Zur Versammlung der Jagdgenossenschaft Gusterath werden hiermit alle Jagdgenossen bzw. Eigentümer land- und forstwirtschaftlich genutzter Flächen herzlich für Donnerstag, den 04.04.2024, 19:30 Uhr in das Bürgerhaus in Gusterath eingeladen.
| Tagesordnung: | |
| 1. | Mitteilungen |
| 2. | Verschiedenes |
Jede Jagdgenossin oder jeder Jagdgenosse kann sich durch den Ehegatten, durch einen Verwandten in gerader Linie, durch eine im ständigen Dienst des Vertretenen beschäftigte Person oder einen derselben Jagdgenossenschaft angehörigen volljährigen Jagdgenossen aufgrund schriftlicher Vollmacht vertreten lassen. Mehr als drei Vollmachten darf kein Jagdgenosse in seiner Person vereinigen.
Jeder Jagdgenosse muss zu dieser Versammlung einen aktuellen Flächennachweis vorlegen.