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Amtsblatt VG Ruwer
Ausgabe 13/2024
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen der Ortsgemeinden
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Haushaltssatzung des Friedhofszweckverbandes Gutweiler für das Jahr 2024

Die Verbandsversammlung hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung in der derzeit geltenden Fassung, in der Sitzung am 13.03.2024 folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Kenntnis durch die Kreisverwaltung Trier-Saarburg als Aufsichtsbehörde hiermit bekannt gemacht wird:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

1. im Ergebnishaushalt

 —  2024

der Gesamtbetrag der Erträge auf  —  36.440 €

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf  —  32.995 €

 —  Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag  —  3.445 €

2. im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf  —  1.700 €

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf  —  6.000 €

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf  —  2.000 €

der Saldo der Ein- und Auszahlungen

aus Investitionstätigkeit auf  —  4.000 €

der Saldo der Ein- und Auszahlungen

aus Finanzierungstätigkeit auf  —  -5.700 €

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4 Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

wird festgesetzt auf  —  86.416 € (2024)

§ 4 a) Zweckverbandsumlage

Der Zweckverband erhebt eine Umlage nach § 10 Abs. 1 des Zweckverbandsgesetzes und § 6 der Verbandsordnung, über die folgendes bestimmt wird:

Die ungedeckten Sach- und Personalausgaben werden durch die Erhebung einer Verbandsumlage von den beteiligten Ortsgemeinden gedeckt. Die Verbandsumlage wird

für das Haushaltsjahr 2024 auf: 13.765,00

festgesetzt. Die Verteilung der Umlage erfolgt auf Grundlage der Einwohnerzahlen gem. der Einwohnerstatistik – EWOIS - jeweils zum 30.06. des Vorjahres.

Hieraus ergibt sich folgende Verteilung:

 — 2024

1.Gutweiler —  6.453,00 €

2. Korlingen —  6.660,00 €

3. Sommerau  — 652,00 €

§ 5 Friedhofsgebühren

Die Friedhofsgebühren des Friedhofzweckverbandes Gutweiler werden in der Friedhofsgebührensatzung festgesetzt.

§ 6 Kredite und Verpflichtungsermächtigungen für Sondervermögen

Für Sondervermögen mit Sonderrechnungen werden Ermächtigungen zur Aufnahme von Krediten sowie Verpflichtungsermächtigungen nicht erteilt.

§ 7 Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2022

(vorläufig) beträgt —  47.808 Euro

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals

zum 31.12.2023 beträgt  — 49.233 Euro

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals

zum 31.12.2024 beträgt  — 52.678 Euro

§ 8 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 1.000 € überschritten sind.

§ 9 Wertgrenze für Investitionen

Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 1.000 € sind einzeln im Teilfinanzhaushalt darzustellen.

§ 10 Altersteilzeit

Die Bewilligung von Altersteilzeit für Beamtinnen und Beamten wird in 0 Fällen zugelassen.

Die Bewilligung von Altersteilzeit für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wird in 0 Fällen zugelassen.

Gutweiler, den 28.03.2024
Ralf Meyer, Verbandsvorsteher

Hinweis:

Die Haushaltssatzung ist gemäß § 97 Abs. 2 GemO der Aufsichtsbehörde vorgelegt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.

Der Haushaltplan liegt zur Einsichtnahme

vom 02.04.2024 bis 10.04.2024 (Wochentag, Datum)

im Rathaus, Zimmer 216 öffentlich aus.

Waldrach, den 28.03.2024
Stephanie Nickels, Bürgermeisterin