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Amtsblatt VG Ruwer
Ausgabe 15/2025
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen der Ortsgemeinden
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Unterrichtung der Einwohner über die 4. Sitzung des Gemeinderates Ollmuth am 18.03.2025

Unter dem Vorsitz von Ortsbürgermeister Gerd Dietzen fand am 18.03.2025 im Bürgerhaus Ollmuth, 54316 Ollmuth die 4. Sitzung des Gemeinderates Ollmuth statt. Die gesamte öffentliche Niederschrift kann im Internet auf der Homepage der Verbandsgemeinde Ruwer unter der Rubrik Ratsinformationssystem eingesehen werden. Im Folgenden wird über die wesentlichen Beschlüsse aus der Sitzung berichtet.

Öffentlicher Teil

TOP 1 Mitteilungen

Der Vorsitzende teilte mit, dass der derzeitige Revierleiter Clemens Phillips zum Jahresende in Pension geht. Rechtzeitig sollte ein Nachfolger eingesetzt werden. Seitens Landesforsten RLP wird eine Ausschreibung stattfinden. Bis Ende April soll die OG Ollmuth eine Rückmeldung an Landesforsten RLP geben ob sie mit dieser Vorgehensweise einverstanden ist. Die OG Ollmuth hält es für fraglich wieso sie hierzu eine Genehmigung aussprechen sollten.

Des Weiteren teilte er mit, dass seitens des Landes RLP ein neues Förderprogramm gibt. Das Programm richtete sich an besonders strukturschwache Regionen. Ziel ist es den Abbau von Strukturdefiziten sowie Abschwächung derer Folgen durch geförderte Zukunftsinvestitionen. Bis spätestens Ende Mai 2025 sind Projekte bei der VG Ruwer einzureichen. Der Vorsitzende bat die Ratsmitglieder sich Gedanken zu machen und in einem späteren gemeinsamen Gespräch eventuelle Projekte die angegangen werden sollen zu benennen, sodass die Mittel aus dem Förderprogramm „Regionale Zukunft“ in Anspruch genommen werden können.

TOP 2 Beratung und Beschlussfassung über die Anregungen der Bevölkerung zur Haushaltssatzung und zum Haushaltsplan 2025 / 2026

Vorschläge sind keine eingegangen. Aus diesem Grund war eine Beratung und Beschlussfassung entbehrlich.

TOP 3 Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2025 / 2026

Die Haushaltssachbearbeiterin der Verwaltung verwies auf den vorliegenden Planentwurf, der jedem Ratsmitglied der Ortsgemeinde Ollmuth rechtzeitig zur Sitzung zugegangen war. Frau Rotter teilte mit, dass sofern sich keine Änderungen ergeben, die Haushaltssatzung mit dem Plan nach Rückmeldung der Kommunalaufsicht veröffentlicht und in Kraft gesetzt werden kann. Zum Haushaltsplan ist selbst zu sagen, dass die Ortsgemeinde Ollmuth sich wieder für eine zweijährige Haushaltsplanung entschieden hat. Wie aus der HH-Satzung ersichtlich kann sowohl der Ergebnis-, als auch der Finanzhaushalt für beide Planjahre ausgeglichen werden. Die Hebesätze der Realsteuern, also Grundsteuer A, B, Gewerbesteuer und Hundesteuer bleiben im Vergleich zum Vorjahr unverändert. Bei den Umlagen gab es eine Veränderung zum Vorjahr. Die VG Umlage wurde um zwei Punkte angehoben. Die endgültige Umlage wurde mit 36 v.H. festgesetzt. Die Kreisumlage wurde ebenfalls um zwei Punkte angehoben. Die Umlage wurde hier mit 45 v.H. festgesetzt. Die Gegenüberstellung von Einnahmen und Ausgaben wurde mitteilt. Im HH - Jahr 2025 besteht kein Kreditbedarf und im HH - Jahr 2026 ein Kreditbedarf von 1.640,00 €. Zum 01.01.2025 beträgt der Stand der Investitionskredite 67.600,00 €. Nach Leistung der ordentlichen Tilgungsraten auf die bestehenden Darlehen und keiner Neuverschuldung im HH - Jahr 2025 sinkt der Stand auf 63.750,00 € zum 31.12.2025. Bei einer Einwohnerzahl von 165 Personen liegt die Verschuldung pro Einwohner bei 386,36 €. Der Gemeinderat beschloss die im Entwurf vorgelegte Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2025 / 2026 mit Änderung die Maßnahme Sanierung Brunnen den Betrag von 2.500,00 € auf 5.000,00 € investiv zu erhöhen sowie die Auszahlung zur Beschaffung eines Spielgerätes mit aufzunehmen.

TOP 4 Annahme oder Vermittlung von Spenden und ähnlichen Zuwendungen gem. § 94 Abs. 3 GemODer Gemeinderat beschloss die Annahme der Spende i.H.v. 4.528,55 € gem. § 94 Abs. 3 GemO.

TOP 5 Beratung und Beschlussfassung zur Beschaffung von elektrischer Energie

Der Gemeinderat beschloss, die Beschaffung der zur Versorgung der eigenen Liegenschaften erforderlichen Strommenge über den durch die R-H-E AöR aufzubauenden Strom-Bilanzkreis aus regionaler Energie ab dem 01.01.2026 zu beziehen.