Die Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Freibad Ruwertal hat aufgrund des § 7 des Landesgesetz über die kommunale Zusammenarbeit (KomZG) vom 22. Dezember 1982 (GVBI. S. 476 if.) in Verbindung mit § 95 der Gemeindeordnung vom 31.Januar 1994 (GVBl. S. 153 if.) und § 5 der Verbandsordnung des Zweckverbandes Freibad Ruwertal vom 15.08.1985 in der zur Zeit geltenden Fassung, folgende Haushaltssatzung in der Sitzung am 30.01.2024 beschlossen:
| Festgesetzt werden — 2024 | |
| 1. im Ergebnishaushalt |
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| der Gesamtbetrag der Erträge auf | 718.845 € |
| der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 676.300 € |
| Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag | 42.545 € |
| 2. im Finanzhaushalt |
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| der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf | 112.590 € |
| die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 0 € |
| die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 555.000 € |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | -555.000 € |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 442.500 € |
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für
| 2024 |
| zinslose Kredite auf | 0 € |
| verzinste Kredite auf | 555.000 € |
| Zusammen auf | 555.000 € |
Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können,
wird festgesetzt auf: — 955.000 €
Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite auf-
genommen werden müssen, beläuft sich auf: — 955.000,00 €
Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird festgesetzt auf: — 250.000 €
Der Zweckverband erhebt eine Umlage nach § 10 Abs. 1 des Landesgesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KomZG) und § 5 der Verbandsordnung, über die folgendes bestimmt wird:
Der Gesamtbetrag der Verbandsumlage in Höhe von 498.695,00 € ist nach dem Beteiligungsverhältnis der Verbandsmitglieder aufzubringen.
| Es entfallen auf: | |
| 1. | Verbandsgemeinde Ruwer (71 %) |
| 354.073,45 € |
| 2. | Stadt Trier, für die Ortsbezirke Ruwer und Eitelsbach (29 %) |
| 144.621,55 € |
Die Verbandsumlage wird mit je einem Viertel ihres Jahresbetrages zum 15.02.; 15.05.; 15.08. und 15.11. des Haushaltsjahres fällig.
Die Benutzungsgebühren werden in der Gebührenordnung des Zweckverbandes Freibad Ruwertal festgesetzt.
Der Stand des Eigenkapitals
zum 31.12.2022 (vorläufig) beträgt — 605.877 Euro
Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals
zum 31.12.2023 beträgt — 643.057 Euro
Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals
zum 31.12.2024 beträgt — 685.602 Euro
Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 5.000 € überschritten sind.
Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 1.000 € sind einzeln im Teilfinanzhaushalt darzustellen.
Die Bewilligung von Altersteilzeit für Beamtinnen und Beamten wird in 0 Fällen zugelassen.
Die Bewilligung von Altersteilzeit für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wird in 0 Fällen zugelassen.
ZV Freibad Ruwertal, den 22.03.2024
Stephanie Nickels, Verbandsvorsteherin
Hinweis:
Die vorstehende Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2024 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 95 Abs. 4 GemO erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in den §§ 2 und 3 der Haushaltssatzung sind erteilt. Sie haben folgenden Wortlaut:
Der Haushaltplan liegt zur Einsichtnahme
vom 23.03.2024 bis 04.04.2024 (Wochentag, Datum)
im Rathaus, Zimmer 103 öffentlich aus.