Nach § 16 Absatz 1 des Kommunalwahlgesetzes (KWG) sind die Wahlvorschläge spätestens am 48. Tag vor der Wahl, 18 Uhr, beim jeweiligen Wahlleiter oder bei der Gemeindeverwaltung schriftlich einzureichen. Das Einreichen von Wahlvorschläge für die Kommunalwahl am 09. Juni 2024 ist noch möglich bis:
22. April 2024, 18.00 Uhr.
Später eingehende Wahlvorschläge für den Verbandsgemeinderat, einen Gemeinderat oder für die Direktwahl eines Ortsbürgermeisteramtes dürfen aus formalen Gründen nicht berücksichtigt werden. Es wird um Beachtung des Fristablaufs gebeten.