Ausgabe 13/2025
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen der Ortsgemeinden
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Einrichtung Haltverbot in der Ortsdurchfahrtsstraße „Kellerstraße (L 143)“
Auf Grund eines Großraum- und Schwertransportes zum / vom Windpark in 54317 Gusterath wird in der „Kellerstraße (L 143)“ das einseitige Haltverbot bis Montag, 07.04.2025 verlängert. Das Haltverbot gilt jeweils in der Zeit von 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr. Wir bitten um Ihr Verständnis für die Beeinträchtigung.
- Ortsgemeinde Hinzenburg und
Ordnungsamt der Verbandsgemeinde Ruwer-