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Amtsblatt VG Ruwer
Ausgabe 13/2025
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen der Ortsgemeinden
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Parkkonzept der Ortsgemeinde Kasel

Zur besseren, effizienteren und fairen Nutzung der gemeindeeigenen Parkflächen wurde am 07.03.2025 in einer Sondersitzung des Haupt-, Bau-und Finanzausschusses folgendes Parkkonzept erstellt und in der Ratssitzung vom 17.03.2025 beschlossen:

Parkflächen in Kehrnagel und Zur Lay:

Die Parkflächen können angemietet werden. Die Monatsmiete beträgt 30,- €. Für die nichtangemieteten Flächen ist die Parkdauer auf zwei Stunden begrenzt.

Parkflächen Feller Straße:

Die Parkflächen können angemietet werden. Die Monatsmiete beträgt 30,- €. Für die nichtangemieteten Flächen ist die Parkdauer auf zwei Stunden begrenzt.

Parkflächen Schule und Kindergarten:

Die Parkplätze sind alle Kurzzeitparkplätze während der Öffnungszeiten des Kindergartens. Die maximale Parkdauer beträgt 15 Min. Außerhalb der Öffnungszeiten beträgt die maximale Parkdauer zwei Stunden.

Parkflächen Beginn Nikolausstraße:

Die Parkflächen können angemietet werden. Die Monatsmiete beträgt 30,- €. Für die nichtangemieteten Flächen ist die Parkdauer auf zwei Stunden begrenzt.

Parkflächen hinter dem Gemeindehaus:

Die maximale Parkdauer beträgt vier Stunden. Lehrer und Erzieher der Grundschule und des Kindergartens parken während der Arbeitszeit unbegrenzt. Es wird dauerhaft ein barrierefreier Parkplatz ausgewiesen.

Parkflächen Heiligenbungert:

Die maximale Parkdauer beträgt tagsüber 10 Stunden.

Parkplätze Beginn Neustraße:

Die Parkflächen können angemietet werden. Die Monatsmiete beträgt 30,- €. Für die nichtangemieteten Flächen ist die Parkdauer auf zwei Stunden begrenzt.

Parkflächen am Friedhof/ Eingang Neustraße:

Vier der Acht vorhandenen Parkflächen können angemietet werden. Die Monatsmiete beträgt 30,- €. Für die nichtangemieteten Flächen ist die Parkdauer auf zwei Stunden begrenzt.

Parkflächen am Friedhof/ Eingang Oberstraße:

Die maximale Parkdauer beträgt zwei Stunden.

Parkflächen am Gemeindeplatz:

Die maximale Parkdauer beträgt tagsüber 10 Stunden.

Parkflächen in der Bahnhofstraße:

Die maximale Parkdauer beträgt zwei Stunden.

Das dauerhafte Abstellen von Hängern und Wohnmobilen ist auf den gemeindeeigenen Parkplätzen untersagt. Die Beschilderung der Parkflächen wird ans neue Parkkonzept angepasst. Bei Interesse die angebotenen Parkflächen anzumieten schreiben Sie bitte eine Email an ortsbuergermeisterin@kasel.de.

Esther Jansen, Ortsbürgermeisterin