Unter dem Vorsitz von Ersten Beigeordneten Mattlhias Steuer fand am 20.02.2024 im Bürgerhaus Pluwig, eine Sitzung des Gemeinderates Pluwig statt.
Die gesamte öffentliche Niederschrift kann im Internet auf der Homepage der Verbandsgemeinde Ruwer unter der Rubrik Ratsinformationssystem eingesehen werden.
Im Folgenden wird über die wesentlichen Beschlüsse aus der Sitzung berichtet.
Öffentlicher Teil
Einwohnerfragestunde
Es lagen keine Anfragen vor.
Umbau der Sporthalle Pluwig zur Mehrzweckhalle bzw. Sanierung als Sporthalle
Im Investitionsplan der Verbandsgemeinde Ruwer ist eine Sanierung der Sporthalle Pluwig vorgesehen. Durch die erhöhten gesetzlichen Auflagen für Versammlungsstätten darf die Halle ungeachtet der anstehenden Sanierung nicht mehr für Veranstaltungen genutzt werden. Insbesondere die Ortsgemeinde Pluwig sieht jedoch den Bedarf einer solchen Nutzung. Der Haupt- und Finanzausschuss des Verbandsgemeinderates beschloss in seiner Sitzung am 28.06.2023, die Beratung und Beschlussfassung zu vertagen, bis die Rückmeldungen der Ortsgemeinden Pluwig und Gusterath bezüglich Finanzierung der Mehrkosten für eine Mehrzweckhalle vorliegen. Im Vorfeld der Beratung hatte der Ältestenrat vorgeschlagen, dass der Ausbau der Sporthalle als Mehrzweckhalle nur erfolgen soll, wenn die Mehrkosten von der Sitzgemeinde oder von mehreren Ortsgemeinden gemeinsam getragen werden. Die Ortsgemeinde Pluwig hat in der Sitzung am 04.07.2023 die Beantragung bei der Verbandsgemeinde Ruwer beschlossen, die Sporthalle Pluwig im Rahmen der geplanten Sanierungsmaßnahmen als Mehrzweckhalle auszubauen. Hieraus resultierende Mehrkosten in Höhe von ca. 1 Mio. € (Schätzung) sowie die zusätzlichen Nutzungskosten (jährliche Betriebskosten für die Mehrzwecknutzung) sollen von der Verbandsgemeinde getragen werden. In der Sitzung des Gemeinderates Gusterath am 20.07.2023 erfolgte eine Beratung zur Situation Sporthalle/ Mehrzweckhalle Pluwig. Da die Sporthalle von Pluwig und Gusterath gegenwärtig gemeinsam genutzt wird, stellte sich für die Ortsgemeinde Gusterath die Frage, ob sie sich an den Mehrkosten eines etwaigen Umbaus der Sporthalle zur Mehrzweckhalle beteiligt. Der Gemeinderat Gusterath verneinte eine Kostenbeteiligung ausdrücklich und sieht sich keineswegs in der Pflicht, sich an den Mehrkosten zu beteiligen. Entgegen der Verbandsgemeinde Ruwer, sieht die Ortsgemeinde Gusterath jedoch einen Bedarf für eine Mehrzweckhalle am Standort Pluwig. In der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses des Verbandsgemeinderates am 06.09.2023 wurde die Angelegenheit nochmals thematisiert.
Der Ausschuss fasste folgenden Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, dass die Sporthalle Pluwig als Veranstaltungshalle ausgebaut werden soll. Die Mehrkosten von derzeit geschätzt rund 1 Mio. € sollen zwischen der Verbandsgemeinde und den Ortsgemeinden Pluwig und Gusterath aufgeteilt werden. Dabei soll die Verbandsgemeinde einen Anteil von maximal 50 von 100 der ungedeckten Bau- und Unterhaltungskosten tragen. Die verbleibenden ungedeckten Mehrkosten sollen die Ortsgemeinden in einem noch festzulegenden Anteil tragen. Die Bürgermeisterin wird beauftragt die entsprechenden Gespräche zu führen.
Dem Beschluss folgend, wurde die Angelegenheit am 26.09.2023 mit den gesetzlichen Vertretern der Ortsgemeinden Pluwig und Gusterath im Rathaus erörtert. Von Seiten der Verwaltung wurde ausdrücklich auf die Zuständigkeiten gem. § 67 Gemeindeordnung hingewiesen. Die in Rede stehenden Investitionen zur Gewährleistung einer Mehrzwecknutzung in einer Sporthalle sind demnach nicht von der Verbandsgemeinde im Rahmen ihrer Selbstverwaltungsaufgaben zu leisten. In diesem Zusammenhang wurde auch die Historie der Mehrzweckhallen Gutweiler, Schöndorf und Osburg erörtert. An den kompletten Baukosten dieser Hallen haben sich die nutznießenden Ortsgemeinden mit insgesamt 50% beteiligt. Über die in Rede stehende Kostenbeteiligung (Mehrzwecknutzung) hinaus, entstehen der Ortsgemeinde Pluwig auch bei einer Sanierung als Sporthalle Kosten. Diese basieren auf einem Vertrag zwischen der Verbandsgemeinde Ruwer und der Ortsgemeinde Pluwig aus dem Jahre 1982. Damals wurde vereinbart, dass für die spätere Errichtung der vorgesehenen gemeindlichen Mehrzweckräume die Verbandsgemeinde Ruwer die Bauträgerschaft übernimmt. Die Ortsgemeinde Pluwig erstattet der Verbandsgemeinde Ruwer zur Errichtung der Mehrzweckräume durch Zuschuss nicht gedeckte Baukosten. Sie übernimmt auch die gesamten Folgekosten für die Mehrzweckräume und trifft die damit zusammenhängenden Entscheidungen in eigener Zuständigkeit. Dies bedeutet, dass bei einer Sanierung als Sporthalle die Kosten einzelner Gewerke wie z.B. Heizung/ Lüftung/ Sanitär, usw., ohnehin von der Ortsgemeinde zu tragen sind. Ungeachtet der in Rede stehenden Entscheidung über eine etwaige Mehrzwecknutzung der Halle, hat die Verwaltung eine Anfrage an die Kreisverwaltung gerichtet. Ziel der Anfrage ist die rechtliche Klärung, ob Veranstaltungen in öffentlichen Gebäuden (Sporthallen, Bürgerhäuser usw.) mit bis zu 200 teilnehmenden Personen möglich sind, ohne dass die Vorschriften der Versammlungsstättenverordnung greifen. Solche Veranstaltungen waren bisher unter Berücksichtigung brandschutztechnischer Auflagen möglich. Die Beantwortung unserer Anfrage wurde für die 40. KW angekündigt. Zur Klärung des Sachverhaltes und zur Beantwortung der Fragen des Gremiums waren Herr Schmitz-Wenzel, Frau Scalla und Herr Marx von der Kreisverwaltung Trier-Saarburg anwesend. Zu Beginn erläuterte Herr Schmitz-Wenzel aus Sicht der Kreisverwaltung Folgendes: Im ursprünglichen Bauantrag von 1982 wurde die Halle als Sporthalle beantragt und genehmigt. Eine Nutzung als Veranstaltungshalle war demnach nicht zugelassen. Bis zu einer Rechtsänderung im Jahre 2002 durften allerdings noch „Veranstaltungen zu Brauchtumspflege“ in der Halle durchgeführt werden. So wie sich die Halle räumlich und baulich darstellt, ist sie aus Sicht der Kreisverwaltung eindeutig als Sporthalle zu deklarieren. Eine Versammlungsstätte liegt nicht vor. Soweit eine Ertüchtigung (Nutzungsänderung) als Versammlungsstätte erfolgen soll, wären insbesondere bauliche Veränderungen notwendig in den Bereichen der Flucht-/Rettungswege, ggf. Anzahl der Toiletten, ggf. Lüftungsanlage, Beleuchtung, sowie nicht brennbarem Prallschutz. Bei einer Fläche von 648 qm dürften sich max. 1.296 Personen in der Halle aufhalten (2 Pers./qm). Über einen zu erstellenden Bestuhlungsplan müsste der Umfang der Nutzung festgelegt und in den Bauantrag aufgenommen werden. Erst daraus ergeben sich die rechtlich erforderlichen baulichen Maßnahmen. Bürgermeisterin Nickels erläuterte, dass gemäß den in der Verwaltung vorliegenden Unterlagen die ursprüngliche Errichtung der Halle als Sporthalle gefördert wurde. Der Anbau des Gemeindehauses erfolgte zu einem späteren Zeitpunkt, ohne dass es zu einer Nutzungsänderung des Gebäudes insgesamt kam, was auch Herr Schmitz-Wenzel bestätigt. Im weiteren Verlauf schloss sich eine eingehende Diskussion an. Auch die Möglichkeit, über die Ausnahmeregelung „Einmalige Veranstaltungen“, die der Kreisverwaltung anzuzeigen wären, wurde ausführlich erörtert. Herr Schmitz-Wenzel sieht den Tatbestand der „Einmaligkeit“ aufgrund der Schilderungen aus dem Rat und aus den Reihen der Zuhörer als hier nicht gegeben an. Vielmehr handele es sich dabei um zu addierende Einzelveranstaltungen. Einigkeit bestand im Rat darüber, dass es wünschenswert ist, die Halle künftig rechtmäßig für Veranstaltungen nutzen zu dürfen, wobei von einer max. Personenzahl von 400 auszugehen ist. Erfahrungsgemäß sei diese Zahl bei Veranstaltungen in der Vergangenheit nie überschritten worden. Inwieweit sich eine solche Nutzung auf die Höhe der Kosten für Sanierung und bauliche Veränderung auswirkt, ist zu prüfen. Es wurde vom Rat festgestellt, dass ein Konsens dahingehend angestrebt wird, die Halle für eine Mehrzwecknutzung als Versammlungsstätte für bis max. 400 Personen auszulegen. Zunächst soll eine auf diese Personenzahl abgestimmte Minderung der bereits geschätzten Zusatzkosten für eine Mehrzwecknutzung (rd. 1.000.000 €) ermittelt werden. Die Ortsbürgermeisterin wird ermächtigt, den entsprechenden Auftrag zur Erstellung einer Kostenermittlung zu erteilen.
Beschlussfassung über das Nahversorgungs- Einzelhandelskonzept der Verbandsgemeinde Ruwer
Der Gemeinderat hat in der Sitzung am 04.07.2023 folgenden Beschluss einstimmig gefasst: Der Gemeinderat Pluwig beschließt, vorbehaltlich der Ergänzung bezüglich eines Marktes bis zu einer Fläche von 1200 qm, das vorliegende Nahversorgungs- und Einzelhandelskonzept als städtebauliches Entwicklungskonzept i.S.d. § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB als Grundlage für die konkrete Bauleitplanung der Ortsgemeinde Pluwig. Der im Konzept ausgewiesene zentrale Versorgungsbereich wird ebenfalls beschlossen. Da der Beschluss vorbehaltlich einer zu erfüllenden Bedingung gefasst wurde, wurde das Büro Cima, welches mit der Erarbeitung des Nahversorgungs- und Einzelhandelskonzeptes beauftragt war, nochmal mit dem in Rede stehenden Sachverhalt befasst; dies mit folgendem Ergebnis: Das Nahversorgungs- und Einzelhandelskonzept für die Verbandsgemeinde Ruwer stellt eine Gesamtbetrachtung der Nahversorgungssituation im Verbandsgemeindegebiet dar. Gleichzeitig wird den einzelnen Ortsgemeinden eine Versorgungsfunktion zugewiesen und hierfür konkrete Orientierungswerte für die Erweiterung bzw. neue Ansiedlung von Lebensmittelbetrieben gegeben. Für die Ortsgemeinde Pluwig wurde die Erweiterung des vorhandenen Netto-Marktes von 800 qm auf 1.000 qm Verkaufsfläche empfohlen, die Ortsgemeinde befürwortet eine Erweiterung um bis zu 1.200 qm Verkaufsfläche. In beiden Fällen wird die Grenze der Großflächigkeit überschritten, sodass im Rahmen des erforderlichen Bauleitplanverfahrens bzw. des Genehmigungsverfahrens eine vorhabenbezogene Verträglichkeitsuntersuchung vorzulegen ist. Es ist Aufgabe dieses Gutachtens, die Stadt- und Regionalverträglichkeit des konkreten Vorhabens nachzuweisen und die maximal zulässige Verkaufsfläche begründet abzuleiten. Eine Überschreitung der Werte aus dem Nahversorgungs- und Einzelhandelskonzept ist möglich. In diesem Zusammenhang wird auf das Fazit und die abschließenden Empfehlungen (Cima 2023 …) verwiesen. „Mit dem Beschluss des jeweiligen Rates ist das Einzelhandelskonzept ähnlich wie ein Stadtentwicklungskonzept oder ein Verkehrsentwicklungsplan bei der Aufstellung von Bauleitplänen zu berücksichtigen und bei Entscheidungen in die Abwägung einzubeziehen. Der Rat kann in der Abwägung verschiedener Belange Beschlüsse abweichend von den Empfehlungen des Konzeptes fassen. Rechtliche Wirkung gehen insbesondere von der Abgrenzung der zentralen Versorgungsbereiche und der Sortimentsliste als Grundlage für die Bebauungspläne aus. Alle weiteren Empfehlungen haben in der Regel keine strikt-bindende Wirkung.“ Der Gemeinderat beschloss, unter Berücksichtigung der ergänzenden Stellungnahme des Planungsbüros Cima, das vorliegende Nahversorgungs- und Einzelhandelskonzept als städtebauliches Entwicklungskonzept i.S.d. § 1 Abs. 6 Nr. 11 Baugesetzbuch (BauGB) als Grundlage für die konkrete Bauleitplanung der Ortsgemeinde Pluwig. Dem Konzept ausgewiesene zentrale Versorgungsbereich wird ebenfalls beschlossen.
Sachstand Jugendvertreter/Jugendraum
Zu diesem TOP waren Philipp Steiger und Luca Schitthof anwesend. Herr Steiger berichtete über den aktuellen Sachstand in der Jugendarbeit und zum Jugendraum, darüber, dass er nun als Jugendbetreuer (geringfügige Beschäftigung) in Pluwig tätig ist, sowie über die Wahl der zwei neuen Jugendvertreter Louis Föhr und Leon Steinbach. Der Vorsitzende führte aus, dass die bisherigen und die neuen Jugendvertreter in Kürze noch in einem offiziellen Rahmen verabschiedet bzw. begrüßt werden.
In der anschließenden nichtöffentlichen Sitzung wurden noch Bau- und Grundstücksangelegenheiten behandelt.