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Amtsblatt VG Ruwer
Ausgabe 16/2025
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen der Ortsgemeinden
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Bekanntmachung HHSatzung OG Osburg

der Ortsgemeinde Osburg

1.

Einsichtnahme in den Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2025 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen

2.

Möglichkeit zur Einreichung von Vorschlägen

1.

Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2025 liegt mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen während der allgemeinen Öffnungszeiten in der Verbandsgemeindeverwaltung Ruwer, Untere Kirchstraße 1, 54320 Waldrach, Zimmer 216, ab 28.02.2025 bis zur Beschlussfassung über die Haushaltssatzung durch den Gemeinderat Osburg zur Einsichtnahme aus. Außerdem steht die Haushalts­satzung für das Jahr 2025 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen im Internet unter www.ruwer.de, Menüpunkt: Bürgerhaushalt zur Einsichtnahme bereit.

2.

Die Einwohnerinnen und Einwohner der Ortsgemeinde Osburg haben die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen, d.h. bis zum 11.05.2025 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Ruwer, Untere Kirchstraße 1, 54320 Waldrach, Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2025 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen, einzureichen. Die Vorschläge sind schriftlich an die Verbandsgemeindeverwaltung Ruwer, Untere Kirchstraße 1, 54320 Waldrach oder an die Ortsgemeinde Osburg, Misselbachstraße 5, 54317 Osburg oder elektronisch an buergerhaushalt@ruwer.de einzureichen. Der Gemeinderat Osburg wird vor seinem Beschluss über die Haushaltssatzung über die innerhalb dieser Frist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden.

Andreas Dewald, Ortsbürgermeister