Az.: 23 K 20/24
Terminsbestimmung:
1. Der Termin vom 19.03.2025 wird wegen Nichteinhaltung der Zustellungsfrist aufgehoben.
2. Neuer Termin wird bestimmt wie folgt:
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll am
| Datum | Uhrzeit | Raum | Ort |
| Mittwoch,16.04.2025 | 10:30 Uhr | 230, Sitzungssaal | Amtsgericht Trier, Justizstr. 2,4,6, 54290 Trier |
öffentlich versteigert werden:
Grundbucheintragung:
Eingetragen im Grundbuch von Kasel
| lfd.Nr. | Gemarkung | Flur, Flurstück | Wirtschaftsart u. Lage | m² | Blatt |
| 1 | Kasel | Flur 19 Nr. 63 | Gebäude- und Freifläche Heiligenbungert 5 | 212 | 2734 BV 1 |
| 2 | Kasel | Flur 19 Nr. 117 | Erholungsfläche Heiligenbungert 5 | 168 | 2734 BV 2 |
Lfd. Nr. 1
Einfamilienhaus mit Garage
Verkehrswert: 169.000,00 €
Lfd. Nr. 2
Grundstück unbebaut
Verkehrswert: 2.180,00 €
Der Versteigerungsvermerk ist am 09.04.2024 in das Grundbuch eingetragen worden.
Aufforderung:
Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuch nicht ersichtlich waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt werden. Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt.