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Amtsblatt VG Ruwer
Ausgabe 13/2023
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen der Ortsgemeinden
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Bekanntmachung

Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Korlingen für die Jahre 2023 und 2024

Der Gemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung am 07.03.2023 beschlossen:

§ 1

Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf

der Gesamtbetrag

der Aufwendungen auf

Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag

2. im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen Ein-

und Auszahlungen auf

die Einzahlungen

aus Investitionstätigkeit auf

die Auszahlungen

aus Investitionstätigkeit auf

der Saldo der Ein- und Auszahlungen

aus Investitionstätigkeit auf

der Saldo der Ein- und Auszahlungen

aus Finanzierungstätigkeit auf

§ 2

Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4

Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung

Kredite zur Liquiditätssicherung werden nicht beansprucht.

§ 5

Kredite und Verpflichtungsermächtigungen für Sondervermögen

Für Sondervermögen mit Sonderrechnungen werden Ermächtigungen zur Aufnahme von Krediten sowie Verpflichtungsermächtigungen nicht erteilt.

§ 6

Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

- Grundsteuer A

- Grundsteuer B

- Gewerbesteuer

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden

- für den ersten Hund

- für den zweiten Hund

- für jeden weiteren Hund

- für den ersten gefährlichen Hund

- für den zweiten gefährlichen Hund

- für jeden weiteren gefährlichen Hund

§ 7

Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals

zum 31.12.2021 (vorläufig) beträgt

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals

zum 31.12.2022 beträgt

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals

zum 31.12.2023 beträgt

§ 8

Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 1.000 € überschritten sind.

§ 9

Wertgrenze für Investitionen

Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 1.000 € sind einzeln im Teilfinanzhaushalt darzustellen.

§ 10

Altersteilzeit

Die Bewilligung von Altersteilzeit für Beamtinnen und Beamten wird in 0 Fällen zugelassen.

Die Bewilligung von Altersteilzeit für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wird in 0 Fällen zugelassen.

Korlingen, den 31.03.2023
Damian Marx, Ortsbürgermeister

Hinweis:

Die vorstehende Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 95 Abs. 4 GemO erforderliche Genehmigung der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in den §§ 2 und 3 der Haushaltssatzung sind mit Schreiben vom 15.03.2023 erteilt worden. Sie haben folgenden Wortlaut: Von der Haushaltssatzung und dem Haushaltsplan der Ortsgemeinde Korlingen für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 wurde Kenntnis genommen.

In § 2, § 3 und § 4 sind weder die Aufnahme von Krediten, Verpflichtungsermächtigungen oder Liquiditätskrediten vorgesehen, sodass die Haushaltssatzung insoweit nicht der aufsichtsbehördlichen Genehmigung unterliegt.

Gegen die Festsetzungen der Haushaltssatzung werden für das Haushaltsjahr 2023 und 2024 keine rechtlichen Bedenken erhoben.

Der Haushaltplan liegt zur Einsichtnahme vom 11.04.2023 bis 19.04.2023 im Rathaus, Zimmer 106 öffentlich aus.

Waldrach, den 31.03.2023
Stephanie Nickels, Bürgermeisterin