Unter dem Vorsitz von Bürgermeisterin Stephanie Nickels fand am 12.03.2025 im Rathaussaal, Untere Kirchstr. 1, 54320 Waldrach eine Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses des Verbandsgemeinderates Ruwer statt. Die gesamte öffentliche Niederschrift kann im Internet auf der Homepage der Verbandsgemeinde Ruwer unter der Rubrik Ratsinformationssystem eingesehen werden. Im Folgenden wird über die wesentlichen Beschlüsse aus der Sitzung berichtet.
Öffentlicher Teil
TOP 1 Mitteilungen
Am 25.02.25 hat die Postfiliale in Waldrach wieder geöffnet; die Vorsitzende besuchte die Filiale am darauffolgenden Tag.
Die Volksbank hat mitgeteilt, dass sie im Bereich Neuhaus einen Geldautomaten installieren will; der Automat in Thomm soll abgeschaltet werden.
Bezüglich der ärztlichen Versorgung im Hochwald gibt es neue Interessenten; die letzte Eruierungs-Runde verlief erfolglos.
Die ADD hat einen zusätzlichen Raumbedarf bei der Grundschule Schöndorf in Höhe von 240 qm ermittelt. Die Wirtschaftlichkeitsberechnung wird dahingehend aktualisiert und dient dann als Grundlage für weitere Gespräche und Planungen.
Bezüglich des Feuerwehrgerätehauses befindet man sich in Gesprächen mit den Planern; die diesbezügliche Gründung der Projektentwicklungsgesellschaft wird aktuell mit der ADD verhandelt.
Am 27.03.25 fanden in Kooperation mit der Wirtschaftsförderungsgesellschaft und dem Landrat Unternehmensbesuche statt.
TOP 2 Veränderung der Trägerschaft Kommunale Klärschlammverwertung Region Trier AöR (KRT)
Zum 01.01.2024 wurden die Verbandsgemeindewerke Konz, Eigenbetrieb der Verbandsgemeinde Konz, umgewandelt in die Verbandsgemeindewerke Konz AöR. Die Verbandsgemeindewerke Konz AöR werden somit als eigene Rechtspersönlichkeit tätig. Die Verbandsgemeinde Konz überträgt die Trägerschaft bei der KRT AöR auf die Verbandsgemeindewerke AöR. Gemäß § 7 Abs. 4 Buchst. b) der Satzung der KRT AöR bedarf diese Veränderung der Zustimmung aller Anstaltsträger. Der Haupt- und Finanzausschuss empfahl dem Verbandsgemeinderat der Veränderung der Trägerschaft gemäß § 7 Abs. 4 Buchst. b) der Satzung der KRT AöR zuzustimmen. Die Verbandsgemeindewerke Konz AöR übernehmen rückwirkend zum 01.01.2024 die Trägerschaft anstelle der Verbandsgemeinde Konz.
TOP 3 Vertragsanpassung "Ruwer-Hochwald-Radweg"
Die Beschlussfassung wurde vertagt.
TOP 4 Neufassung der Satzung über den Kostenersatz und die Gebührenerhebung für Hilfe und Dienstleistungen der Feuerwehr
Der Haupt- und Finanzausschuss empfahl dem Verbandsgemeinderat, die Neufassung der Satzung über den Kostenersatz und die Gebührenerhebung für Hilfe und Dienstleistungen der Feuerwehr nebst der Anlage zu § 5 mit den selbst ermittelten Kostensätzen zu beschließen.
TOP 5 Abschluss einer Kooperationsvereinbarung "Gemeindeschwester Plus" für den Zeitraum 2025-2026
Der bisherige Kooperationsvertrag endete am 31.1.2.2024. Die Fortführung der Kooperation für die Jahre 2025 und 2026 wurde durch die Kreisverwaltung Trier-Saarburg vorbereitet und wird weiterhin durch das Land gefördert. Die neue Vereinbarung liegt seit dem 26.02.2025 vor. Wie in der bisherigen Vereinbarung sind der Landkreis Trier-Saarburg, die Verbandgemeinden Ruwer und Hermeskeil und der DRK-Kreisverband die beteiligten Kooperations-partner. Der Stellenumfang von je 0,4 und die sonstigen Rahmenbedingungen bleiben in ihrer Struktur unverändert. Die Anschlussvereinbarung beinhaltet wie bisher die bewilligte Landesförderung an den Landkreis Trier-Saarburg, so dass für die beiden Verbandsgemeinden ein Eigenanteil von jeweils ca. 5.500 € jährlich entfällt. Der HFA empfahl dem Verbandsgemeinderat, dem Abschluss der Kooperationsvereinbarung „Gemeindeschwester Plus“ für den Zeitraum 2025-2026 in der vorliegenden Form zuzustimmen und die Bürgermeisterin zur Unterzeichnung der Vereinbarung zu ermächtigen.
TOP 6 Regionales Zukunftsprogramm RLP; Festlegung der Maßnahmen
Das Land Rheinland-Pfalz stellt bestimmten Kommunen über dieses Förderprogramm ein an den Einwohnern gemessenes Budget zur Verfügung, welches insbesondere für Maßnahmen einer Positivliste genutzt werden kann und soll. Die VG Ruwer erhält eine Fördersumme in Höhe von ca. 2,9 Mio. €. Die Mittel müssen zweckgebunden und in dem Bewilligungszeitraum verwendet werden. Es ist eine Mittelweiterleitung an OG oder Dritte möglich. Von Seiten der Verwaltung wird vorgeschlagen, diese Mittel für anstehende förderfähige Maßnahmen der Verbands-gemeinde und damit zur Entlastung der Umlagen der Gemeinden sowie für anstehende förderfähige Maßnahmen der Gemeinden zu verwenden. Der HFA hat in seiner Sitzung am 26.02.25 einstimmig beschlossen, das Gesamtbudget unter Berücksichtigung förderfähiger, zusätzlicher Personalkosten, zu 40 % auf die Verbands- gemeinde und zu 60 % auf die Ortsgemeinden aufzuteilen. In der Ortsbürgermeisterbesprechung am 10.03.25 wurden die Ortsgemeinden in die Thematik eingeführt und entsprechend informiert. Bis zur Sitzung des HFA werden Maßnahmen durch die Verwaltung eruiert. In der Sitzung werden diese aufgezeigt / erläutert. Die Beantragung der Mittel erfolgt in einem gemeinsamen Antrag. In einer Maßnahmenübersicht sind alle Vorhaben der Verbandsgemeinde und Ortsgemeinden aufzu-führen. Zu jedem einzelnen Vorhaben wiederum sind u.a. Maßnahmenbeschreibungen, Kostenschätzungen (Anteil investiv / nicht investiv, Höhe der förderfähigen Ausgaben des Projektes), Angaben zu evt. anderen Fördermitteln und mehr anzugeben / darzustellen. Zudem muss im Antrag detailliert die Einhaltung der Gesetzesvorgaben (max. 55 % des Gesamtbudgets Kapitel I, 45 % Kapitel II und III, davon keine Maßnahme über 30 % des Gesamtbudgets; maximal 25 % des Gesamtbudgets nicht investive Ausgaben) dargelegt werden. Dies alles erfordert vor Antragstellung noch eine ausführliche Prüfung und Koordination durch die Verwaltung. Bei Nichteinhaltung der Vorgaben müssten Maßnahmen noch abgeändert werden. Umso wichtiger ist es, dass die Maßnahmen frühzeitig benannt werden. Daher soll den Ortsgemeinden eine Frist zur Maßnahmen-benennung bis einschließlich 31.05.25 gesetzt werden. Die Vorsitzende stellte erste Möglichkeiten für die Verwendung der anteiligen Mittel der VG vor. Eine abschließende Liste kann jedoch erst nach Endabstimmung mit den Ortsgemeinden erfolgen. Der Haupt- und Finanzausschuss empfahl dem Verbandsgemeinderat – in Ergänzung seines Beschlusses vom 26.02.2025 - zu beschließen, dem Haupt- und Finanzausschuss die abschließende Entscheidung über die Maßnahmen der Verbands-gemeinde zu übertragen.
TOP 7 Beratung und Beschlussfassung über die Teilnahme an der 4. Bündelausschreibung für die Erdgaslieferung 2026 - 2028
Der Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz bietet den rheinland-pfälzischen Gemeinden, Städten, Verbands-gemeinden, Zweckverbänden und Anstalten einschl. ihrer jeweiligen Eigenbetriebe und kommunalen Gesellschaften eine Bündelausschreibung Erdgas an, für die Abnahme-stellen, die bis Ende 2025 vertragsfrei werden. Die operative Umsetzung erfolgt durch die Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH (KB RLP) sowie dem bekannten Dienstleister switch.on energy+engineering GmbH. Die KB wird mit der Durchführung der Beschaffung beauftragt und zur Zuschlagserteilung bevollmächtigt. Mit der Teilnahme ist keine eigene Ausschreibung für die Erdgaslieferung mehr erforderlich. Der Auftraggeber kann im hinsichtlich des Gasbezuges folgende Alternativen wählen:
- Erdgas ohne Biogasanteil für alle Abnahmestellen
- Bioerdgas mit mind. 10% Biogasanteil für alle
Abnahmestellen
- Bioerdgas mit mind. 10% Biogasanteil nur für einzelnen
Abnahmestellen
Im Rahmen der letzten Bündelausschreibung hatte sich die VG für ihre Objekte für die Lieferung von Bioserdgas mit mind. 10% Biogasanteil entschieden. Das Beschaffungs- modell erfolgt wie bisher in Form einer strukturierten Beschaffung, dass nach den Erfahrungen aus 2022 nochmals angepasst wurde, insbesondere bezogen auf die Termine für die Preisbildung. Die Verbandsgemeinde verpflichtet sich, das Ergebnis der Bündelausschreibung als verbindlich anzuerkennen. Sie verpflichtet sich zur Abnahme von dem Lieferanten der den Zuschlag erhält, für die Dauer der vereinbarten Vertragslaufzeit. Der Haupt- und Finanzausschuss beschloss die Teilnahme an der 4. Bündelausschreibung Erdgaslieferung 2026 – 2028 für die Abnahmestellen der Verbandsgemeinde Ruwer: Ruwertalhalle Mertesdorf, Feuerwehrgerätehaus Mertesdorf, Grundschule Mertesdorf. Für die Dauer der Vertragslaufzeit wird die Lieferung von Erdgas mit mind. 10% Biogasanteil festgelegt.
TOP 8 Beschaffung elektrischer Energie (Strom) über den Aufbau eines Bilanzkreises durch die R-H-E AöR
In den vergangenen Jahren beteiligte sich die Verbandsgemeinde Ruwer zur Versorgung der eigenen Liegenschaften mit elektrischer Energie an der Bündelausschreibung des Gemeinde- und Städtebundes Rheinland-Pfalz. Hier wurde insbesondere in der letzten Ausschreibung sehr hohe und vor allem wechselnde Preise für die Belieferung mit elektrischer Energie erzielt. Hinzu kam noch, dass zuletzt nicht alle Abnahmestellen hierrüber bedient werden konnten. Im Bereich der Großverbraucher (z.B. VG-Verwaltung) konnte nur ein auf das Quartal festgelegter Strompreis erzielt werden. Im Zuge des Aufbaus der Eigenerzeugung von Strom aus regenerativen Quellen aus der Ruwertal-Hochwald-Energie AöR (R-H-E AöR) heraus ist geplant, zum 01.01.2026 einen Strombilanzkreis innerhalb der Verbandsgemeinde Ruwer seitens der R-H-E AöR für die Trägerkommunen aufzubauen. Ein Bilanzkreissystem ermöglicht es, den Eigenstromverbrauch über viele Gebäude hinweg zu erweitern. Durch diese Erhöhung des Eigenverbrauchs von selbst erzeugtem grünen Strom bei zeitgleichem Ausbau von regenerativen Erzeugungsanlagen auf kommunalen Flächen ergeben sich große Potenziale für die Einsparung von Treibhausgasemissionen. Darüber hinaus können Strombezugskosten eingespart werden. Das hierdurch entstehende Kosteneinsparpotenzial fördert die regionale Wertschöpfung („Aufwärtsspirale“). Der finanzielle Aufwand für die Kosten der Messtechnik (Installation und Betrieb) sowie das Abrechnungswesen ist in Relation zu den erwarteten Kosteneinsparungen je nach Konstellation häufig gering. Die Voraussetzungen zur Etablierung eines Strombilanzkreismodells sind vielfältig – es gibt technische, wirtschaftliche, rechtliche und organisatorische Voraussetzungen. Seitens der R-H-E AöR ist es im Inhouse-Geschäft möglich, mit dem kommunalen in diesem Geschäft erfahrenen Partner SWT, einen Strombilanzkreis für die Trägerkommunen der R-H-E AöR aufzubauen und die vorgenannten Potentiale für die Kommunen zu generieren. Im Falle der Verbandsgemeinde als einer der Träger der R-H-E AöR wäre es z.B. möglich, die überschüssigen Strommengen aus der PV-Anlage auf dem Verwaltungsgebäude auf anderen Gebäuden zu nutzen. Zusätzlich benötigte Strommengen würden in diesem Modell erstrangig aus Erzeugungsanlagen in der Region, an welchem die SWT beteiligt sind, bezogen. Erst wenn diese Mengen nicht ausreichen, müssten Mengen am Strommarkt „beigekauft“ werden. Sofern im Bilanzkreis mehr erzeugte Energie zur Verfügung steht, werden diese Mengen wiederum zunächst zu einem festgelegten Preis in andere Bilanzkreise der SWT verkauft und erst wenn dies nicht mehr möglich ist, am Strommarkt angeboten. Da dieser Abgleich viertelstündlich erfolgt und die Anteile sich hier ständig ändern, unterliegt der Strompreis einer gewissen Schwankung. Allerdings wird dieser, je mehr eigenerzeugter Strom zur Verfügung steht immer stabiler werden. Hier ist aber davon auszugehen, dass der Strompreis im Bilanzkreis in Summe günstiger ist als der, der über die Bündelausschreibung zu erzielen sein wird. Da die aktuellen Lieferverträge zum 31.12.2025 auslaufen und eine Beitrittsfrist zur Bündelausschreibung über den GStB bis zum 31.03.2025 gesetzt ist, ist es erforderlich eine Entscheidung hinsichtlich der weiteren Vorgehensweise bzgl. der Belieferung mit elektrischer Energie zu treffen. Der Haupt- und Finanzausschuss beschloss, die Beschaffung der zur Versorgung der eigenen Liegenschaften erforderlichen Strommenge über den durch die R-H-E AöR aufzubauenden Strom-Bilanzkreis aus regionaler Energie ab dem 01.01.2026 zu beziehen.
TOP 9 Errichten einer Zelthalle am Feuerwehrgerätehaus in Pluwig durch den Förderverein der Feuerwehr Pluwig-Gusterath e.V.
hier: Abschluss eines Mietvertrages mit der Verbandsgemeinde Ruwer
Der Verbandsgemeinderat hatte in seiner Sitzung vom 15.05.2024 dem Antrag des Fördervereins zur Errichtung einer Zelthalle auf dem o.g. Grundstück zugestimmt. Seinerzeit handelte es sich um zwei Zeltelemente mit einer Grundfläche von 2 * 64 qm (8m*8 m) in einfacher Zeltausstattung. Die Kosten wollte der Förderverein seinerzeit vollständig übernehmen. Im anschließenden Bauantragsverfahren stellte sich heraus, dass diese einfachen Zelte und die geplante Nutzung als Unterstellfläche für Feuerwehrfahrzeuge nicht baugenehmigungsfähig waren. In der Zwischenzeit hat der Förderverein nach weiteren Recherchen die Möglichkeit, ein gebrauchtes Zelt (Zelthalle) zu erwerben. Die Zelthalle hat eine Grundfläche von insgesamt 160 qm. Neben der Unterbringung von Fahrzeugen und Equipment des Fördervereins bietet dieser der Verbandsgemeinde eine Fläche zur Miete an. Um die von dem BAD und der Unfallkasse dokumentierten Gefahrenquellen zu minimieren und Unfälle und damit ein Organisationsverschulden zu vermeiden, schlägt die Verwaltung vor, eine Fläche von 100 qm anzumieten. Aus wirtschaftlichen Gründen möchte der Fördervereine eine Mindestmietdauer von 5 Jahren vereinbaren. Der Mietpreis soll 6,60€/qm betragen. In dem angemieteten Teil des Zeltes sollen ausschließlich Feuerwehrfahrzeuge der Verbandsgemeinde Ruwer untergestellt werden. Der HFA empfahl dem Verbandsgemeinderat die Zustimmung
| 1. | zum erweiterten Antrag des Fördervereins der Freiwilligen Feuerwehr Pluwig-Gusterath e.V., auf dem Grundstück der Verbandsgemeinde Ruwer, Flur 2, Flurstück 211/10 und 227/31, Gemarkung Pluwig (Feuerwehrgrundstück Pluwig-Gusterath) eine Zelthalle zur Unterbringung von Fahrzeugen und Ausrüstung zu errichten. Die Grundfläche der Zelthalle beträgt 160 qm. |
| 2. | zur Anmietung einer Teilfläche von 100 qm zum Preis von 6,60 €/qm inkl. Nebenkosten für die Dauer von 5 Jahren. |
TOP 10 Vergaben
TOP 10.1 Sport- und Mehrzweckhalle Osburg - Auftragsvergabe Aufzug
Die Sport- und Mehrzweckhalle Osburg wird als Schulsporthalle sowie von vielen Vereinen und Sportgruppen zum Vereinssport genutzt. An verschiedenen jährlichen Veranstaltungen nehmen Personen teil, die auf einen Rollstuhl angewiesen sind. In Rahmen einer vorgeschriebenen Sachverständigen-Prüfung wurde der im Bestand vorhandene offene Plattformlift geprüft. Es wurden gefährliche und erhebliche Mängel an der Konstruktion und den Sicherheits- einrichtungen festgestellt, in der Folge musste der Lift außer Betrieb genommen werden. Anfragen an fachkundige Unternehmen zur Instandsetzung des Liftes blieben erfolglos, der damalige Hersteller existiert nicht mehr. Aufgrund aktueller Bestimmungen müssen Lifte mit einer Förderhöhe von mehr als 3 m (hier ca. 3,35 m) mit einer Schacht-Einhausung versehen werden. Zur Gewährleistung der Barrierefreiheit der Halle soll daher ein Plattformlift mit entsprechender Einhausung eingebaut werden. Der erforderliche Bauantrag für die Anlage soll seitens Fachbereich 3 gestellt werden. Es wurden insgesamt 4 Unternehmen zur Angebotsabgabe angefragt, 3 vergleichbare Angebote wurden eingereicht und geprüft. Der Haupt- und Finanzausschuss beschloss den Auftrag zur Errichtung eines Plattformlifts mit Schacht-Einhausung in der Sport- und Mehrzweckhalle Osburg an den wirtschaftlichsten Bieter Fa. HIRO-Lift aus 33613 Bielefeld zum geprüften Angebotsbetrag von brutto 38.175,48 € zu erteilen. Dies vorbehaltlich der noch einzuholenden Baugenehmigung.
Nichtöffentliche Sitzung
In der anschließenden nichtöffentlichen Sitzung ergingen weitere Mitteilungen. Des Weiteren wurden noch Vertragsangelegenheiten beraten und beschlossen.