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Amtsblatt VG Ruwer
Ausgabe 12/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung

Haushaltssatzung des Zweckverbandes ZV Freibad Ruwertal für das Jahr 2024

Die Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Freibad Ruwertal hat aufgrund des § 7 des Landesgesetz über die kommunale Zusammenarbeit (KomZG) vom 22. Dezember 1982 (GVBI. S. 476 if.) in Verbindung mit § 95 der Gemeindeordnung vom 31.Januar 1994 (GVBl. S. 153 if.) und § 5 der Verbandsordnung des Zweckverbandes Freibad Ruwertal vom 15.08.1985 in der zur Zeit geltenden Fassung, folgende Haushaltssatzung in der Sitzung am 30.01.2024 beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden — 2024

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf

718.845 €

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

676.300 €

Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag

42.545 €

2. im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf

112.590 €

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

0 €

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

555.000 €

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

-555.000 €

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

442.500 €

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für

2024

zinslose Kredite auf

0 €

verzinste Kredite auf

555.000 €

Zusammen auf

555.000 €

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können,

wird festgesetzt auf:  —  955.000 €

Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite auf-

genommen werden müssen, beläuft sich auf:  —  955.000,00 €

§ 4 Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird festgesetzt auf:  —  250.000 €

§ 5 Zweckverbandsumlage

Der Zweckverband erhebt eine Umlage nach § 10 Abs. 1 des Landesgesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KomZG) und § 5 der Verbandsordnung, über die folgendes bestimmt wird:

Der Gesamtbetrag der Verbandsumlage in Höhe von 498.695,00 ist nach dem Beteiligungsverhältnis der Verbandsmitglieder aufzubringen.

Es entfallen auf:

1.

Verbandsgemeinde Ruwer (71 %)

354.073,45 €

2.

Stadt Trier, für die Ortsbezirke Ruwer und Eitelsbach (29 %)

144.621,55 €

Die Verbandsumlage wird mit je einem Viertel ihres Jahresbetrages zum 15.02.; 15.05.; 15.08. und 15.11. des Haushaltsjahres fällig.

§ 6 Benutzungsgebühren

Die Benutzungsgebühren werden in der Gebührenordnung des Zweckverbandes Freibad Ruwertal festgesetzt.

§ 7 Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals

zum 31.12.2022 (vorläufig) beträgt  —  605.877 Euro

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals

zum 31.12.2023 beträgt  — 643.057 Euro

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals

zum 31.12.2024 beträgt  —  685.602 Euro

§ 8 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 5.000 € überschritten sind.

§ 9 Wertgrenze für Investitionen

Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 1.000 € sind einzeln im Teilfinanzhaushalt darzustellen.

§ 10 Altersteilzeit

Die Bewilligung von Altersteilzeit für Beamtinnen und Beamten wird in 0 Fällen zugelassen.

Die Bewilligung von Altersteilzeit für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wird in 0 Fällen zugelassen.

ZV Freibad Ruwertal, den 22.03.2024

Stephanie Nickels, Verbandsvorsteherin

Hinweis:

Die vorstehende Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2024 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 95 Abs. 4 GemO erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in den §§ 2 und 3 der Haushaltssatzung sind erteilt. Sie haben folgenden Wortlaut:

Der Haushaltplan liegt zur Einsichtnahme

vom 23.03.2024 bis 04.04.2024 (Wochentag, Datum)

im Rathaus, Zimmer 103 öffentlich aus.

Waldrach, den 22.03.2024
Stephanie Nickels, Bürgermeisterin