Unter dem Vorsitz von Bürgermeister Thomas Hoffmann fand am 26.02.2026 im Hotel Restaurant Karlsmühle, 54318 Mertesdorf, eine Öffentliche Sitzung der Verbandsversammlung des Wasserwerks Ruwer -Zweckverband- statt. Die gesamte öffentliche Niederschrift kann im Internet auf der Homepage der Verbandsgemeinde Ruwer unter der Rubrik Ratsinformationssystem eingesehen werden. Im Folgenden wird über die wesentlichen Beschlüsse aus der Sitzung berichtet.
Öffentlicher Teil
TOP 1 Mitteilungen
Der Jahresabschluss des Wirtschaftsjahres 2025 soll bis Dezember 2026 erfolgen.
Zu Beginn des Jahres wurde ein neuer Mitarbeiter, Maurice Pauls, für den Außendienst eingestellt.
Der im Zusammenhang mit der in der Planung befindlichen überörtlichen Verbundleitung zwischen den Hochbehältern Mertesdorf und Tarforst erforderliche Wasserlieferungsvertrag mit den Stadtwerken Trier wurde unterzeichnet.
Mit der Leitstelle der Stadtwerke Trier wurde die Notfallkommunikation für den Bereitschaftsdienst getestet. Die Funktionalität wurde bestätigt. Ein Angebot wird seitens der Stadtwerke erstellt.
TOP 2 Wahl des stellvertretenden Verbandsvorstehers (m/w/d) Ernennung, Vereidigung, Einführung in das Amt
Vorlage: IV/114/2026/26
Gemäß §9 Abs. 1 KomzG werden der Verbandsvorsteher/die Verbandsvorsteherin und die Vertreter von der Verbandsversammlung für die Dauer der Wahlzeit der kommunalen Vertretungen gewählt. Der Verbandsvorsteher bzw. die Verbandsvorsteherin sowie dessen Stellvertreter soll hierbei ein gesetzlicher Vertreter eines Verbandsmitglieds sein, das kommunale Gebietskörperschaft ist. In der Vergangenheit wurde hier der 1. Beigeordnete der Verbandsgemeinde Ruwer als stellvertretender Verbandsvorsteher gewählt. Aufgrund der Neuwahl des Bürgermeisters Thomas Hoffmann (ehemaliger Stellvertreter und 1. Beigeordneter) und Rücktritt der ehemaligen Bürgermeisterin Stephanie Nickels zum 01.01.2026 ist hier ebenfalls eine Neuwahl des stellvertretenden Verbandsvorstehers erforderlich. Der 1. Beigeordnete Dirk Bootz wird zur Wahl vorgeschlagen. Weitere Vorschläge gehen nicht ein. Anschließend erfolgt die Wahl geheim mittels Stimmzettel. Die Verbandsversammlung wählt Dirk Bootz zum stellvertretenden Verbandsvorsteher. Nachdem Herr Bootz die Wahl dankend angenommen hat, überreichte Bürgermeister Hoffmann ihm als bis dahin amtierender stellvertr. Verbandsvorsteher die Ernennungsurkunde. Hierbei legte Herr Bootz auch den Amtseid ab.
TOP 3 Wahl des Verbandsvorstehers (m/w/d), Ernennung, Vereidigung, Einführung in das Amt
In der Vergangenheit wurde der Bürgermeister bzw. die Bürgermeisterin der Verbandsgemeinde Ruwer als Verbandsvorsteherin/Verbandsvorsteher gewählt. Aufgrund der Neuwahl des Bürgermeisters Thomas Hoffmann und Rücktritt der bisherigen Verbandsvorsteherin Stephanie Nickels zum 01.01.2026 ist eine Neuwahl des Verbandsvorstehers erforderlich. Nachdem Bürgermeister Thomas Hoffmann vom 1. Beigeordneten Dirk Bootz vorgeschlagen wurde und keine weiteren Vorschläge eingehen, erfolgte die Wahl geheim mittels Stimmzettel. Die Verbandsversammlung wählte Bürgermeister Thomas Hoffmann zum Verbandsvorsteher. Nachdem Herr Hoffmann die Wahl dankend angenommen hat, überreichte der 1. Beigeordnete die Ernennungsurkunde. Hierbei legte Herr Hoffmann als neu verpflichtetes Ausschussmitglied auch den Amtseid ab.
TOP 4 Vorstellung des vorläufigen Jahresabschlusses 2023
Der vorläufige Jahresabschluss 2023 wurde den Mitgliedern der Verbandsversammlung in ausführlicher Form bereits mit der Einladung zur Sitzung übersandt und zur Kenntnis gebracht. In der Sitzung stellt Werkleiter Sebastian Schmitz der Verbandsversammlung den vorläufigen Jahresabschluss anhand einer Lichtbildpräsentation kurzgefasst vor und erläutert nochmals die wesentlichen Inhalte. Die Verbandsversammlung nahm den vorgestellten vorläufigen Jahresabschluss 2023 zur Kenntnis.
TOP 5 Vorstellung des Zwischenberichtes 2025
Vorlage: IV/113/2026/26
Die Werkleitung hat die Verbandsvorsteherin und die Verbandsversammlung gemäß § 21 EigAnVO Rheinland-Pfalz in Verbindung mit § 6 Abs. 2 der Betriebssatzung vom 17.12.2001 des Zweckverbandes Wasserwerk Ruwer zum 30.09. über die Entwicklung des Erfolgsplanes sowie die Abwicklung des Vermögensplanes schriftlich zu unterrichten. Gemäß der Gegenüberstellung der Planansätze zum 30.09.2025 und den Buchungen der Finanzbuchhaltung zum 30.09.2025 ergeben sich zum Berichtszeitpunkt im Bereich der Erträge Mindererträge in Höhe von 109,6 T€. Bei den Aufwendungen ergeben sich unter Berücksichtigung der Mehr- und Minderaufwendungen bei den einzelnen Positionen insgesamt Verbesserungen/Minderaufwendungen in Höhe von 82,1 T€. Hier muss angemerkt werden, dass für das Wirtschaftsjahr 2025 noch die Aufwendungen und Erträge im Bereich Lagerbuchhaltung erstellt werden müssen. Per Saldo zum 30.09.2025 ergibt sich hieraus gegenüber den eingeplanten Ansätzen des Wirtschaftsplanes zum 30.09.2025 eine Verschlechterung in Höhe von 27,5 T€. In der Sitzung stellte der Werkleiter der Verbandsversammlung anhand einer Lichtbildpräsentation zusammengefasst die Ergebnisse der Ermittlung der Kosten- und Ertragsansätze zum 30.09.2025 vor, welche in Form einer genauen Ermittlung den Ausschussmitgliedern bereits mit der Einladung zur Sitzung übersandt und zur Kenntnis gebracht wurde. Der Ausblick auf den Jahresabschluss per 31.12.2025 lässt erwarten, dass sich das geplante positive Ergebnis einstellen wird. Wie hoch dieses im Endeffekt ausfällt, steht jedoch erst abschließend nach Erstellung der Jahresverbrauchsabrechnung und der Bilanz fest. In der anschließenden Diskussion wurden Fragen hinsichtlich der prozentualen jährlichen Netzerneuerung erörtert und es wurde auf den Zusammenhang eines höheren Wertverlustes des Anlagevermögens, je weniger Investitionen in Erneuerungsmaßnahmen getätigt werden, hingewiesen. Nach abschließender Diskussion nahm die Verbandsversammlung den Zwischenbericht 2025 zur Kenntnis.
TOP 6 Beratung und Beschlussfassung zum Wirtschaftsplan 2026 des ZV Wasserwerk Ruwer
Die aufgeführten Aufwendungen stellen den voraussichtlichen Betrag für das Wirtschaftsjahr 2026 dar, welche erforderlich sind, um die Trinkwasserversorgung im Versorgungsgebiet sicherzustellen. Eine störungsfreie Versorgung konnte im auslaufenden Wirtschaftsjahr 2025 immer gewährleistet werden und die nach der Trinkwasserverordnung vorgeschriebene Wasserqualität ohne außergewöhnliche Maßnahmen mit der vorhandenen Aufbereitungstechnik erzielt werden. In der nachstehend aufgeführten Aufstellung sind die Einzelpositionen der Ausgaben des Erfolgsplanes für das Jahr 2026 zusammengefasst und mit den Ansätzen des Wirtschaftsjahres 2025 verglichen:
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| Plan 2026 | Plan 2025 | Veränderungen |
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| € | € | € |
| Wasserbezug | 346.500 | 377.900 | - 31.400 |
| Wassercent | 28.100 | 26.000 | + 2.100 |
| Strombezug | 95.400 | 156.900 | – 61.500 |
| Material für Unterhaltung und sonstige Hilfsstoffe | 179.000 | 167.000 | + 12.000 |
| Aufwendungen für Unterhaltung der Anlagen | 370.000 | 296.100 | + 73.900 |
| Personalaufwand | 473.100 | 447.500 | + 25.600 |
| Abschreibungen | 1.187.100 | 1.114.000 | + 73.100 |
| Verwaltungskostenbeitrag | 480.000 | 443.800 | + 36.200 |
| Sonstiger Aufwand des Betriebes | 69.800 | 79.600 | - 9.800 |
| Sonstiger Aufwand der Verwaltung | 67.000 | 46.900 | + 20.100 |
| Aperiodische Aufwendungen | 9.000 | 11.000 | - 2.000 |
| Zinsaufwendungen | 253.100 | 213.000 | + 40.100 |
| Steuern | 3.100 | 4.400 | - 1.300 |
| Gesamtsumme Aufwendungen: | 3.561.200 | 3.384.100 |
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| Mehraufwendungen von insgesamt: |
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| + 177.100 |
Im Erfolgsplan 2026 wurden insgesamt Mehraufwendungen in Höhe von 177.100,00 € eingeplant. Zu den einzelnen Positionen werden nachstehende Erläuterungen gegeben:
In den Wasserbezugskosten in Höhe von 346.500,00 € ist der voraussichtliche Roh- und Trinkwasserbezug von den Stadtwerken Trier mit Minderaufwendungen von 31.400,00 € gegenüber dem Plan 2025 eingeplant worden. Diese Planung beruht auf Wasserbezugsmengen bei einem trockenen Sommer. Seit dem 01.01.2013 hat das Land Rheinland-Pfalz die Wasserentnahmeentgelte für die eigene Quellförderung eingeführt. Im Wirtschaftsplan 2026 sind hierfür 28.100,00 € eingestellt, ein leicht erhöhter Ansatz gegenüber dem Plan 2025. Von dieser Abgabe erhält das Wasserwerk Ruwer Zuwendungen für verschiedene Maßnahmen, wie z.B. die Erneuerung von Transportleitungen sowie Ertüchtigung von Hochbehältern. Das Wasserentnahmeentgelt für die Roh- und Trinkwasserlieferungen der Stadtwerke Trier sind in den jeweiligen Bezugspreisen mit 18.400,00 € eingerechnet. Bei den Strombezügen ist mit einer Verringerung um 61.500,00 € auf nunmehr 95.400,00 € zu rechnen. Ab dem 01.01.2026 wird der Strombedarf über den neuen Strom-Bilanzkreis der R-H-E AöR abgerechnet. Hier erwarten wir erhebliche Kosteneinsparungen gegenüber den vorherigen Bündelausschreibungen des Landes Rheinland-Pfalz. Bei den Positionen Material und Aufwendungen für die Unterhaltung unserer Anlagen wird mit einer Erhöhung von 85.900,00 € gerechnet. Eine weitere Kostensteigerung über 25.600,00 € ist bei dem Personalaufwand zu verzeichnen. Hier schlagen die linearen tarifvertraglichen Lohnsteigerungen zu Buche. Die geplanten Abschreibungen werden durch die im Investitionsplan eingestellten Investitionen sowie die Fertigstellung der Neubaugebietserschließungen auf nunmehr 1.187.100,00 € geschätzt, was eine Erhöhung um 73.100,00 € gegenüber dem Ansatz 2025 bedeutet. Beim Verwaltungskostenbeitrag sind Kostensteigerungen in Gesamthöhe von 36.200,00 € eingeplant worden, welche nach der Neuvereinbarung des Verwaltungskostenbeitrages für Dienste der Verbandsgemeinde Ruwer (zentrale Dienste und Verbandsgemeindekasse) sowie Kosten für die benutzten Arbeitsplätze begründet sind. Infolge von der Umstrukturierung der Zuständigkeiten im Bereich Verwaltung des Wasserwerkes steigt der Personalschlüssel um 0,85 Personeneinheiten. Durch das allgemein steigende Zinsniveau wird mit einem Anstieg der Zinsen (4,0 %) in Höhe von 40.100,00 € gerechnet. Auch die Aufnahme von Krediten für die vorgesehenen neuen Investitionen in Höhe von 5.250.000,00 Euro wird bei den Zinsaufwendungen zu Buche schlagen. Die genaue Zinsbelastung wird von der Darlehensaufnahme und Darlehensverlängerungen endgültig geprägt. Für den Bau der neuen Verbundleitung wird mit einem Zuschuss von 40 % gerechnet. Die sonstigen Veränderungen bewegen sich im üblichen Rahmen. Auf der Einnahmeseite vermindert sich der Auflösungsbetrag der passivierten Ertragszuschüsse um 1.800,00 € bei gleichzeitig steigendem Auflösungsbetrag Sonderposten für Investitionszuschüsse um 10.000,00 €. Beim Trinkwasserverbrauch wird mit rd. 999.000 cbm gerechnet, so dass sich hieraus bei gleichbleibenden Gebühren ein Planansatz 2026 von 1.9800.000,00 € ergibt. Bei den Wiederkehrenden Beiträgen wird mit steigenden Erträgen gerechnet, da in den letzten Jahren verschiedene Ortsnetzerweiterungen ausgeführt wurden. Hier sind ohne Gebührenanpassung mit Erlösen in Höhe von 1.100.000,00 € zu rechnen. Bei den aktivierten Eigenleistungen werden sich durch Umstellung der Aktivierung und höhere Investitionstätigkeiten Mehrerlöse von 84.000,00 € einstellen. Bei den anderen Positionen ergeben sich keine wesentlichen Änderungen gegenüber dem Vorjahresplan. Der planmäßige Jahresgewinn 2025 beläuft sich somit auf 15.600,00 €. Im Wirtschaftsplan 2025 war ein planmäßiger Gewinn in Höhe von 41.700,00 € eingestellt, dies ergibt gegenüber den Wirtschaftsplan 2025 eine Reduzierung des Gewinns um 26.100,00 €. Es wird mit einem Einnahmeüberschuss in Höhe von 518.900,00 € gerechnet. Da aber zukünftig sehr große Investitionen anstehen, wird eine Erhöhung des Wiederkehrenden Beitrages Wasserversorgung von in 2025 10,00 € / Monat (120,00 € / Jahr) um 1,00 € / Monat (12,00 € / Jahr) auf nunmehr 11,00 € / Monat (132,00 € / Jahr) bei der Zählergröße Q3=4m³/h zur Stärkung der Eigenkapitalausstattung vorgeschlagen. Diese Erhöhung wird den geplanten Ertrag beim Wiederkehrenden Beitrag auf 1.210.000,00 € erhöhen, was einem planmäßigen Jahresgewinn von 125.600,00 € bedeutet. Um die errechnete Eigenkapitalverzinsung in Höhe von 279.400,00 € zu erlösen, wäre zusätzlich eine Anhebung der Trinkwasserbezugsgebühren von jetzt 2,00 € / cbm um 0,16 € / cbm auf 2,16 € / cbm notwendig, es würde sich dann ein Jahresgewinn in Höhe von 264.600,00 € ergeben. Wie sich die Energie- und Materialkosten sowie die Dienstleistungskosten in den nächsten Jahren verändern, kann zum jetzigen Zeitpunkt niemand seriös einschätzen.
Im Investitionsplan zeichnen sich für das Wirtschaftsjahr 2026 Investitionen in einer Gesamthöhe von 6.766.000,00 € ab. Verpflichtungsermächtigungen werden für die Jahre 2027 und 2028 mit insgesamt 10.660.000,00 € ausgewiesen. Zum Zeitpunkt der Erstellung des Wirtschaftsplanes 2026 sind in mehreren Ortsgemeinden Erschließungsmaßnahmen ausgeführt worden, welche in der Übersicht Erschließungsverträge 2026 noch nachrichtlich aufgeführt sind. Schwerpunkte der Investitionen sind die Erneuerung bzw. Neubau von Transportleitungen und Ortsnetzerneuerungen in verschiedenen Ortsgemeinden. Hier sind im Investitionsplan für die Jahre 2026 bis 2028 die Verbundleitung an das SWT-Netz mit geschätzt 5.500.000,00 € eingeplant. Weiter kommen Sanierungen an verschiedenen Hochbehältern hinzu. Zu den übrigen Maßnahmen und Anschaffungen wird auf entsprechende Erläuterungen im Vermögensplan bzw. im Investitionsplan hingewiesen. In der Sitzung stellt Werkleiter Sebastian Schmitz der Verbandsversammlung anhand einer Lichtbildpräsentation die wesentlichen Inhalte des Wirtschaftsplanentwurfes 2026 in zusammengefasster Form vor, welche in ausführlicher Form den Ausschussmitgliedern bereits mit der Einladung zur Sitzung übersandt und zur Kenntnis gebracht wurde. In der anschließenden Diskussion werden Fragen hinsichtlich der im Entwurf des Wirtschaftsplanes dargelegten Gebührenerhöhung sowie auch zur Ermittlung der im Zusammenhang mit der Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen angesetzten angeschlossenen Grundstücksflächen erörtert. Ebenso werden Fragen zur Differenz der Wasserbezugskosten für die Grundstückseigentümer der Ortslagen, welche über die Pumpstation Riveris Richtung Osburg versorgt werden zu den ermäßigten Wasserbezugskosten für die übrigen Ortsgemeinden im unteren Ruwertal erläutert. Es werden Fragen zur Kreditaufnahme und Neuverschuldung des Zweckverbandes beantwortet. Seitens des Ausschusses wird weiterhin darauf hingewiesen, dass der vorgesehene Neubau der Transportleitung zwischen den Hochbehältern Mertesdorf und Tarforst erst ausgeführt werden darf, wenn eine Förderung von mindestens 40% durch das Land Rheinland-Pfalz gewährt wird und somit eine Gegenfinanzierung zur teilweisen Deckung der Investitionskosten neben den Eigenmitteln gegeben ist.
| 1. | Die Verbandsversammlung nahm die vorgelegte Kalkulation der Entgelte für 2026 zur Kenntnis. |
| 2. | Die Verbandsversammlung beschloss, die Wasserbezugsgebühren 2026 bei 2,00 €/cbm zu belassen. Der wiederkehrende Beitrag Wasserversorgung für 2026 wird von 10,00 € pro Monat, bezogen auf die Zählergröße Q3 = 4 m³/h, auf 11,00 € pro Monat erhöht. Die Gebühren für die größeren Zähler werden analog ebenfalls erhöht. Der einmalige Beitrag zur räumlichen Erweiterung (3,81 €/qm) bleibt für 2026 unverändert. Der einmalige Beitrag 2026 für die erstmalige Herstellung wird mit 2,81 €/qm beibehalten. |
| 3. | Die Verbandsversammlung beschloss, die Gebühren für die Entleihung von Standrohren und den Bezug von Trinkwasser über diese Standrohre bei den Gebühren der Satzung unter § 5, Nummer 5 ff, zu belassen. Weiter ermächtigt die Verbandsversammlung die Werkleitung, Vorausleistungen für die erstmalige Herstellung von Hausanschlüssen und die Erneuerung von Hausanschlüssen im privaten Bereich vor Ausführung der Arbeiten zu erheben. |
| 4. | Die Verbandsversammlung beschloss, den Wirtschaftsplan 2026 und die Satzung zum Wirtschaftsplan 2026 in der vorgelegten Form. |
| 5. | Die Verbandsversammlung beschloss, die Werkleitung zu ermächtigen, im Rahmen der Kreditfestsetzung zur Finanzierung der Investitionen des Vermögensplanes die notwendigen Kreditaufnahmen, welche in der Satzung zum Wirtschaftsplan 2026 festgelegt sind, zu tätigen. |
| 6. | Der Bau der neuen Transportleitung vom Hochbehälter Tarforst zum Hochbehälter Mertesdorf wird nur ausgeführt, wenn eine Förderung durch das Land Rheinland-Pfalz von mindestens 40% gewährt wird. |