Der Gemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung in der derzeit geltenden Fassung, in der Sitzung am 04.03.2024 folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Kenntnis durch die Kreisverwaltung Trier-Saarburg als Aufsichtsbehörde hiermit bekannt gemacht wird:
Festgesetzt werden
| 1. im Ergebnishaushalt | |
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| 2024 |
| der Gesamtbetrag der Erträge auf | 1.225.000 € |
| der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 1.161.475 € |
| Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag | 63.525 € |
| 2. im Finanzhaushalt | |
| der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf | 32.115 € |
| die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 142.500 € |
| die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 113.300 € |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 29.200 € |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | -61.315 € |
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.
| Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt auf: | 0 € |
| Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite auf-enommen werden müssen, beläuft sich auf: | 0 € |
Kredite zur Liquiditätssicherung und/ oder Mittel aus der Einheitskasse werden nicht beansprucht.
Für Sondervermögen mit Sonderrechnungen werden Ermächtigungen zur Aufnahme von Krediten sowie Verpflichtungsermächtigungen nicht erteilt.
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| 2024 |
| Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt: | |
| - Grundsteuer A | 410 v. H. |
| - Grundsteuer B | 465 v. H. |
| - Gewerbesteuer | 390 v. H. |
| Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden | |
| - für den ersten Hund | 70 € |
| - für den zweiten Hund | 80 € |
| - für jeden weiteren Hund | 97 € |
| - für den ersten gefährlichen Hund | 400 € |
| - für jeden weiteren gefährlichen Hund | 496 € |
| Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2022 (vorläufig) beträgt | 3.404.823 Euro |
| Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2023 beträgt | 3.476.738 Euro |
| Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2024 beträgt | 3.540.263 Euro |
Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 1.000 € überschritten sind.
Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 1.000 € sind einzeln im Teilfinanzhaushalt darzustellen.
Die Bewilligung von Altersteilzeit für Beamtinnen und Beamten wird in 0 Fällen zugelassen.
Die Bewilligung von Altersteilzeit für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wird in 0 Fällen zugelassen.
Hinweis:
Die Haushaltssatzung ist gemäß § 97 Abs. 2 GemO der Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 13.03.2024 vorgelegt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.
Der Haushaltplan liegt zur Einsichtnahme
vom 02.04.2024 bis 10.04.2024 (Wochentag, Datum)
im Rathaus, Zimmer 216 öffentlich aus.