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Amtsblatt VG Ruwer
Ausgabe 13/2023
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen der Ortsgemeinden
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Aus der Sitzung des Gemeinderates Gutweiler vom 07.03.2023

Mitteilungen

a. Fußweg Kreisstraße

Der Kreisausschuss hat die Umsetzung der Maßnahme in der Sitzung am 27.02.2023 beschlossen. Die Umsetzungsplanung wird Bestandteil einer der nächsten Gemeinderatssitzungen werden.

b. Haushalt 2023

Der Nachtragshaushalt für das Jahr 2023 wird voraussichtlich im April beraten werden.

c. Glasfaser

Die Fa. E.ON Westenergie vermarktet seit Februar 2023 Glasfaseranschlüsse in Gutweiler. Ziel ist es, bis Ende April 40 % der nicht an Glasfaser angeschlossenen Haushalte für einen Neuanschluss zu gewinnen. Nur dann wird das Projekt in Gutweiler realisiert. Nach Aussage von E.ON läuft die Vermarktung bislang erfreulich.

d. Brunnen

Die VG-Verwaltung hat mit der Kreisverwaltung Kontakt aufgenommen um die Förderung der geplanten Maßnahme im Vorfeld abzuklären. Des Weiteren wird nun die Umsetzung der Gestaltung des Brunnen-platzes ein Planer gesucht.

e. Dorfmoderation

Die Dorfmoderation ist abgeschlossen. Die nächste Maßnahme ist nun die Fortschreibung des Dorferneuerungskonzeptes auf Basis der Ergebnisse der Dorfmoderation.

f. Straßenausbau K 64 / Kirchstraße

Die Maßnahme ist noch nicht abgeschlossen. Es stehen noch verschiedene kleinere Arbeiten an (z.B. Verkleidung der Mauer im Bereich KITA)

Beratung und Beschlussfassung zur Verlängerung des Wegenutzungsvertrages vom 15.10./24.10.2007

Bei der Erschließung des Neubaugebietes „In der Langflur I“ wurden Gasleitungen verlegt und ein Wegenutzungsvertrag mit der Fa. Primagas abgeschlossen. Dieser Vertrag ist nun ausgelaufen und soll verlängert werden. Nach Prüfung des Vertrags durch die Verwaltung, kann diesem nun zugestimmt werden.

Der Gemeinderat beschloss, der Verlängerung des Wegenutzungsvertrages vom 15.10.2007 mit Primagas zuzustimmen.

Beratung und Beschlussfassung über die Übertragung der Antragstellung zum Förderprogramm Klimaangepasstes Waldmanagement

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft hat das Förderprogramm „Klimaangepasstes Waldmanagement“ veröffentlicht.

Aus Sicht des Gemeinde- und Städtebundes ist das Förderprogramm des Bundes von großer Bedeutung, da ein Einstieg in die Honorierung der Ökosystemleistungen des Waldes erfolgt. Der häufig von Standort- und Strukturschwäche geprägte kleinstrukturierte Gemeindewald in Rheinland-Pfalz kann von Regelförderungen in Höhe von 100 Euro pro Hektar und Jahr profitieren.

Mit Inanspruchnahme des Förderprogramms verpflichtet sich die Gemeinde über einen Zeitraum von 10 oder 20 Jahren bestimmte Vorgaben bei der Waldbewirtschaftung einzuhalten.

Das Forstamt Hochwald empfiehlt, die Prämie zeitnah zu beantragen da die Auszahlung im Jahr 2022 nach dem Windhundprinzip erfolgt. Die Anträge von Ortsgemeinden, welche die Förderung doch nicht in Anspruch nehmen möchten, können zurückgezogen werden.

Die Ortsgemeinde Gutweiler beauftragte die Verbandsgemeindeverwaltung Ruwer, in deren Auftrag, den Antrag zur Förderung des Klimaangepasstes Waldmanagement zu stellen.

Beratung und Beschlussfassung über den Forstwirtschaftsplan 2023

Die Ortsgemeinden haben jährlich einen Forstwirtschaftsplan zu beschließen. Die Wirtschaftspläne wurden den Ortsgemeinden zwischenzeitlich durch das Forstamt Hochwald zur Verfügung gestellt. Da kein Mitarbeiter des Forstamtes zur Sitzung anwesend war, bittet der Gemeinderat zur Erläuterung des Forstwirtschaftsplans einen Vertreter des Forstamtes zur nächsten Gemeinderatssitzung einzuladen.

Der Gemeinderat beschloss, dem vorliegenden Forstwirtschaftsplan zuzustimmen.

Beratung und Beschlussfassung über die Brennholzpreise 2022/2023

Mit Schreiben vom 13.07.2022 hat das Forstamt Hochwald darauf hingewiesen, dass auch im Bereich des Brennholzes höhere Marktpreise für den Winter 2022/2023 erwartet werden. Gründe hierfür sind die deutliche Verteuerung der Energiepreise seit Beginn des Ukraine-Krieges und die steigende Nachfrage nach Brennholz.

Im Forstamt Hochwald werden in der Saison 2022/2023, bei Verkauf von Brennholz aus dem Staatswald, folgende Mindestpreise zur Anwendung kommen:

Laubhartholz (Buche, Hainbuche, Ahorn, Esche, Eiche, Birke)

68,00 €/fm (brutto)

Weichhölzer (Weide, Linde, Erle) und Nadelholz

55,00 €/fm (brutto)

Da die GemO für die gemeindlichen Forstbetriebe u. a. die Ausschöpfung von Einnahmemöglichkeiten und damit die Findung marktgerechter Preise vorgibt, empfiehlt das Forstamt Hochwald die vorgenannten Preise auch für den Verkauf von Brennholz aus dem Gemeindewald anzuwenden.

Der Gemeinderat Gutweiler beschloss, den Preisempfehlungen des Forstamts Hochwald für den Verkauf von Brennholz zuzustimmen.

Nichtöffentliche Sitzung

Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung wurden noch Bauanträge und Bauvoranfragen beraten und beschlossen. Des Weiteren wurden noch Grundstücksangelegenheiten beraten und beschlossen.