Nachtrag zur Vergabe Unterstützungsleistung beim Erstellen des integrierten Klimaschutzkonzeptes:
Im Beschluss war fälschlicherweise der Betrag mit 29.252 € beziffert. Es sind aber tatsächlich 29.452 €, wie auch im Sachverhalt dargestellt war.
Feuerwehrgerätehaus Pluwig-Gusterath:
Eine Rückfrage hat ergeben, dass es derzeit keine neuen Informationen von Seiten des Ministeriums gibt. Die Vorsitzende hat den Wahlkreisabgeordneten Lars Rieger gebeten in der Sache tätig zu werden.
Machbarkeitsstudie Grundschulen:
Besichtigung der Schulen hat stattgefunden. Die Ergebnisse sollen bis Juni 2023 vorliegen.
Genehmigung Kunstrasenplatz:
Auch hier liegt nach einer Rückfrage aktuell kein neuer Sachstand von Seiten des Ministeriums vor.
Infos über Ehrenämter und Nebentätigkeiten:
Der Nachweis ist bis Anfang April dem Rat vorzulegen. Da die dafür notwendigen Unterlagen am 08.02.2023 noch nicht vollständig vorlagen, kann die Information erst in der nächsten Sitzung erfolgen.
Beitritt Klimapakt:
Der Beitritt zum Klimapakt wird ein Thema in der nächsten HFA-Sitzung und BUPA-Sitzung werden.
Bürgergespräch Verkehrsknotenpunkt Osburg-Neuhaus:
Die Vorsitzende informierte über den Inhalt des Bürgergespräches zum Verkehrsknoten-punkt Osburg Neuhaus.
Gespräch Windkraftanlagen:
Wie in der VG-Ratssitzung angekündigt, hatte das Gespräch mit Invest-Wind GmbH und der Kreisverwaltung wegen der Genehmigung der geplanten Windenergieanlagen stattgefunden. Nach Mitteilung der Kreisverwaltung hat der Investor noch keinen Antrag gestellt.
Vorbereitung Gründung einer AöR:
Die Vorsitzende informierte darüber, dass Gespräche mit OG und Kommunalberatung am 08. und 28. März stattfinden. Nach Abstimmung mit den Ortsgemeinden erfolgt eine Beratung im HFA und VG-Rat
Flüchtlingszuweisungen halten an:
Auf Grund der weiteren Zuweisungen von Flüchtlingen ist zu erwarten, dass es im laufenden Jahr Sammelunterkünfte in Form von Zelten und Wohncontainern erforderlich werden.
Schulessen immer wieder ein Thema:
Hierzu wird in Kürze ein Austausch mit dem SEB, den Schulleitungen, dem Caterer und der DLR geben um Transparenz in Sachen Essensqualität und Anforderungen an gesundes Essen herzustellen.
Einladung der Gemeinde Kosakowo:
Die Verbandsgemeinde Ruwer wurde zu einem Fußballturnier im Juni d. J. von der Partnergemeinde eingeladen. Derzeit wird geprüft, ob und wie die VG daran teilnehmen kann.
Änderung des Sitzungsplans:
Die für den 29.03.2023 geplante HFA-Sitzung wurde auf den 05.04.2023 verschoben. Die Ältestenratssitzung fand am 20.03.2023 statt.
Schulentwicklungsplan für den Bereich der Grundschulen in Trägerschaft der Verbandsgemeinde Ruwer 2022-2023
Die Vorsitzende verwies auf die Beschlussvorlage und führte aus, dass zum 01.08.2020 eine Neufassung des Schulgesetzes in Kraft getreten ist. In der Neufassung des § 91 Abs. 3 wird ausgeführt, dass auch Verbandsgemeinden für die in ihrem Gebiet gelegenen Grundschulen regionale Entwicklungspläne zu erstellen haben. Nach dem Konvexitätsausführungsgesetz haben sich das Land und die kommunalen Spitzenverbände darüber verständigt, dass das Land als pauschalen Mehrbelastungsausgleich insgesamt 1,6 Mio. Euro verteilt auf sechs Jahre bereitgestellt. Für die Verbandsgemeinde Ruwer bedeutet dies eine jährliche Auszahlung über den Landkreis Trier-Saarburg in Höhe von 1.688 Euro, den jede zur Schulentwicklungsplanung verpflichtete Gebietskörperschaft erhält. Im Zuge der Beschlussfassungen im Schulbereich hat der Fachbereich Schulen bereits eine Schulentwicklungsplanung vorgenommen, die dem Ministerium vorgelegt und von dort genehmigt wurde. Diese wird regelmäßig fortgeschrieben. Der Schulträgerausschuss hat in seiner Sitzung am 09.01.2023 beschlossen, dem HFA und dem Verbandsgemeinderat zu empfehlen, den Schulentwicklungsplan für die Grundschulen in Trägerschaft der Verbandsgemeinde Ruwer 2022-2023 zu beschließen. Die SPD-Fraktion bat die Verwaltung, den Schulentwicklungsstand der Grundschule Waldrach beim Landkreis zu erfragen. Der HFA empfahl dem Verbandsgemeinderat den Schulentwicklungsplan für die Grundschulen in Trägerschaft der Verbandsgemeinde Ruwer 2022-2023 zu beschließen.
Qualifizierungsmaßnahme für Betreuungskräfte in der Freiwilligen Schulkindbetreuung der Verbandsgemeinde Ruwer
Die Vorsitzende verwies auf die Beschlussvorlage und begrüßte zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Kirch vom lokalen Bündnis für Familien Saarburg e.V.. Herr Kirch informierte den Ausschuss über das Engagement des Lokalen Bündnisses für Familie Saarburg e.V. im Bereich der Schulkindbetreuung und der Qualifizierung von Betreuungskräften für Kinder im Grundschulalter. Er führt u.a. aus, dass es für die freiwillige Schulkindbetreuung in Trägerschaft der Verbandsgemeinde keine fachlich definierte Voraussetzung gibt. Die Betreuungskräfte sind vielfach überlastet und verunsichert, da ihnen Grundlagen in den Bereichen Recht, Entwicklungspsychologie, Pädagogik etc. fehlen. Das Lokale Bündnis für Familie Saarburg e.V. hat ein Curriculum für diesen Aufgabenbereich entwickelt. Dieses umfasst rund 170 Fortbildungsstunden und orientiert sich an der Qualifizierung für Tagespflegepersonen. Herr Kirch erörterte das Konzept dieser Qualifizierungsmaßnahme. Das Lokale Bündnis für Familie Saarburg e.V. ist der einzige Anbieter, der ausgehend von dem Curriculum zur Qualifizierung von Tagespflegekräften ein Konzept zur Qualifizierung von Betreuungskräften für Kinder im Grundschulalter erarbeitet und erprobt hat. Es ist kein vergleichbares Angebot bekannt.
Der Schulträgerausschuss begrüßte die Durchführung einer Qualifizierungsmaßnahme für Betreuungskräfte in vorgestelltem Umfang und beauftragte die Verwaltung entsprechend dem am 08.01.2023 einstimmig gefassten Beschluss, unter Berücksichtigung der vergaberechtlichen Vorschriften dem Haupt- und Finanzausschuss einen Vergabevorschlag zur Entscheidung vorzulegen. Der Schulträgerausschuss gab aber zu bedenken, dass der Umfang der Fortbildungsmaßnahme mit 170 Stunden sehr umfangreich ist und Anreize zur Teilnahme an der Fortbildung überlegt werden sollen. In diesem Zusammenhang wurde aus dem Ausschuss angeregt, den geplanten Eigenanteil an den Kosten für die Teilnehmenden zu überdenken oder nach erfolgreicher Teilnahme zu erstatten. Der HFA stimmte der Durchführung einer Qualifizierungsmaßnahme für Betreuungskräfte in Grundschulen in dem vorgestellten Umfang zu und beauftragte die Verwaltung mit der Umsetzung der Maßnahme in Kooperation mit dem Lokalen Bündnis für Familie Saarburg e.V. nach Genehmigung der Haushaltsmittel durch die Kommunalaufsicht.
Antrag Ratsmitglied Forster:
Der Ausschluss beschließt ergänzend, dass Teilnahme an der Schulung als Arbeitszeit vergütet werden soll und von einem Eigenanteil abgesehen werden soll.
Antrag Ratsmitglied Klemens:
Der Ausschuss beschließt ergänzend, dass nach erfolgreicher Teilnahme ein Bonus in Höhe von 250 Euro gewährt und der Eigenanteil in Höhe von 100 Euro erstattet wird.
Der HFA stimmte mehrheitlich für den Antrag des Ratsmitglied Klemens.
Schulsozialarbeit an den Grundschulen in Trägerschaft der Verbandsgemeinde Ruwer
Die Vorsitzende wies auf die Beschlussvorlage hin und führte aus, dass der Verbandsgemeinderat in seiner Sitzung vom 20.05.2020 dem Konzept der Sozialpädagogischen Beratung an Grundschulen im Landkreis Trier-Saarburg und der Förderungsrichtlinie für die sozialpädagogische Beratung an den Grundschulen im Landkreis Trier-Saarburg zugestimmt hat. Auch hat sich der Verbandsgemeinderat in der Sitzung am 20.02.2020 damit einverstanden erklärt, dass 2023 die Sozialpädagogische Beratung an Grundschulen im Landkreis Trier-Saarburg evaluiert wird und im Rahmen der Jugendhilfeplanung des Landkreises eine Entscheidung über eine Fortführung ab 2024 im Benehmen mit den Verbandsgemeinden getroffen wird. Frau Ulbrich, Mitarbeiterin des DRK-Kreisverbandes Trier-Saarburg, ist für die Grundschulen in Trägerschaft der Verbandsgemeinde Ruwer zuständig. Festzuhalten ist, dass die Schulsozialarbeit pandemiebedingt an den Grundschulen in den vergangenen Jahren nicht in der Form durchgeführt werden konnte, wie dies nach dem Förderkonzept an den Schulen vorgesehen war. Um fundierte Grundlagen zur erhalten, damit auch eine Evaluierung erfolgen kann und zur Sicherstellung der Personalplanung wurde vorgeschlagen, der Zeitraum der Durchführung der Schulsozialarbeit an den Grundschulen in Trägerschaft der Verbandsgemeinde Ruwer um zwei Jahre bis zum 31.12.2025 zu verlängern. Die Schulsozialarbeit war auch Thema der letzten Bürgermeisterdienstbesprechung. In den Grundschulstandorten der Verbandsgemeinden im Kreisgebiet Trier-Saarburg werden unterschiedliche Bedarfe und Anforderungen gestellt. Der Beratungsbedarf an Grundschulen ist gegeben, daher wurde eine Verlängerung des Zeitraums im Kreisgebiet Trier-Saarburg um zwei Kalenderjahre befürwortet. Der Haupt- und Finanzausschuss empfahl dem Verbandsgemeinderat der Verstetigung der sozialpädagogischen Beratung an Grundschulen in Trägerschaft der VG und der anteiligen Förderung durch die Verbandsgemeinde bis zum Ende des Jahres 2025 zuzustimmen.
Beratung und Beschlussfassung Nebenkostenverteilung im Bürgerhaus in Gusterath
Die Vorsitzende verwies auf die Beschlussvorlage. Sie führte aus, dass die Ortsgemeinde Gusterath und die Verbandsgemeinde Ruwer zum 01.04.2020 eine Vereinbarung über die Nutzung des Gemeinschaftsprojekts Grundschule und Bürgerhaus in Gusterath unterzeichnet haben. Aus dieser Vereinbarung (§ 12 Abs. 2) geht hervor, dass der festgelegte Verteilungsschlüssel hinsichtlich der Nebenkosten, nach 2 Jahren auf seine Richtigkeit hin überprüft wird. Aus diesem Anlass fand am 02.06.2022 im Bürgerhaus ein Vor-Ort Termin mit dem Ortsbürgermeister und Vertretern der Verbandsgemeinde Ruwer statt. Es wurde einvernehmlich die tatsächliche Raumnutzung erörtert. Der Gemeinderat Gusterath hat in der Sitzung am 15.12.2022 (TOP 17) einstimmig beschlossen, den Vertragsentwurf anzunehmen und die Verwaltung zu beauftragen, den Vertragsabschluss herbeizuführen. Aktuell finden Planungen für den Umbau des Speiseraums statt. Nach Umbau des Raumes wird der Verteilungsschlüssel nochmals überprüft und ggf. entsprechend angepasst. Der Haupt- und Finanzausschuss empfahl dem Verbandsgemeinderat, dem aktualisierten Verteilungsschlüssel zuzustimmen und die Verwaltung mit der Abschluss einer Änderungsvereinbarung zu beauftragen.
Sanierung Sporthallen Pluwig und Gutweiler / Bewerbung EFRE-Förderung (EFRE = einer von fünf Europäischen Struktur- und Infestitionsfonds ESL-Fonds)
Die Vorsitzende wies auf die Beschlussvorlage hin und führte aus, dass die Sporthalle Pluwig in den Jahren 1982 / 1983 von der Verbandsgemeinde Ruwer erbaut wurde. Im Jahre 1984 erfolgte eine bauliche Erweiterung der Sporthalle hinsichtlich gemeindlicher Mehrzweckräume (Bürgerhaus einschließlich zugehöriger Nutz- und Verkehrsflächen), die ausschließlich von der Ortsgemeinde Pluwig ab dem 11.05.1985 genutzt werden. Zur energetischen Sanierung wurde bereits im September 2020 ein Ingenieurbüro mit der Planung beauftragt, das aufgrund von Personalmangel den abgeschlossenen Vertrag im Juli 2022 aufkündigte. Daraufhin mussten diese Ingenieurleistungen über die Zentrale Vergabestelle (ZVS) neu ausgeschrieben werden. Am 16.11.2022 wurde das Büro Ktec (Ingenieure für technische Anlagen, TGA) mit der Sanierungsplanung beauftragt. Im ersten Halbjahr 2023 wird es seitens des Umweltministeriums Rheinland-Pfalz (MKUEM) einen Förderaufruf geben, dessen Schwerpunkt auf der energetischen Sanierung / Modernisierung von kommunalen Bestandsgebäuden (Sporthallen, Kitas, etc.) liegt und in der Großregion Trier - ehemaliger Regierungsbezirk Trier - einen Anteil von bis zu 90 % (55 % aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung; EFRE und 35 % aus Landesmitteln) bezuschusst wird. Das Förderverfahren besteht aus zwei Phasen. In der ersten Phase erfolgt eine sogenannte Interessensbekundung, zu welcher die Kommune (VG-Ruwer) entsprechende Entwurfs- und Finanzierungsplanungen vorbereiten und einzureichen hat. Sodann wählt ein entsprechendes Gremium anhand dieser Unterlagen aus, welche Projekte aus dem Interessenten-Pool zur eigentlichen Förderantragstellung zugelassen werden. In einem Online-Meeting mit dem Sachbearbeiter des Umweltministeriums wurde klar herausgestellt, dass die max. Kosten 1 Mio. Euro nicht überschritten werden dürfen. Dabei sei davon auszugehen, dass in die Gebäudehülle ca. 70 v.H. und in die Gebäudetechnik 30 v.H. investiert werden muss. Vor dem konkreten Einstieg in die Planung ist jedoch zu entscheiden, ob die Halle weiterhin dem ursprünglichen Zweck als Sporthalle (nicht als Schulsporthalle gefördert; Zweckbindung) genutzt oder durch zusätzliche bauliche Maßnahmen die Nutzung als Mehrzweckhalle angestrebt werden soll. Dies erfordert jedoch die Einhaltung zusätzlicher baurechtlicher Auflagen in den Bereichen Lüftungstechnik, Brandschutz und Fluchtwegeführung. Die Verbandsgemeinde unterhält bereits drei Mehrzweckhallen: Osburg, Gutweiler und Schöndorf. Der Bedarf für eine weitere Mehrzweckhalle ist aus Sicht der Verwaltung nicht gegeben. In der Sporthalle Pluwig wurden bisher sporadisch Veranstaltungen (Wochenmarkt oder Weihnachtsmarkt) der Ortsgemeinde mit mehr als 200 Personen (Grenze zur Versammlungsstätte) durchgeführt. Die bisher praktizierte Regelung der Brandwache (anwesende Feuerwehrmitglieder während der Veranstaltung) wird auf Grund der aktuellen Gesetzeslage künftig nicht mehr von Seiten des Landkreises akzeptiert. Die Sanierung der Sporthalle Pluwig wird von der Verbandsgemeinde mit höchster Priorität verfolgt, weil die technischen Anlagen Heizung, Trinkwassernetz sowie Lüftungsanlage ihre jeweilige Nutzungsdauer bereits weit überschritten haben und demzufolge auch umgehend ersetzt werden müssen. Es wird von Seiten der Verwaltung darauf hingewiesen, dass eine Änderung des Auftrags von einer Erneuerung der Heizungstechnik für eine Sporthalle in eine Ertüchtigung der Halle als Versammlungsstätte zu einer zeitlichen Verzögerung und zu höheren Kosten führt. Von Seiten der Ortsbürgermeisterin wurde nochmals auf den Raumbedarf hingewiesen. Der Haupt- und Finanzausschuss beauftragte die Verwaltung mit der Ermittlung einer Grob-Kostenschätzung der beiden Alternativen (nur Sporthalle / Sporthalle einschl. Nutzung für Veranstaltungen - max. zulässige Größe).
Vergaben
Vergabe der Fischereipacht
Die Vorsitzende teilte mit, dass die Fischereistrecke Riveris I am 10.02.2023 sowie am 17.02.2023 öffentlich, im Amtsblatt der VG Ruwer, ohne Mindestpachtpreis ausgeschrieben wurde. Bis zur Angebotseröffnung am 27.02.2023 wurde abermals kein Gebot abgegeben. Der HFA beschloss, die Fischereiteilstrecke Riveris I erst bei der Ausschreibung weitererFischereistrecken anzubieten.
Nichtöffentliche Sitzung
Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung ergingen noch weitere Mitteilungen.