Die Jagdgenossen des gemeinschaftlichen Jagdbezirks Holzerath werden zu einer Versammlung am Montag, den 31.03.2025 um 18:00 Uhr in das Gemeindehaus Holzerath eingeladen.
| Tagesordnung: | |
| 1. | Begrüßung |
| 2. | Geschäftsbericht |
| 3. | Bericht der Kassenprüfer |
| 4. | Entlastung des Jagdvorstandes |
| 5. | Zuschussanträge |
| 6. | Neuwahl des Kassenwarts |
| 7. | Verschiedenes |
Zur Versammlung sind alle Eigentümerinnen/Eigentümer der Grundflächen des gemeinschaftlichen Jagdbezirks Holzerath eingeladen. Eigentümerinnen/Eigentümer von Flächen auf denen die Jagd ruht (Ortslage und befriedete Bezirke), gehören nicht der Jagdgenossenschaft an. Jeder Jagdgenosse kann sich durch Ehegatten, einen Verwandten gerader Linie, einer im ständigen Dienst des Vertretenen beschäftigten Person oder einen derselben Jagdgenossenschaft angehörigen, volljährigen Jagd-genossen aufgrund einer schriftlichen Vollmacht vertreten lassen; mehr als drei Vollmachten darf kein Jagdgenosse in seiner Person vereinigen.