Aufwendungen die sich auf das Jahresergebnis niederschlagen, wurden so auf die beiden Planjahre aufgeteilt, dass sowohl der Ergebnishaushalt als auch der Finanzhaushalt in beiden Jahren gerade so ausgeglichen werden kann. Der nach § 18 GemHVO gesetzlich geforderte Haushaltsausgleich kann somit in der Planung zunächst erreicht werden. Der Haushaltsplan unterteilt sich in der Betrachtung in zwei Bereiche. Zum einen haben wir die laufenden Ausgaben für Instandhaltung, Energie und Personalkosten etc., die sich auf das Jahresergebnis, also den Haushaltsausgleich niederschlagen. Zum anderen gibt es den investiven Bereich in dem die größeren Maßnahmen und Anschaffungen der Gemeinde zusammengetragen werden. Dieser investive Bereich finanziert sich nach Abzug von Förderungen und Verkaufserlösen aus längerfristigen Krediten.

Für den laufenden, also den nicht investiven Bereich kann man für die Planjahre 2025 und 2026 folgendes sagen:

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Die Einnahmesituation hat sich im Vergleich zum Vorjahr verbessert. Die Gemeinde erhält zwar weniger Schlüsselzuweisung, jedoch einen deutlich höheren Anteil an der Einkommenssteuer. Auch bei der Gewerbesteuer kann mit einem Einnahmeplus gerechnet werden.

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Die Personalaufwendungen fallen aufgrund tariflicher Anpassungen, Stufensteigerungen und Personaleinstellungen wie üblich höher aus.

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Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen sind im Vergleich zum Vorjahr nur moderat gestiegen.

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Die Ausgaben für Energiekosten orientieren sich an den Vorjahren und wurden auf ein notwendiges Maß angepasst.

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Die Kreis- und die Verbandsgemeindeumlage mussten in diesem Jahr jeweils um 2 Punkte auf 44% bzw. 34% angehoben werden. Der Ortsgemeinde entstehen im Bereich der Umlagen Mehraufwendungen von rd. 119.000 €.

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Die größten Haushaltsposten der Ortsgemeinde sind überwiegend fremdbestimmt, wie man bei der Einkommenssteuer, den Schlüsselzuweisungen oder den Umlagen sieht.

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Bei den Ausgabeansätzen, auf welche die Ortsgemeinde einen Einfluss hat, wurde sich auf ein notwendiges Maß und unabweisbare Dinge konzentriert

Der Bereich der Investitionen stellt sich im Haushaltsplan wie folgt dar:

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Die eingeplanten Maßnahmen wurden in einer Investitionsübersicht zusammengefasst und näher erläutert.

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Der wohl wichtigste Posten ist die dargestellte Einnahme aus dem Verkauf der Grundstücke des Baugebietes. Nur hierdurch kann der Liquiditätskredit der zur Vorfinanzierung aufgenommen wurde, zurückgeführt und die Verschuldung der Ortsgemeinde reduziert werden.

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Darüber hinaus stehen Mittel für die weitere Planung und Umsetzung der Bürgerhaussanierung im Haushalt.

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Für die Bereiche Bauhof, Spielplatz und Sportanlage wurden Mittel für verschiedene Anschaffungen bereitgestellt.

Bei Gegenüberstellung der Einnahmen und Ausgaben im investiven Bereich, entsteht für das Jahr 2025 ein Kreditbedarf i.H.v. 760.000 €. Die langfristige Verschuldung aus Investitionskrediten beläuft sich zum Jahresende 2024 auf rd. 987.000 €, durch die vorgesehen Aufnahme in 2025 wächst dieser auf 1,65 Mio. an. Aufgrund des ausgeglichenen Haushaltsplans im laufenden Bereich, ist aktuell nicht mit einem Zuwachs der Liquiditätskredite zu rechnen. Hier bleibt jedoch die genaue Entwicklung der beiden Planjahre abzuwarten.“

Der Gemeinderat beschloss die im Entwurf vorgelegte Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2025/ 2026

TOP 7 Vergaben

TOP 7.1 Profilierungsarbeiten an einer bestehenden Wassermulde

Der Gemeinderat Pluwig beschloss, den Auftrag für die Profilierungsarbeiten an der bestehenden Wassermulde an die Firma Max Düpre GmbH aus Hermeskeil zum Angebotspreis i.H.v. 4.752,12 € brutto zu vergeben.

TOP 7.2 Auftragserteilung der Baumpflegemaßnahmen 2024_11

Der Ortsgemeinderat beschloss den Auftrag der Baumpflegemaßnahmen an den wirtschaftlichsten Bieter: Firma Baumkonzept Julius Mann, Kalkturmstr. 87, 54516 Wittlich zum Angebotspreis von 4.942,46 € brutto zu vergeben.

TOP 7.3 Sporthalle Pluwig - Vergabeermächtigung Ermittlung Zusatzkosten für Mehrzwecknutzung

Die technischen Anlagen in der Sporthalle Pluwig sind dringend sanierungsbedürftig. Mit Priorität müssen die Heizungs- und Lüftungsanlagen erneuert werden, da es, unter Anderem, aufgrund der abgängigen Steuerungen und nicht mehr lieferbarer Ersatzteile ständig zu Ausfällen kommt. Bisher konnte mit den Sanierungsplanungen jedoch nicht begonnen werden, da noch keine abschließende Entscheidung zur künftigen Nutzung der Halle als reine Sport- oder zusätzlich als Versammlungsstätte vorliegt. Zur Mehrzwecknutzung wären weitreichende Investitionen unter Anderem in Lüftungsanlagen und Maßnahmen zur Erfüllung von Brandschutzauflagen wie z. B. zusätzliche Notausgänge, Verwendung nicht brennbarer Bauteile und Bekleidungen etc. erforderlich. Der Gemeinderat beschloss, die Ortsbürgermeisterin mit der Auftragsvergabe der Kostenermittlungen zur Mehrzwecknutzung der Sporthalle Pluwig zu beauftragen.

TOP 8 Beratung und Beschlussfassung über die Friedhofssatzung

Die aktuelle Friedhofssatzung der Ortsgemeinde ist seit dem 14.12.2017 in Kraft. Da die Satzung allerdings nicht mehr den aktuellen Anforderungen entspricht wurde sie durch anliegenden Entwurf überarbeitet. Der Entwurf wurde durch die Verwaltung in Absprache mit der Ortsbürgermeisterin anhand der Mustersatzung des Gemeinde- und Städtebundes aufgestellt. In der Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses am 28.01.2025 wurde bereits über den Entwurf beraten und beschlossen bzw. die Änderung empfohlen. Die Friedhofssatzung wird aufgrund folgender Gründe neu beschlossen:

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Veränderungen bzw. Verdeutlichung der Formulierung

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Ausschließung von Grabreservierungen zu Lebzeiten

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Aufnahme von Gemischten Grabstätten, Urnenreihengrabstätten als Rasengräber – Zentrales Denkmal, Wahlgrabstätten

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Aufnahme von besonderen Gestaltungsvorschriften für Urnenreihengrabstätten als Rasengräber – Zentrales Denkmal

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Neue Vorgaben bezüglich des Entfernens von Grabmalen

Der Gemeinderat beschloss den vorliegenden Entwurf der Friedhofssatzung mit der Maßgabe, dass in § 15 Nr. 4 c eine geschlechtsneutrale bzw. eine beide Geschlechter bezeichnende Formulierung verwendet wird.

TOP 9 Beratung und Beschlussfassung über die Friedhofsgebührensatzung

Die Friedhofsgebühren der Ortsgemeinde müssen angepasst werden, da der Friedhof nicht kostendeckend ist. Dies wurde durch das Gemeindeprüfungsamt beanstandet. Zuletzt wurden die Gebühren im Jahr 2017 angepasst. Der Entwurf der Friedhofsgebührensatzung wurde durch die Verwaltung aufgestellt und bereits in der Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses am 28.01.2025 besprochen. Grundlage der Gebühren ist die von der Verwaltung erstellte Gebührenkalkulation, welche auf einer Kosten- und Leistungsrechnung der abgeschlossenen Haushaltsjahre 2015 – 2019 basiert. Dem Rat liegt eine Gegenüberstellung mit den Änderungen vor.Der Gemeinderat beschloss den vorliegenden Entwurf der Friedhofsgebührensatzung.

Nichtöffentliche Sitzung

Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung wurden noch Bauangelegenheiten beraten und beschlossen.