Aktuell stehen die Wahlen der Schöffen und Jugendschöffen für die Amtszeit von 2024-2028 an. Für diese wichtige Aufgabe werden Frauen und Männer gesucht, die über soziale Kompetenzen, Lebenserfahrung und Menschenkenntnis verfügen und bereit sind, ehrenamtlich am zuständigen Amtsgericht oder Landgericht an der Rechtsprechung in Strafsachen mitzuwirken. Die Bewerberinnen und Bewerber müssen am 01.01.2024 mindestens 25 und dürfen höchstens 69 Jahre alt sein, in einer Gemeinde der Verbandsgemeinde Ruwer ihren ersten Wohnsitz haben, die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Personen, die hauptamtlich in der bzw. für die Justiz beschäftigt sind, sollen nicht zu Schöffen gewählt werden. Gleiches gilt für Religionsdiener. Die Ortsgemeinden sind aufgerufen, Kandidatinnen und Kandidaten zu wählen, die dem Wahlausschuss beim Amtsgericht als Bewerberinnen und Bewerber vorgeschlagen werden. Diese Wahl erfolgt in der zweiten Jahreshälfte 2023.
Weitere Informationen über die Tätigkeit der Schöffen finden Sie unter www.schoeffenwahl.de.
Sofern Sie Interesse an diesem wichtigen und interessanten Ehrenamt als Schöffe haben, können Sie Ihre Bewerbung bis zum 21. April 2023 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Ruwer abgeben. Den Bewerbungsbogen finden Sie unter www.schoeffenwahl.de. Gerne können Sie diesen auch bei der Verbandsgemeindeverwaltung unter info@ruwer.de anfordern. Bei Rückfragen zu den Bewerbungsunterlagen steht Ihnen Frau Ulrike Merten gerne zur Verfügung.
Gemeinsam mit den Damen und Herren der Gemeinderäte und Ortsbürgermeisterinnen und Ortsbürgermeister freue ich mich auf Ihre Bewerbung und danke Ihnen im Voraus für Ihre Bereitschaft, sich im Sinne der Demokratie und Ihrer Mitmenschen in Form des Schöffenamtes einzubringen.