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Amtsblatt VG Ruwer
Ausgabe 13/2024
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen der Ortsgemeinden
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Bekanntmachung

Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Schöndorf für das Jahr 2024

Der Gemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung in der derzeit geltenden Fassung, in der Sitzung am 04.03.2024 folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Kenntnis durch die Kreisverwaltung Trier-Saarburg als Aufsichtsbehörde hiermit bekannt gemacht wird:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

1. im Ergebnishaushalt

2024

der Gesamtbetrag der Erträge auf

1.225.000 €

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

1.161.475 €

Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag

63.525 €

2. im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf

32.115 €

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

142.500 €

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

113.300 €

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

29.200 €

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

-61.315 €

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt auf:

0 €

Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite auf-enommen werden müssen, beläuft sich auf:

0 €

§ 4 Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

Kredite zur Liquiditätssicherung und/ oder Mittel aus der Einheitskasse werden nicht beansprucht.

§ 5 Kredite und Verpflichtungsermächtigungen für Sondervermögen

Für Sondervermögen mit Sonderrechnungen werden Ermächtigungen zur Aufnahme von Krediten sowie Verpflichtungsermächtigungen nicht erteilt.

§ 6 Steuersätze

2024

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden

wie folgt festgesetzt:

- Grundsteuer A

410 v. H.

- Grundsteuer B

465 v. H.

- Gewerbesteuer

390 v. H.

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden

- für den ersten Hund

70 €

- für den zweiten Hund

80 €

- für jeden weiteren Hund

97 €

- für den ersten gefährlichen Hund

400 €

- für jeden weiteren gefährlichen Hund

496 €

§ 7 Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2022 (vorläufig) beträgt

3.404.823 Euro

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2023 beträgt

3.476.738 Euro

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2024 beträgt

3.540.263 Euro

§ 8 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 1.000 € überschritten sind.

§ 9 Wertgrenze für Investitionen

Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 1.000 € sind einzeln im Teilfinanzhaushalt darzustellen.

§ 10 Altersteilzeit

Die Bewilligung von Altersteilzeit für Beamtinnen und Beamten wird in 0 Fällen zugelassen.

Die Bewilligung von Altersteilzeit für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wird in 0 Fällen zugelassen.

Schöndorf, den 28.03.2024
Uwe Kirchartz, Ortsbürgermeister

Hinweis:

Die Haushaltssatzung ist gemäß § 97 Abs. 2 GemO der Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 13.03.2024 vorgelegt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.

Der Haushaltplan liegt zur Einsichtnahme

vom 02.04.2024 bis 10.04.2024 (Wochentag, Datum)

im Rathaus, Zimmer 216 öffentlich aus.

Waldrach, den 28.03.2024
Stephanie Nickels, Bürgermeisterin