1. Der Entwurf der Haushaltssatzung für die Jahre 2024 und 2025 liegt mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen während der allgemeinen Öffnungszeiten in der Verbandsgemeindeverwaltung Ruwer, Untere Kirchstraße 1, 54320 Waldrach, Zimmer 103, ab 02.04.2024 bis zur Beschlussfassung über die Haushaltssatzung durch den Gemeinderat Farschweiler zur Einsichtnahme aus.
Außerdem steht die Haushaltssatzung für die Jahre 2024 und 2025 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen im Internet unter
www.ruwer.de, Menüpunkt: Bürgerhaushalt
zur Einsichtnahme bereit.
2. Die Einwohnerinnen und Einwohner der Ortsgemeinde Farschweiler haben die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen, d.h. vom 29.03.2024 bis zum 12.04.2024; bei der Verbandsgemeindeverwaltung Ruwer, Untere Kirchstraße 1, 54320 Waldrach, Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung für die Jahre 2024 und 2025 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen, einzureichen. Die Vorschläge sind schriftlich an die Verbandsgemeindeverwaltung Ruwer, Untere Kirchstraße 1, 54320 Waldrach oder an die Ortsgemeinde Farschweiler, Ortsbürgermeisterin Silke Weber, Hauptstraße 34, 54317 Farschweiler oder elektronisch an buergerhaushalt@ruwer.de einzureichen. Der Gemeinderat Farschweiler wird vor seinem Beschluss über die Haushaltssatzung über die innerhalb dieser Frist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden.