Unter dem Vorsitz von Bürgermeisterin Stephanie Nickels fand am 21.02.2024 im Rathaussaal, Untere Kirchstr. 1, 54320 Waldrach eine Sitzung des Verbandsgemeinderates Ruwer statt.
Die gesamte öffentliche Niederschrift kann im Internet auf der Homepage der Verbandsgemeinde Ruwer unter der Rubrik Ratsinformationssystem eingesehen werden.
Im Folgenden wird über die wesentlichen Beschlüsse aus der Sitzung berichtet.
Öffentlicher Teil
Mitteilungen
Die Vorsitzende gratulierte dem Ratsmitglied Neufing zur Vollendung des 75. Lebensjahr und informiert den Rat über folgende Themen:
Der Verwaltungsrat der AöR Ruwertal-Hochwald-Energie (R-H-E) hat sich konstituiert und den Vorstand bestätigt: Sebastian Schmitz (Vorsitzender), Markus Demuth und Niklas Jungels
Es hat ein weiteres Gespräch mit der Kreisverwaltung Trier-Saarburg bezüglich der Kostentragung des Neubaus der Grundschule Waldrach stattgefunden. Eine große Herausforderung stellt die Interimslösung dar.
Ende Januar erfolgte die Vertragsunterzeichnung mit dem VRT zum Gästeticket für die VG Ruwer. Touristen können, sofern der jeweilige Beherbergungsbetrieb an dem Angebot teilnimmt, den ÖPNV des VRT kostenlos nutzen. Die Finanzierung erfolgt in Form einer Umlage der beteiligten Beherbergungsbetriebe.
Der gigabitfähige Breitbandausbau ist in den Ortsgemeinden Osburg, Thomm und Farschweiler abgeschlossen. Die weiteren Maßnahmen, inklusive der Vorvermarktung laufen. Laut Planung will westconnect den flächendeckenden Breitbandausbau in der VG Ruwer bis Ende 2026 umgesetzt haben.
Die Öffnung des Freibades ist für Sonntag, den 05. Mai 2024, geplant. Es sollen in der kommenden Saison Schwimmkurse für Kinder und Erwachsene wie auch Aqua-Fitness-Kurse angeboten werden.
Auf erneute Anfrage beim Innenministerium soll der Antrag zur baufachlichen Prüfung des Neubaus des FW-Gerätehauses Pluwig-Gusterath in Kürze gestellt werden. Auf Grund des schleppenden Fortgangs und der knappen Information hat die Vorsitzende den Wahlkreisabgeordneten Rieger gebeten, in der Sache tätig zu werden.
Am 11. Januar fand eine Informationsveranstaltung zu den Themen Wärmeplanung und zum Gebäudeenergiegesetz statt.
Eine Zwischenauswertung zum Projekt „Demokratie Leben“ hat ergeben, dass bisher insgesamt 17 Projekte in der VG Ruwer mit einem Gesamtfördervolumen von 33.700 € umgesetzt wurden.
Die Vorbereitungen für die Kommunalwahlen am 09.06.2024 sind angelaufen. In der heißen Phase (03.05. bis 15.06.2024) wird der Sitzungssaal nicht für Sitzungen und Besprechungen zur Verfügung stehen.
Die VG Saarburg-Kell hat den Kooperationsvertrag zum Ruwer-Hochwald-Radweg zum 31.12.2024 aufgekündigt. Derzeit werden Gespräche terminiert, um über die Fortsetzung der Arbeit und der Kostenverteilung zu verhandeln. Unsere Sanierungsmaßnahmen sollen daher nach Möglichkeit 2024 abgeschlossen werden.
Instandsetzungen Brückenbauwerke des Ruwer-Hochwald-Radweges / Alternativ-Materialwahl zum Holzbohlenbelag
Der Verbandsgemeinderat beschloss die alten Holzbohlenbeläge der Brückenbauwerke BW-06, BW-11 und BW-14 durch GFK-Brückenbeläge mit Verschleißschicht auszutauschen.
Neubau der Grundschule Osburg
Vorstellung der Ergebnisse des Planungsentwurfes (Leistungsphase 3 der HOAI)
Der Verbandsgemeinderat beschloss die Entwurfsplanungen (Leistungsphase 3 der HOAI) zum Neubau der Grundschule Osburg die LPH 3 freizugeben, um mit den nachfolgenden Planungsleistungen (Leistungsphasen 4 bis 7) fortfahren zu können.
Beauftragung der Leistungsphasen 4 bis 7 der HOAI
Der Verbandsgemeinderat beschloss auf Basis der Entwurfsplanungen zum Neubau der Grundschule Osburg mit den nachfolgenden Leistungsphasen 4 - 7 der HOAI fortzufahren und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung.
Neubau Grundschule Oburg / Dachbegrünung
Der Verbandsgemeinderat beschloss eine Dachbegrünung auf dem Flachdach (Graudach) des geplanten Neubaus Grundschule Osburg in Form eines Solargründaches (Solarenergie und Dachbegrünung) auszuführen.
Beratung und Beschlussfassung über die Herstellung und Gestaltung der Außenanlage mit Mehrzweckspielfeld für die Ganztagsbetreuung an der Grundschule Pluwig-Gusterath
Vorstellung und Anerkennung der vorliegenden Planung und der Kosten
Die Vorsitzende verwies auf die Beschlussvorlage und führte aus, dass aufgrund des festgestellten Sanierungsbedarfs des Mehrzweckspielfeldes und auf Grundlage eines ersten Kostenansatzes der Haupt- und Finanzausschuss in der Sitzung vom 31.08.2022 den Beschluss gefasst hat, in Absprache mit der Ortsgemeinde Gusterath die Variante „Wiederaufbau des Spielfeldes“ dem Verbandsgemeinderat zu empfehlen. Der Verbandsgemeinderat beschloss die Anerkennung der vorliegenden Planung und Kosten in Höhe von ca. 400.000 € für die Gestaltung der Außenanlage mit Mehrzweckspielfeld für die Ganztagsbetreuung an der Grundschule St. Martin in Gusterath – Pluwig.
Ausschreibung der weiteren Planungsleistungen zur Umsetzung der Maßnahme
Der Verbandsgemeinderat beschloss die Verwaltung zu beauftragen das Vergabeverfahren für weitere Planungsleistungen (Leistungsbild Freianlagen Leistungsphasen 3-9 als Stufenbeauftragung) für die Gestaltung der Außenanlage mit Mehrzweckspielfeld an der Grundschule St. Martin in Gusterath – Pluwig durchzuführen. Desweitern wird die Bürgermeisterin ermächtigt, den Auftrag an den wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben.
Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG) - Antragstellung des Schulträgers für den Bereich der Verbandsgemeinde Ruwer
Die Vorsitzende führte aus, das am 12.10.2021 das Ganztagsförderungsgesetz des Bundes (GaFöG) in Kraft getreten ist, das einen ab 01.08.2026 stufenweise aufwachsenden Rechtsanspruch auf ganztägige Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter verankert. Weiterhin sind Finanzhilfen des Bundes für den qualitativen und quantitativen Ausbau der Ganztagsangebote für Kinder im Grundschulalter, einer neuen Teilstatistik zum Zwecke der Berichterstattung zum Ausbaustand, der Beteiligung des Bundes an den laufenden finanziellen Belastungen der Länder und der Evaluation der durch das Gesetz entstehenden Investitions- und Betriebskosten geregelt. Der Bund stellt den Ländern im Zusammenhang mit dem Rechtsanspruch Finanzhilfen für den zusätzlichen qualitativen und quantitativen investiven Ausbau von Ganztagsangeboten in Höhe von insgesamt 3,5 Milliarden Euro zur Verfügung. Maßnahmen können gefördert werden, wenn sie ab Inkrafttreten des GaFöG am 12. Oktober 2021 begonnen (vorzeitiger Maßnahmenbeginn für den Zuwendungsbereich und bis zum 31. Dezember 2027 abgeschlossen werden. Für abgrenzbare Teilabschnitte bereits begonnener, aber noch nicht abgeschlossener Gesamtvorhaben, ist eine Förderung möglich, soweit es sich um selbständige, zu Beginn des Förderzeitraums noch nicht begonnene Abschnitte des Gesamtvorhabens handelt und für diese Abschnitte die Förderkriterien erfüllt sind. Die Höhe der Zuwendung beträgt 70 v. H. der im jeweiligen Antragsverfahren dargelegten und tatsächlich zuwendungsfähigen Ausgaben. Förderfähig sind die Ausgaben der Kostengruppen 100 bis 700 der DIN 276 – Kosten im Bauwesen, mit Ausnahme der Kosten für Finanzierung und allgemeine und sonstige Baunebenkosten (Kostengruppe 761 bis 790).
Da die Förderung dieser Maßnahmen im SGB VIII niedergeschrieben wurde obliegt die Erstellung der Maßnahmenkataloge den Jugendämtern der Landkreise und kreisfreien Städte. Am 16. November 2023 fand zwecks Abstimmung der Maßnahmen an den Grundschulen ein Gespräch mit der Kreisverwaltung Trier-Saarburg – Jugendamt – statt, hier wurden die u.a. Maßnahmen bereits erörtert. Der Maßnahmenkatalog soll bis 31.3. 2024 bei der Kreisverwaltung vorliegen, damit diese einen abgestimmten Antrag beim Land stellen kann. Die weitere Prüfung, Planung und Umsetzung der Maßnahmen wird den VG-Gremien zur gegeben Zeit zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt. Sofern der Neubau der Grund- und Realschule plus bis 2027 den entsprechenden Baufortschritt erreicht, wird der Kreisverwaltung als Schulträger gebeten, die anteiligen Kosten für die Einrichtung von Mensa, Ausgabeküche und Betreuungsräumen GS Waldrach ebenfalls zur Förderung aus Mitteln des GaFöG zu beantragen.
Beschlussvorschlag:
Der Verbandsgemeinderat Ruwer beschloss, die Maßnahmen
zur Förderung im Rahmen des Ganztagsförderungsgesetzes bis zum 31.03.2024 bei der Kreisverwaltung Trier-Saarburg anzumelden.
Des Weiteren soll die Kreisverwaltung als Schulträger gebeten werden, die anteiligen Kosten für die Einrichtung von Mensa, Ausgabeküche und Betreuungsräumen der GS Waldrach zur Förderung aus Mitteln des GaFöG zu beantragen.
Schulentwicklungsplan für den Bereich der Grundschulen in Trägerschaft der Verbandsgemeinde Ruwer 2023-2024
Der Verbandsgemeinderat Ruwer beschlloss den Schulentwicklungsplan 2023-2024 für die Grundschulen in Trägerschaft der Verbandsgemeinde Ruwer.
Antrag der Ortsgemeinde Morscheid auf Änderung des Flächennutzungsplanes zur Entwicklung eines Baugebietes
Der Verbandsgemeinderat beschloss die Entscheidung über den Antrag der Ortsgemeinde Morscheid auf Änderung des Flächennutzungsplanes aufgrund der bekannten naturschutzfachlichen Problemlage vorerst zurückzustellen. Die Ortsgemeinde Morscheid wird gebeten, ein qualifiziertes Büro mit einer naturschutzfachlichen Bewertung, als Grundlage für die Beantragung einer Ausnahmegenehmigung durch die zuständige Naturschutzbehörde auf Grundlage des § 30 Abs. 3 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) zu beauftragen.
Informationen zum Projektstand "Einführung der eAkte in der Verwaltung"
Die Vorsitzende führte aus, dass im Dezember 2023 neben dem bereits bestehenden Echtsystem ein Testsystem eingerichtet wurde. Im Februar werden die technischen Arbeiten dann von der Verwaltung überprüft und ggf. angepasst. Mitte März finden die Anwenderschulungen für die Bediensteten im Fachbereich 1 und im Gebäudemanagement statt. Unmittelbar nach den Schulungen sollen diese beiden Bereiche der Verwaltung dann mit der eAkte im Echtbetrieb arbeiten. Für Ende März/Anfang April ist die Implementierung des Vergabeworkflows für die zentrale Vergabestelle geplant. Aufgrund der anstehenden Kommunalwahlen werden die weiteren Planungen dann nach den Sommerferien ab September fortgeführt. Hier werden die noch ausstehenden Planungsworkshops der noch offenen Fachbereiche durchgeführt. Weiter soll dann auch die Personalakte geplant werden. Die technische Umsetzung der Personalakte und das Scannen der bestehenden Personalakten durch einen Dienstleister soll im Zeitraum November/Dezember erfolgen. Die technische Umsetzung der eAkte für die weiteren Fachbereiche wird im Jahr 2025 erfolgen.
Nachbesetzung von Ausschüssen
Die Vorsitzende führte aus, dass das Ratsmitglied Holger Konz (FWG) sein Mandat als Ratsmitglied des Verbandsgemeinderates und seine Mandate in den Ausschüssen des Verbandsgemeinderates mit Wirkung zum 31.12.2023 niedergelegt hat. Als Nachrückerin wurde Frau Annette Mai (FWG) in den Verbandsgemeinderat berufen. Das Ratsmitglied Holger Konz war Mitglied in dem Bau-, Umwelt- und Planungsausschuss und stv. Mitglied im Werksausschuss Abwasserwerk Ruwer (für Uwe Kirchartz). Diese beiden Ausschüsse sind daher nicht mehr vollständig besetzt. Das Vorschlagsrecht für die Nachrücker in diesen Ausschüssen obliegt der FWG-Fraktion.
Der Fraktionsvorsitzende Herr Forster hat hierzu folgendes mitgeteilt:
Über die Wahl wurde durch einstimmigen Beschluss offener abgestimmt. Die Vorsitzende stimmte nicht mit, da bei Wahlen ihr Stimmrecht gem. § 36 Abs. 3 Nr. 1 GemO ruht.
Der Verbandsgemeinderat Ruwer wählte auf Vorschlag der FWG-Fraktion Herrn Heiko Hohmann als ordentliches Mitglied in den Bau-, Umwelt- und Planungsausschuss.
Beratung und Beschlussempfehlung zum Wirtschaftsplan 2024 des Abwasserwerkes
Der Verbandsgemeinderat beschloss auf einstimmig beschlossene Empfehlung des Werkausschusses dem Wirtschaftsplan der Werke Verbandsgemeinde Ruwer für 2024 zuzustimmen.
Beratung und Beschlussfassung über die Anregungen der Bevölkerung zur Haushaltssatzung und -plan 2024 der Verbandsgemeinde Ruwer
Eine Beschlussfassung konnte entfallen, da keine Anregungen im Rahmen der Bürgerbeteiligung eingegangen sind.
Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2024
Die Vorsitzende führte aus, dass die Teilhaushalte in den entsprechenden Fachausschüssen vorberaten wurden. Der Ältestenrat hat am 12.01.2024 in einer Klausurtagung zum Haushaltsplan 2024 beraten. Im Anschluss erörtert die Vorsitzende anhand einer Power-Point-Präsentation die wesentlichen Daten des Haushaltsplanes 2024. Im Anschluss an die Präsentation gaben die Fraktionssprecher ihre Stellungnahme zum Haushaltsplan 2024 ab. Alle Fraktionssprecher hoben hervor, dass die aktuelle Finanzlage und der damit verbundenen Erhöhung des Umlagesatzes sehr bedauerlich ist. Damit wird den Ortsgemeinden Finanzmittel entzogen, die diese ebenfalls dringend benötigen. Die Reform des LFAG habe die Verbandsgemeinden und Ortsgemeinden nicht erreicht. Gewinner dieser Reform seien die Städte und Landkreise. Sie können jedoch der Verwaltung bestätigen, dass die Fraktionen keine Einsparmöglichkeiten im Haushaltsplan 2024 erkennen können. Die CDU- und die FWG-Fraktion werden für den Haushaltsplan 2024 stimmen. Die SPD-Fraktion plädierte dafür die Umlageerhöhung um einen Punkt zu reduzieren, machte aber keinen Vorschlag zur Kompensation der Mindereinnahmen. Der SPD-Fraktionsvorsitzende fordert die Ratsmitglieder auf, gegen den Haushaltsplan 2024 zustimmen, damit die finanzielle Situation angeprangert wird. Der Verbandsgemeinderat beschloss die zusätzliche Aufnahme von 10.000,00 Euro Haushaltsmittel für die zusätzliche Anschaffung von Feuerwehrschutzkleidung. Anschließend beschloss der Verbandsgemeinderat die im Entwurf vorgelegte Haushaltssatzung und –plan 2024 zu verabschieden.
Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung wurden keine Beschlüsse gefasst.