Unter dem Vorsitz von Ortsbürgermeisterin Silke Weber fand am 10.12.2024 im Bürgerhaus, 54317 Farschweiler die 4. Sitzung des Gemeinderates Farschweiler statt.
Die gesamte öffentliche Niederschrift kann im Internet auf der Homepage der Verbandsgemeinde Ruwer unter der Rubrik Ratsinformationssystem eingesehen werden.
Im Folgenden wird über die wesentlichen Beschlüsse aus der Sitzung berichtet.
Öffentlicher Teil
TOP 1 Mitteilungen
| • | Flurbereinigung: Die Wertfeststellung hatte 3 Einwände, welche einvernehmlich ausgeräumt werden konnten. Das Verfahren geht jetzt weiter; das Planwunschverfahren soll ca. im Frühjahr/Sommer 2025 starten. |
| • | Der Generalvikar Dr. Graf von Plettenberg war im Dezember 2024. auf Visitation im neuen Kirchenzusammenschluss mit Hermeskeil und warb für Verständnis, dass auch die Kirche dringend auf Sparkurs gehen muss und es so leider zu einigen Kürzungen kommen wird. So wird die schöne Kirche Mariä Heimsuchung von einer Pfarrkirche zu einer Kirche heruntergestuft zum Ende 2024. Er ist aber offen für Ideen und Anregungen und versicherte, dass die Kirche sich nicht aus den Ortschaften zurückziehen möchte, allerdings auch nicht alle bisherigen Einrichtungen unterhalten bleiben können. Er hat auch erklärt, dass aus Kindergärten sich die Kirche nicht zurückziehen wird, aber auch hier wird es zunehmend schwieriger für das Bistum noch die notwendigen Mittel bereitzustellen. Auch die neue Gemeindeassistentin Anke Bailey steht für Ideen und Anregungen sowie auch Projekten gern zur Verfügung, um das Gemeindeleben zu erhalten. |
| • | Inhalte aus der Kreisortsbürgermeisterbesprechung: Die Steuerreform in Bezug auf die neu festgelegten Einheitswerte bringt einige Gemeinden in Steuerdefizite, obwohl das Land keine Schlechterstellung der Gemeinden zum Ziel hatte. Den Unmut der Bürger bekommen hier die Stellvertreter der Ortsgemeinden zu spüren, da die Gemeinden durch finanzielle Not, lediglich noch ihre gesetzlichen Pflichtaufgaben ausführen können, bereichernde Aufgaben für das soziale Miteinander und deren Infrastruktur können aber viele Gemeinden nicht mehr leisten können. Das LBM möchte zukünftig bei gemeinsamen Bauvorhaben von Gemeinde, Kreis und Land nicht mehr die Koordination für die Gemeinden mit ausführen, diese sollen in Eigenregie erfolgen, was eine enorme Belastung der Ortsvertreter darstellen würde, daher hatte ich in besagtem Treffen um eine gemeinsame Eingabe aller Ortsgemeinden unter Federführung des Landrates gebeten, um so auch den Unmut über die Mehrbelastung der Ortsvertreter an das Land zu übermitteln. |
| • | Der Weihnachtsbaum wurde gespendet. |
| • | Adventsfenster, ist erfolgreich gestartet, Dank an die Organisatoren u. a. an den Geschäftsbereich Soziales. |
| • | Der Linus-Verlag hat das System bzgl. Reklamationen Amtsblatt geändert. Bei der Meldung ist die Reklamationsstätte mit Haus-Nr. anzugeben. |
Im Anschluss an die Mitteilungen der Vorsitzenden gab das Ratsmitglied Martin Braun eine Erklärung zur Gründung einer Fraktion ab:
TOP 2 Einwohnerfragestunde
Eine Einwohnerin teilt mit, dass sie sich als Prellbock der Einwohner sieht. Sie würde im Dorf u.a. darauf angesprochen werden, dass Präsentkörbe im Geschäft stehen bleiben bzw. nicht abgeholt werden und dass der Termin Volkstrauertag vorgezogen worden wäre und ein falscher Termin kommuniziert wurde. Sie würde bei Ansprachen dieser Art an die Ortsbürgermeisterin verweisen, dem stimmte die Vorsitzende zu.
TOP 3 Beratung und Beschlussfassung über den Forstwirtschaftsplan 2025
Die Ortsgemeinden haben jährlich einen Forstwirtschaftsplan zu beschließen. Die Wirtschaftspläne wurden den Ortsgemeinden zwischenzeitlich durch das Forstamt Hochwald zur Verfügung gestellt.
Der Revierleiter erläuterte bezogen auf die Planung für das Jahr 2025 u.a. nachfolgendes:
| • | Der Wirtschaftsplan für das Jahr 2025 weist Plan-Erträge i.H. von 210.469 € und Plan-Aufwände i.H. von 179.410 € aus (= Plan- Ergebnis i.H. 31.059 €). |
| • | Zu verschiedenen Positionen der Wirtschaftsplanung erläutert er ausführlich, welche Maßnahmen hierunter fallen (z.B. Verbissschutz, Borkenkäfersuche, Wegeunterhaltung etc.) und welcher Ansatz hier gewählt wurde. |
Im Anschluss beantwortet er ausführlich diverse Fragen aus dem Gemeinderat. Der Gemeinderat beschloss, dem vorliegenden Forstwirtschaftsplan zuzustimmen.
TOP 4 Vereinbarung zwischen der Verbandsgemeinde und der Ortsgemeinde über die Nutzung des Bürgerhauses
Mangels Ausstattung der Schule mit einer Ausgabeküche, stellt die Ortsgemeinden Farschweiler, der Verbandsgemeinde Ruwer ihr Bürgerhaus für die Schulkindverpflegung zur Verfügung.
Die Räumlichkeiten werden zur Essensausgabe und als Mensa genutzt. Hierfür muss ein Nutzungsvertrag abgeschlossen werden. Um die im Nutzungsvertrag aufgeführten Betriebskosten zuordnen zu können, hat die Verwaltung eine Kostenaufstellung für die Jahre 2018 und 2019 (vor den Corona-Einschränkungen) erstellt. Aus dieser Aufstellung geht hervor, welche Kosten die Verbandsgemeinde (Schule) pro Stunde, ausgehend von 16 Betriebsstunden (= 25%) und Jahr entrichten müssten. Als Grundlage der Kostenteilung wurde der durchschnittliche Wert der zuvor genannten Jahre in Ansatz gebracht.
Der Verbandsgemeinderat hat in der Sitzung am 14.12.2022 einstimmig beschlossen, den beigefügten Vertragsentwurf anzunehmen und die Verwaltung zu beauftragen, den Vertragsabschluss herbeizuführen.
Im Gemeinderat wurde hierzu rege diskutiert u.a. zu den nachfolgenden Themen:
Nach reger Diskussion zu diesem Thema stellte die Vorsitzende den Antrag auf Vertagung des TOP auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung. Der Gemeinderat beschloss sodann die Vertagung.
TOP 5 Festlegung der Geschäftsbereiche der Beigeordneten (m/w/d) gem. der Hauptsatzung
Für die Wahrnehmung der Aufgaben der Ortsgemeinde Farschweiler können gem. § 8 Abs. 2 der Hauptsatzung der Ortsgemeinde Farschweiler 3 Geschäftsbereiche gebildet werden.
Über die der Beschlussvorlage beigefügten Entwürfe zur Übertragung eines Geschäftsbereiches inkl. der Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten wird diskutiert und die nachfolgenden Änderungen vorgenommen:
Zum Geschäftsbereich Liegenschaften (Beigeordneter Jonas Backes):
Aufnahme weiterer Punkt Zuständigkeit: Instandhaltung zukünftiger Gebäude
Keine Übertragung zur Leitung eines Ausschusses
Zum Geschäftsbereich Soziales (Beigeordnete Anna Backes):
Streichung Punkt „Schöffen“
Streichung „Willkommen“ beim Punkt Neubürger
Umbenennung des Punktes „Veranstaltungen“ in „Veranstaltungskoordination
Aufnahme weiterer Punkt Zuständigkeit: Vermietung/Belegung zukünftiger Gebäude
Übertragung Leitung des Jugendausschusses
Zum Geschäftsbereich Bau (Beigeordnete Marion Jonas)
Keine Änderungen zum vorliegenden Entwurf
Die Wahrnehmung der Geschäfte der laufenden Verwaltung (§ 47 GemO) im Geschäftsbereich schließt die Ausführung der Beschlüsse des Ortsgemeinderates und der Ausschüsse, insbesondere die durch den Beigeordneten geleiteten Ausschüsse, ebenso ein, wie die rechtliche Außenvertretung der Ortsgemeinde Farschweiler.
Der Beigeordnete ist Vorgesetzter der seinem Aufgabenbereich zugewiesenen Mitarbeiter. Dienstvorgesetzte bleibt die Ortsbürger-meisterin (§ 47 Abs. 2 Satz 1 GemO).
Das Recht zur selbständigen Leitung des Geschäftsbereichs umfasst nicht die besonderen Aufgaben, Befugnisse und Entscheidungen, die auch wenn sie inhaltlich den Geschäftsbereich des Beigeordneten betreffen, kraft spezieller Regelungen (vgl. VV Nr. 3.4 zu § 50 GemO) ausschließlich der Ortsbürgermeisterin vorbehalten sind.
Die Vertretung des geschäftsbereichsleitenden Beigeordneten obliegt der Ortsbürgermeisterin.
Der Gemeinderat beschloss, dass der/die Beigeordnete/n mit der Wahrnehmung der Geschäfte der laufenden Verwaltung (§ 47 GemO) im Geschäftsbereich beauftragt werden und beschließt gleichzeitig folgende Geschäftsbereiche:
| 1. | Geschäftsbereich: Liegenschaften |
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| - liegenschaften@farschweiler.de |
| 2. | Geschäftsbereich: Soziales |
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| - soziales@farschweiler.de |
| 3. | Geschäftsbereich: Bau |
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| - bau@farschweiler.de |
und beauftragte die Ortsbürgermeisterin mit dem Abschluss der Vereinbarung über die Bildung von Geschäftsbereichen gem. den der Beschlussvorlage beigefügten Entwürfen inkl. der v.g. festgelegten Änderungen.
TOP 6 Festlegung der Aufwandsentschädigung für die Beigeordneten
Bei den Ratsmitgliedern Damian Backes und Lukas Jonas sowie bei den Beigeordneten Anna Backes, Marion Jonas und Jonas Backes liegen Ausschließungsgründe gemäß § 22 GemO vor. Sie nehmen im Zuhörerraum Platz.
Die Vorsitzende verlas den Sachverhalt.
In der Hauptsatzung wurde festgelegt, dass Beigeordnete mit einem eigenen Geschäftsbereich bis zu 30 v.H. der Aufwandsentschädigung der Bürgermeisterin erhalten können. Die Höhe muss durch einen Beschluss des Gemeinderates festgelegt werden.
Aus dem Rat werden die Größen 1 % und 10 % vorgeschlagen. Hierzu wurde im Rat rege diskutiert und entsprechende Argumente vorgebracht.
Der Gemeinderat beschloss gem. § 10 Abs. 2 der Hauptsatzung die Höhe der Aufwandsentschädigung für die Beigeordneten mit eigenem Geschäftsbereich auf 10 v.H. der Aufwandsentschädigung des Ortsbürgermeisters gem. § 12 Abs. 1 Satz 1 KomAEVO festzusetzen.
TOP 7 Beratung und Beschlussfassung über die Dacherneuerung der Jagdhütte
Der Beigeordnete Jonas Backes erläuterte den Sachverhalt.
Das marode Dach der Jagdhütte muss erneuert werden. Die Jagdgenossenschaft wird dies auf eigene Kosten durchführen. Die Ortsgemeinde Farschweiler ist Eigentümer der Jagdhütte und muss der Erneuerung zustimmen.
Es wurden 7 Dachdecker angefragt; 2 Angebote i.H. von 19.500 € bzw. 19.700 € liegen vor. Jonas Backes erläuterte die beiden Angebote.
Der Gemeinderat beschließt, der Dacherneuerung der Jagdhütte durch die Jagdgenossenschaft auf eigene Kosten und auch der Ausführung „Sandwichplatten“ und Erneuerung Dachfenster gemäß dem vorliegenden Angebot zuzustimmen.
TOP 8 Beratung und Beschlussfassung über die Auftragsvergabe zur Umrüstung der noch umzurüstenden Straßenbeleuchtung auf LED-Technik
In der Gemeinderatssitzung vom 13.12.2023 hat die Ortsgemeinde beschlossen, die Zusatzvereinbarung zum Straßenbeleuchtungsvertrag zu unterzeichnen. Die Zusatzvereinbarung bietet der Ortsgemeinde die Möglichkeit, ein individuelles Sanierungsprogramm für LED Straßenbeleuchtung zu vereinbaren.
Der Ortsgemeinde lag ein Angebot der Firma Westenergie AG vom 12.09.2024 für die Umstellung von 94 Straßenleuchten auf LED Technik vor. Die Kosten hierfür belaufen sich auf 60.102,68 € brutto. Die Umrüstung soll im Rahmen der Wartungsarbeiten im Jahr 2025 durchgeführt werden. Der Austausch bzw. Sanierung der Straßenbeleuchtung hat sich in ca. 4,37 Jahren amortisiert.
Nach Prüfung des Angebotes durch die Verwaltung wurde der Ortsgemeinde empfohlen, den Auftrag an die Westenergie zu vergeben.
Der Gemeinderat beschloss die Vergabe zur Umstellung der noch nicht umgerüsteten Straßenleuchten auf LED Technik lt. vorliegendem Angebot in Höhe von 60.102,68 € brutto an die Westenergie AG. Der Beschluss erfolgt als außerplanmäßige Ausgabe gem. § 101 GemO.
TOP 9 Beratung und Beschlussfassung über das Aufstellen eines öffentlichen Bücherschranks
Die Beigeordnete Anna Backes führt hierzu u.a. folgendes aus:
zentraler Ort: z.B. Kreuzgang, später ggf. Dorfplatz
Möglichkeiten wären: Vitrine (Nachteil: geht schnell kaputt), Telefonzelle (Nachteil: zu teuer), richtiger Bücherschrank (Kosten i.H. von 4.500 €)
Anfrage bei LEADER: zu umfangreich; hier werden eher größere Objekte gefördert
Förderung über Gemeinde oder Zuschuss Verein oder IG?
Bücherschrank zugänglich/geschützt?
Nachfragen hierzu aus dem Rat werden beantwortet. Der Gemeinderat sprach sich für das Aufstellen eines Bücherschrankes in der Ortsgemeinde aus. Der Geschäftsbereich Soziales wurde beauftragt, Modelle auszuwählen und sich um die Möglichkeiten der Finanzierung zu erkundigen.
TOP 10 Beratung und Beschlussfassung über die Bezuschussung an den HVV für den Ankauf des Bücherschranks
Der TOP wurde von der Tagesordnung abgesetzt.
TOP 11 Abschluss eines Gestattungsvertrages mit dem "Dorfkids e.V."
Die Ortsgemeinde beabsichtigt, dem neu gegründeten „Dorfkids e.V.“ ein gemeindeeigenes Grundstück am Waldrand zwecks Durchführung verschiedener Kinderwaldaktionen (z.B. Bau von Waldhütten mit sich vor Ort befindlichen Materialien) zur Verfügung stellen. Hierzu ist der Abschluss eines Gestattungsvertrages notwendig. Dieser liegt den Ratsmitgliedern im Entwurf vor und ist sowohl mit dem Forstamt bzw. Forstrevierleiter als auch mit der Verwaltung besprochen.
Der Ortsgemeinderat besschloss den Abschluss des Gestattungsvertrages in vorliegender Form.
TOP 12 Nutzungsvertrag Jugendraum
Die Beigeordnete Anna Backes führte hierzu aus, dass der von der Jugendpflege zur Verfügung gestellte Entwurf des Nutzungsvertrages im Jugendausschuss beraten wurde und Ulf Thiesmeyer mit eingebunden wurde. Der Jugendausschuss empfahl, den Nutzungsvertrag abzuschließen.
Der Gemeinderat beschloss, dass der vorliegende Nutzungsvertrag - unter Berücksichtigung der nachfolgenden Änderungen - abgeschlossen werden soll:
Der Vertrag wird durch den Vorsitzenden des Vereins übernommen.
Ergänzung § 9: Sauberkeit und Ordnung fällt in die Verantwortung des Vereins.