Zur Versammlung der Jagdgenossenschaft Gutweiler/ Korlingen werden hiermit alle Jagdgenossen bzw. Grundstückseigentümer herzlich eingeladen für: Montag den 29.04.2024 um 19:30 Uhr ins Gemeindehaus Korlingen
Tagesordnung:
| 1. | Eröffnung der Versammlung |
| 2. | Mitteilungen |
| 3. | Kassenbericht |
| 4. | Bericht der Kassenprüfer |
| 5. | Entlastung des Vorstandes |
| 6. | Beratung und Beschlussfassung über die Verwendung des Reinertrages |
| 7. | Beratung und Beschlussfassung über die Jagdpachtverlängerung |
| 8. | Verschiedenes |
Zur Versammlung sind alle Eigentümerinnen/ Eigentümer der Grundflächen des gemeinschaftlichen Jagdbezirkes Gutweiler/ Korlingen eingeladen. Eigentümerinnen/ Eigentümer von Flächen auf denen die Jagd ruht (Ortslage und befriedete Bezirke), gehören nicht der Jagdgenossenschaft an. Jeder Jagdgenosse kann sich durch den Ehegatten, einen Verwandten gerader Linie, eine im ständigen Dienst des Vertretenen beschäftigte Person oder einen der selben Jagdgenossenschaft angehörigen volljährigen Jagdgenossen aufgrund schriftlicher Vollmacht vertreten lassen; mehr als drei Vollmachten darf kein Jagdgenosse in seiner Person vereinigen.