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Amtsblatt VG Ruwer
Ausgabe 13/2024
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen der Ortsgemeinden
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Unterrichtung der Einwohner über die 22. Sitzung des Gemeinderates Schöndorf am 04.03.2024

Unter dem Vorsitz von Ortsbürgermeister Uwe Kirchartz fand am 04.03.2024 im Bürgerhaus Schöndorf eine Sitzung des Gemeinderates Schöndorf statt.

Die gesamte öffentliche Niederschrift kann im Internet auf der Homepage der Verbandsgemeinde Ruwer unter der Rubrik Ratsinformationssystem eingesehen werden.

Im Folgenden wird über die wesentlichen Beschlüsse aus der Sitzung berichtet.

Öffentlicher Teil

Mitteilungen

In Lonzenburg wird ein Hochspannungsmast saniert. Hierzu wurde von der Firma Westnetz angefragt, wie die Zuwegung zu ermöglichen wäre. Über einen gemeindlichen Feldweg und über einen Anrainerweg ist es möglich auf das Grundstück zu gelangen.

Beratung und Beschlussfassung über die Anregungen der Bevölkerung zur Haushaltssatzung und zum Haushaltsplan 2024

Entsprechend § 97 I GemO lag der Haushaltsplan 2024 in der Zeit vom 05.02.2024 bis zum 18.02.2024 als Bürgerhaushalt öffentlich zur Einsichtnahme aus. Innerhalb dieser Frist hatten die Einwohner die Möglichkeit Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung, des Haushaltsplanes oder seinen Anlagen einzureichen. Über jede einzelne Anregung ist vor der Verabschiedung der Haushaltssatzung/-plan anonymisiert zu beraten und abzustimmen. Vorschläge sind keine eingegangen. Aus diesem Grund ist eine Beratung und Beschlussfassung entbehrlich.

Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2024

Haushaltssachbearbeiterin Rotter verwies auf den vorliegenden Planentwurf, der jedem Ratsmitglied der Ortsgemeinde Schöndorf rechtzeitig zur Sitzung zugegangen war. Sie teilte mit, dass sofern sich keine Änderungen ergeben, die Haushaltssatzung mit dem Plan nach Rückmeldung der Kommunalaufsicht veröffentlicht und in Kraft gesetzt werden kann. Zum Haushaltsplan ist selbst zu sagen, dass die Ortsgemeinde Schöndorf sich für eine einjährige Haushaltsplanung entschieden hat. Grund ist die anstehende Kommunalwahl im Haushaltsjahr 2024. Der HH-Plan hat wie bereits Anfangs erwähnt vom 05.02.2024 - 18.02.2024 zur Einsichtnahme ausgelegen. Wie aus der HH-Satzung ersichtlich kann sowohl der Ergebnis-, als auch der Finanzhaushalt für das Haushaltsjahr 2024 für das Plan Jahr ausgeglichen werden. Frau Rotter erläuterte den Zuhörern und dem Gemeinderat die prägnantesten Haushaltseckpunkte, die in den Haushalt mit eingearbeitet worden sind und dass die sonstigen Ausgaben und geplanten Aufwendungen sich auf die notwendigsten und unabweisbarsten Dinge beziehen und entsprechend der Vorjahresergebnisse entweder nach oben oder unten angepasst wurden. Die Hebesätze der Realsteuern, also Grundsteuer A, B, Gewerbesteuer und Hundesteuer bleiben im Vergleich zum Vorjahr unverändert. Sie teilte mit, dass sich bei den Umlagen eine Veränderung zum Vorjahr gibt. Die VG Umlage wurde um zwei Punkte angehoben. Die endgültige Umlage wurde mit 34 v.H. festgesetzt. Die Kreisumlage bleibt unverändert bei 43 v.H. Anschließend informierte sie über die geplanten Investitionen. Anschließend teilte Sie die Gegenüberstellung von Einnahmen und Ausgaben mit und führte aus, dass im HH - Jahr 2024 kein Kreditbedarf besteht. Zum 01.01.2024 beträgt der Stand der Investitionskredite 286.944,00 €. Nach Leistung der ordentlichen Tilgungsraten auf die bestehenden Darlehen und keiner Neuverschuldung sinkt der Stand auf 256.444,00 € zum 31.12.2024. Bei einer Einwohnerzahl von 819 Personen liegt die Verschuldung pro Einwohner bei 350,36 €. Die Ortsgemeinde Schöndorf hat zum Jahresende 2023 eine Forderung gegenüber der Verbandsgemeindekasse i.H.v. 43.540,00 €. Ein Ratsmitglied fragte an ob es nicht möglich sei, noch 3 weitere Defibrillatoren zu beschaffen. Nach reger Diskussion wurde dieser Vorschlag nicht in Betracht gezogen. Der Gemeinderat beschloss die im Entwurf vorgelegte Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2024.

Beratung und Beschlussfassung über eine Zusatzvereinbarung zum Straßenbeleuchtungsvertrag

Zwischen den Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde Ruwer und der Firma Westenergie besteht ein Straßenbeleuchtungsvertrag mit Datum 24.02.2016 für das gesamte Gemeindegebiet. Westenergie tritt nunmehr an die Ortsgemeinden im Landkreis Trier-Saarburg mit dem Anliegen heran, den jeweiligen Straßenbeleuchtungsvertrag zu verlängern. Hintergrund der geplanten Vertragsverlängerung ist eine vorgesehene Zusatzvereinbarung inklusive Aktualisierung einzelner Leistungs- und Abrechnungsparameter. Die Zusatzvereinbarung bietet den Ortsgemeinden die Möglichkeit, ein individuelles Sanierungsprogramm für LED Straßenbeleuchtung zu vereinbaren. Die Ortsgemeinden sollen, wenn finanziell möglich, die Umrüstung der restlichen LED-Straßenbeleuchtung bei der nächst anstehenden Hauptwartung durchführen. Die Umrüstung wird sich nach Berechnung der Firma Westnetz nach 7,14 Jahren, aufgrund von reduzierten Wartungspauschalen und Stromkosten, amortisiert haben. Darüber hinaus verpflichtet sich die Westenergie zu aktuellen Themen wie Digitalisierung der Straßenbeleuchtung, Umweltschutz und Straßenbeleuchtung, Smarte Straßenbeleuchtung und Solarbeleuchtung auf Wunsch der Gemeinde beratend tätig zu werden.

Abrechnung: Beim Auswechseln der Leuchtmittel handelt es sich um keinen beitragsfähigen Aufwand lt. KAG. Wird für die Umrüstung eine Erneuerung von Masten (z. B. durch Wegfall von Seilleuchten) notwendig, stellt dies grundsätzlich einen beitragsfähigen Aufwand i. S. d. § 10a Abs. 7, § 9 Abs. 1 Satz 2 KAG dar.

Situation Ortsgemeinde Schöndorf: In der Ortsgemeinde gibt es insgesamt 142 Straßenleuchten. 72 Straßenleuchten sind bereits auf LED umgerüstet, weitere 70 sind noch umzurüsten. Wenn die Finanzierung gesichert ist, wird Firma Westnetz ein konkretes Angebot unterbreiten. Der Gemeinderat beschloss den Abschluss der Zusatzvereinbarung wie vorgelegt und beauftragt den Ortsbürgermeister, die Zusatzvereinbarung zu unterzeichnen.

Nichtöffentliche Sitzung

In der anschließenden nichtöffentlichen Sitzung wurden noch Bauanträge und Grundstücksangelegenheiten beraten und beschlossen.