Unter dem Vorsitz von Ortsbürgermeisterin Elisabeth Mayer fand am 29.01.2025 im Gemeindehaus Sommerau, 54317 Sommerau die 3. Sitzung des Gemeinderates Sommerau statt. Die gesamte öffentliche Niederschrift kann im Internet auf der Homepage der Verbandsgemeinde Ruwer unter der Rubrik Ratsinformationssystem eingesehen werden. Im Folgenden wird über die wesentlichen Beschlüsse aus der Sitzung berichtet.
Öffentlicher Teil
TOP 1 Mitteilungen
Die Abnahme der Glasfaserarbeiten ist erfolgt. Die Arbeiten am Wendeplatz konnten noch nicht abgeschlossen werden, da der defekte Kran der Firma Steil diese blockiert haben.
Die Altkleidercontainer werden nicht mehr vom DRK betrieben und nach und nach von ihren Standorten entfernt.
Die Ortsbürgermeisterin wurde darauf hingewiesen, dass im Brühl in der Ruwer Totholz an einem umgekippten Baum hängt und sich dadurch das Wasser zurückstaut. Laut Kreisverwaltung besteht kein akuter Handlungsbedarf.
Anfang November wurde mit Säuberungsmaßnahmen rund ums Gemeindehaus begonnen. Es wurde schon Einiges weggeschafft. Dafür nochmal ein großes Dankeschön an Sascha Kirsten, Torsten und Leon van Münster und Christine Scherf.
Ebenso ein herzliches Dankeschön an Raimund Ambré, der uns in diesem Jahr den Strom für unsere Weihnachtsbaumbeleuchtung gespendet hat.
TOP 2 Beratung und Beschlussfassung zum Erlass einer Satzung
über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern ab
dem Jahr 2025 (Hebesatzsatzung)
Zum 01.01.2025 tritt die Grundsteuerreform in Kraft. Diese wurde nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2018 erforderlich, welches die bisherige Einheitsbewertung für verfassungswidrig erklärte. Bis dahin beruhte die Bemessungsgrundlage im Alt-Bundesgebiet auf Einheitswerten, die auf den Wertverhältnissen zum 01.01.1964 basierten. Das Gericht urteilte, dass dies zu gravierenden und umfassenden Ungleichbehandlungen bei der Bewertung von Grundvermögen führe. Als Reaktion auf das Urteil wurde 2019 das Grundsteuer-Reformgesetz verabschiedet, dass eine neue Regelung zur Feststellung des Grundsteuerwertes schafft. Rheinland-Pfalz setzt dabei die Grundsteuerreform nach dem sog. Bundesmodell unverändert um. Mit der Hauptfeststellung der Grundsteuerwerte zum 01.01.2022 erfolgt eine wertmäßige Aktualisierung, die sich erstmals bei der Grundsteuerfestsetzung ab 2025 in den Steuermessbeträgen niederschlägt. Kraft Gesetzes endet der aktuelle Hauptveran- lagungszeitraum am 31.12.2024 und zum 01.01.2025 beginnt ein neuer Hauptveranlagungszeitraum, weshalb die Fortgeltung über den 01.01.2025 hinaus –erstmals seit dem 01.01.1964 – nicht gegeben ist. Im Weiteren wird auf die komplette Niederschrift im Bürgerinformationssystem hingewiesen. Der Gemeinderat beschloss die beigefügte Satzung der Ortsgemeinde über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern ab dem 01.01.2025.
TOP 3 Beratung und Beschlussfassung über die Anregungen der
Bevölkerung zur Haushaltssatzung und zum Haushaltsplan
2025/2026
Es sind keine Anregungen im Rahmen der Bürgerbeteiligung eingegangen. Somit entfiel eine entsprechende Beratung und Beschlussfassung.
TOP 4 Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung
und den Haushaltsplan 2025/2026
Der Gemeinderat Sommerau hatte eine zweijährige Haushaltsführung gewünscht. Die Vorhaben und Wünsche der Gemeinde sind im Planentwurf durch die Verwaltung berücksichtigt worden. Nach Fertigstellung wurde der Entwurf als Bürgerhaushalt veröffentlicht und den Ratsmitgliedern zur Verfügung gestellt. Die Eckdaten des Haushaltsplanes 2025/2026 können der Haushaltssatzung (Seite 1, 2 und 3) entnommen werden. Im Vorbericht (Seite 4 bis 11) sind diese zusätzlich nochmals erklärt. Die einzelnen Produkte wurden zum Teilhaushalt 1 (Selbstverwaltungsaufgaben auf den Seiten 20 bis 39) und zum Teilhaushalt 2 (Zentrale Finanzdienstleistungen auf der Seite 40 bis 42) im Detail erläutert. Die vorgesehenen Investitionen wurden in einer Investitionsübersicht (Seite 12) aufgelistet und näher beschrieben.
Abschließend erfolgt der Hinweis, dass mit der Verabschiedung der Haushaltssatzung/-plan noch keine Rechte Dritter begründet sind, bzw. ein Anspruch daraus hergeleitet werden kann. D.h. im Plan vorgesehene Investitionen bedürfen vor der Realisierung ggf. noch entsprechender Beschlüsse im Gemeinderat. Ausgenommen hiervon sind die mit der Haushaltssatzung festgesetzten Hebesätze für die Realsteuern. Der Gemeinderat beschloss die im Entwurf vorgelegte Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2025/2026.
TOP 5 Auftragserteilung der Baumpflegemaßnahmen 2024_11
Von Seiten der Verwaltung müssen noch konkrete Unterlagen zu den Baumpflegemaßnahmen in Sommerau vorgelegt werden. Die Beschlussfassung wurde zurückgestellt. Im nichtöffentlichen Teil wurden noch Personalangelegenheiten beraten.