Die Verbandsversammlung hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung in der derzeit geltenden Fassung, in der Sitzung am 13.03.2024 folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Kenntnis durch die Kreisverwaltung Trier-Saarburg als Aufsichtsbehörde hiermit bekannt gemacht wird:
Festgesetzt werden
1. im Ergebnishaushalt
— 2024
der Gesamtbetrag der Erträge auf — 36.440 €
der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf — 32.995 €
— Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag — 3.445 €
2. im Finanzhaushalt
der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf — 1.700 €
die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf — 6.000 €
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf — 2.000 €
der Saldo der Ein- und Auszahlungen
aus Investitionstätigkeit auf — 4.000 €
der Saldo der Ein- und Auszahlungen
aus Finanzierungstätigkeit auf — -5.700 €
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse
wird festgesetzt auf — 86.416 € (2024)
Der Zweckverband erhebt eine Umlage nach § 10 Abs. 1 des Zweckverbandsgesetzes und § 6 der Verbandsordnung, über die folgendes bestimmt wird:
Die ungedeckten Sach- und Personalausgaben werden durch die Erhebung einer Verbandsumlage von den beteiligten Ortsgemeinden gedeckt. Die Verbandsumlage wird
für das Haushaltsjahr 2024 auf: 13.765,00 €
festgesetzt. Die Verteilung der Umlage erfolgt auf Grundlage der Einwohnerzahlen gem. der Einwohnerstatistik – EWOIS - jeweils zum 30.06. des Vorjahres.
Hieraus ergibt sich folgende Verteilung:
— 2024
1.Gutweiler — 6.453,00 €
2. Korlingen — 6.660,00 €
3. Sommerau — 652,00 €
Die Friedhofsgebühren des Friedhofzweckverbandes Gutweiler werden in der Friedhofsgebührensatzung festgesetzt.
Für Sondervermögen mit Sonderrechnungen werden Ermächtigungen zur Aufnahme von Krediten sowie Verpflichtungsermächtigungen nicht erteilt.
Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2022
(vorläufig) beträgt — 47.808 Euro
Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals
zum 31.12.2023 beträgt — 49.233 Euro
Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals
zum 31.12.2024 beträgt — 52.678 Euro
Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 1.000 € überschritten sind.
Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 1.000 € sind einzeln im Teilfinanzhaushalt darzustellen.
Die Bewilligung von Altersteilzeit für Beamtinnen und Beamten wird in 0 Fällen zugelassen.
Die Bewilligung von Altersteilzeit für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wird in 0 Fällen zugelassen.
Hinweis:
Die Haushaltssatzung ist gemäß § 97 Abs. 2 GemO der Aufsichtsbehörde vorgelegt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.
Der Haushaltplan liegt zur Einsichtnahme
vom 02.04.2024 bis 10.04.2024 (Wochentag, Datum)
im Rathaus, Zimmer 216 öffentlich aus.