Unter dem Vorsitz von Ortsbürgermeister Frederik Wächter fand am 05.02.2025 im Bürgerhaus Morscheid die 5. Sitzung des Gemeinderates Morscheid statt. Die gesamte öffentliche Niederschrift kann im Internet auf der Homepage der Verbandsgemeinde Ruwer unter der Rubrik Ratsinformationssystem eingesehen werden. Im Folgenden wird über die wesentlichen Beschlüsse aus der Sitzung berichtet.
Öffentlicher Teil
TOP 1 Einwohnerfragestunde
Es wurden von zwei Zuhörern Fragen gestellt die vom Vorsitzenden beantwortet wurden.
TOP 2 Mitteilungen
Die Ortsgemeinde beschafft wie andere Ortsgemeinden in der Verbandsgemeinde Kita Plus App von der FA Stay Informed. Die jährlichen Kosten belaufen sich auf 648 Euro.
Brücke Studentenmühle:
Hier fand am 29.01.2025 ein Ortstermin mit einem Ingenieurbüro statt. Die Schäden an der Brücke sind gravierend und müssen zeitnah angegangen werden.
Düngemittelbeschaffung Sportplatz
Zur Deckung des jährlichen Bedarfs wurden 3 Angebote angefordert.
Der Auftrag wurde an Fa. Christoffel GmbH vergeben.
Der Wanderweg Morscheider Grenzpfad wurde in den vergangenen Wochen nachzertifiziert. Hierbei legte der Wanderweg einen Bewertungspunkt zu und hat nun 75 Punkte. Alfred Stüttgen erläuterte hierzu Neuerungen und Nachholbedarf zur Erhaltung und Verbesserung des Weges und bedankte sich bei allen ehrenamtlichen Helfern, die das so möglich machen.
Im Bereich Donatusstraße/Zuckerberg und in der Ringstraße wurden zwei abgesackte Kanaldeckel gehoben. Im Rahmen von Nachbesserungsarbeiten durch die Fa. KLT in diesem Bereich wurden diese Arbeiten mitbeauftragt und werden nach Aufwand abgerechnet.
Die EGE – Gesellschaft zur Erhaltung der Eulen e. V. hat einen Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zur Benutzung der gemeindlichen Feld- und Wirtschaftswege für die Durchführung des Uhu- und Steinkauz Monitorings sowie für die wissenschaftliche Vogelberingung eingereicht. Die Genehmigung wurde bis 2026 befristet erteilt.
Die Bauarbeiten des Glasfaserausbaus schreiten seit Mitte Januar weiter fort. Derzeit werden die Hausanschlüsse in Scheidgarten, anschließend in der Kirchstraße hergestellt sowie Mittel- und Niederspannungsleitungen verlegt. Parallel hierzu werden im vorherigen Bauabschnitt bereits Glasfaserleitungen eingeblasen.
Bei der Niederschrift der letzten Gemeinderatssitzung stand geschrieben:
„Der Glasfaserausbau wurde in der Boorwiese fertiggestellt. Es erfolgte hier jedoch noch keine Abnahme, da die Anschlüsse nicht in Ordnung waren. Die Pflasterarbeiten sollen in diesem Jahr abgeschlossen werden, die Teerarbeiten im Jahr 2025“.
Die nicht erfolgte Abnahme bezog sich nicht auf die Arbeiten in der Boorwiese, Weidenstraße, Nellstraße und Langheckstraße. Hier fand noch keine Abnahme statt.
Es handelte sich um den Bauabschnitt Obere Hauptstraße, Ringstraße, Zuckerberg und Donatusstraße. Hier werden derzeit die Mängel durch die Fa. KLT, welche mit der Ausführung im ersten Bauabschnitt betraut waren behoben.
Hundebesitzer haben auf Verschmutzung mit Hundekot hingewiesen und appellieren an die Fairness anderer Hundehalter. Im Bereich der Gemeinde gibt es auskömmlich Kotbeutelspender und Mülleimer zur Entsorgung. Die Gemeinde bittet um gegenseitige Rücksichtnahme. Im kommenden Amtsblatt wird eine Mitteilung eingestellt.
TOP 3 Beratung und Beschlussfassung über die Anregungen der Bevölkerung zur Haushaltssatzung und zum Haushaltsplan 2025
Da keine Anregungen eingereicht wurden entfiel eine Beschlussfassung.
TOP 4 Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2025
Der Gemeinderat hat sich für eine einjährige Haushaltsführung entschieden. Die Vorhaben und Wünsche der Gemeinde wurden im Planentwurf durch die Verwaltung berücksichtigt. Nach Fertigstellung wurde der Entwurf als Bürgerhaushalt veröffentlicht und den Ratsmitgliedern zur Verfügung gestellt. Die Eckdaten des Haushaltsplanes 2025 können der Haushaltssatzung entnommen werden. Im Vorbericht finden sich nochmals nähergehende Erläuterungen zum Plan. Die einzelnen Produkte wurden zum Teilhaushalt 1 (Selbstverwaltungsaufgaben) und zum Teilhaushalt 2 (Zentrale Finanzdienstleistungen) im Detail erläutert. Die vorgesehenen Investitionen wurden in einer Investitionsübersicht aufgelistet und näher beschrieben. Abschließend erfolgt der Hinweis, dass mit der Verabschiedung der Haushaltssatzung/-plan noch keine Rechte Dritter begründet sind, bzw. ein Anspruch daraus hergeleitet werden kann. D.h. im Plan vorgesehene Investitionen bedürfen vor der Realisierung ggf. noch entsprechender Beschlüsse im Gemeinderat. Ausgenommen hiervon sind die mit der Haushaltssatzung festgesetzten Hebesätze für die Realsteuern. Vor Eintritt in diesen Tagesordnungspunkt begrüßte der Vorsitzende Herrn Hemgesberg von der Finanzabteilung der VG Ruwer, der den Haushaltsplan erläuterte. Der Gemeinderat beschloss die im Entwurf vorgelegte Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2025
TOP 5 Vertrag über die finanzielle Beteiligung von Kommunen an Windenergieanlagen (Neuanlagen)
Gem. § 6 Abs. 1 Nr. 1 EEG 2023 (Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien) wurde geregelt, dass Betreiber einer Windenergieanlage (WEA) den betroffenen Ortsgemeinden eine finanzielle Beteiligung anbieten sollen. Eine Gegenleistung der Ortsgemeinde darf ausdrücklich hierfür nicht seitens des Betreibers verlangt werden. Dies wird auch explizit in dem Vertrag geregelt. Die finanzielle Beteiligung errechnet sich nach der tatsächlich in das Netz eingespeisten Strommenge und nach der fiktiven Strommenge ab Inbetriebnahme der einzelnen WEA. Der Faktor beläuft sich auf 0,2 Cent pro Kilowattstunde. Genauere Regelungen der Berechnung ergeben sich aus dem EEG 2023. Bei den Vertragsunterlagen handelt es sich um eine Mustervereinbarung, die u.a. mit dem dt. Städtetag und Gemeindebund erarbeitet wurde. Der GStB RLP hat ebenfalls keine Bedenken gegen die Unterzeichnung des Vertrages vorgetragen. Die Anwendung des Mustervertrages wird vom GStB RLP sogar empfohlen.
Der Gemeinderat beschloss den Bürgermeister zu ermächtigen, den vorliegenden Vertrag über die finanzielle Beteiligung von Kommunen an Windenergieanlagen (Neuanlagen) gem. § 6 Abs. 1. Nr. 1 EEG 2023 mit der im Vertragsentwurf genannten Betreiber zu unterzeichnen.
TOP 6 Beratung und Beschlussfassung Anforderung Angebote für Machbarkeitsstudie für Erweiterung/Sanierung Kindergarten
Der Tagesordnungspunkt wurde von der Tagesordnung abgesetzt.