Die Verbandsgemeinde Ruwer sucht ab sofort für die Dauer von 5 Jahren
Der Schiedsamtsbezirk Waldrach umfasst die Ortsgemeinden Gutweiler, Kasel, Korlingen, Mertesdorf, Morscheid, Riveris, Sommerau und Waldrach. Die Schiedsperson sollte das 30. Lebensjahr vollendet und ihren Wohnsitz im Schiedsamtsbezirk haben. Zu den Aufgaben der Schiedsperson gehört es Sühneversuche für u.a.
Beleidigungen, Bedrohungen und Sachbeschädigungen zu unternehmen, sofern diese gesetzlich vorgeschrieben sind. Die Schiedsperson ist gem. § 3 Abs. 2 Schiedsamtsordnung (SchO) Ehrenbeamter des Landes. Sie wird vom Direktor des Amtsgerichtes zur Schiedsperson ernannt (§ 5 Abs. 1 SchO).
Ihre Bewerbung richten Sie bitte bis zum 26.04.2024 an die Verbandsgemeindeverwaltung Ruwer, Untere Kirchstraße 1, 54320 Waldrach oder per E-Mail an info@ruwer.de.