Am Donnerstag, den 03.04.2025 findet um 19.00 Uhr im Weinhaus Dawen–Weibler die Versammlung der Jagdgenossenschaft Waldrach statt, zu der wir herzlich einladen.
| Tagesordnung | |
| 1. | Eröffnung und Begrüßung |
| 2. | Bericht des Vorsitzenden des Jagdvorstandes |
| 3. | Bericht des Kassierers |
| 4. | Bericht der Kassenprüfer |
| 5. | Entlastung des Vorstandes |
| 6. | Verwendung der Jagdpacht |
| 7. | Verschiedenes |
Zur Versammlung sind alle Eigentümer/Eigentümerinnen von land- und forstwirtschaftlichen genutzten Grundstücken des gemeinschaftlichen Jagdbezirks Waldrach eingeladen. Jede Jagdgenossin oder jeder Jagdgenosse kann sich durch den Ehegatten, durch einen Verwandten in gerader Linie, durch eine im ständigen Dienst des Vertretenen beschäftigte Person oder einen derselben Jagdgenossenschaft angehörigen volljährigen Jagdgenossen aufgrund schriftlicher Vollmacht vertreten lassen. Mehr als drei Vollmachten darf kein Jagdgenosse in seiner Person vereinigen.