gemäß § 14 Absatz 2 Satz 1 des Landesgesetzes über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (LBKG) vom 02.11.1981 (GVBl: S. 247), in der derzeit geltenden Fassung
Am Donnerstag, 11. Mai 2023, findet um 20.30 Uhr, im Dorfsaal (Bürgerhaus), Hauptstraße 50, 54317 Lorscheid, eine Versammlung der Wehrführer/Wehrführerinnen der Freiwilligen Feuerwehren der Verbandsgemeinde Ruwer statt.
Tagesordnung:
| TOP 1 | Wahl eines stellvertretenden Wehrleiters (m/w/d) der Verbandsgemeinde Ruwer |
Wahlberechtigt für die Wahl des stellvertretenden Wehrleiters (m/w/d) sind nach § 14 Abs. 1 Satz 5 Nr. 2 LBKG alle Wehrführer/Wehrführerinnen der Feuerwehreinheiten in der Verbandsgemeinde Ruwer. Bei Verhinderung des Wehrführers/der Wehrführerin ist sein(e)/ihr(e) Stellvertreter/Stellvertreterin wahlberechtigt. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der Stimmen der anwesenden Wahlberechtigten erhält (§ 14 Absatz 2, Satz 5, 1. Halbsatz LBKG).