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Amtsblatt VG Ruwer
Ausgabe 17/2023
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen der Ortsgemeinden
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Bekanntmachung

Bekanntmachung
der Jagdgenossenschaft Lorscheid

Die Niederschrift über die Versammlung der Jagdgenossenschaft Lorscheid vom 17.03.2023 liegt in der Zeit vom 28.04.2023 bis 14.05.2023 zur Einsicht durch die Jagdgenossen*innen öffentlich aus und kann beim Vorsitzenden, Arthur Jakobs, Waldstraße 1, 54317 Lorscheid, eingesehen werden.

Aus dem Sitzungsablauf vom 17.03.2023 werden folgende Mitteilungen bekanntgegeben:

Reinertrag zum Pachterlös des Jagdjahres 2022/2023

Wegen der aktuellen Beschlussfassung zur kurzfristigen Anschaffung einer Drohne mit Wärmebildkamera (TOP 5) zu jagdlichen und ggf. zivilen Zwecken, zu Lasten des laufenden Jagdjahres 2022/2023, verblieb aufgrund des vorliegenden Angebotes und den Ausführungen zum aktuellen Kassenbericht, ein rechnerischer Jagdpachterlös von 33,00 €, welcher einem Hektarertrag von 0,06 € entspricht. Eine Auszahlung zu dieser geringen Summe ist gegenüber dem Auszahlungsaufwand nicht verhältnismäßig und entfällt somit für das ausgelaufene Jagdjahr 2022/2023.

Anschaffung einer Drohne mit Wärmebildkamera zur Rehkitzrettung und weiterer öffentlicher Anwendungsbereiche aus der Jagdverpachtung 2022/2023

Der Genossenschaftsversammlung wurde der Antrag der Pächter vom 05.02.2023 zur Anschaffung einer Drohne mit Wärmebildkamera, gemäß Angebot vom 13.01.2023, zur Rehkitzrettung bei den in Kürze anstehenden Mäharbeiten durch die Landwirte in der Ortslage, mitgeteilt. Im Rahmen einer Anwendungspräsentation wurden die weiteren Verwendungsmöglichkeiten für die jagdlichen Bereiche zu dieser Geräteanschaffung sowie zur Wildschadensverhütung und späteren Ermittlung, Flächenbetrachtung im Wuchs- und Erntebestand, bei der Feldbewirtschaftung sowie zur Nachsuche bei Jagdeinsätzen und bei Inanspruchnahme von Wildunfällen, erwähnt. Eine zusätzliche Nutzung zur Personensuche im Rahmen von Feuerwehreinsätzen wäre gemäß Absprachen möglich. In der allg. Diskussion wurden Auflagen des Bundesluftfahrtamtes, Führerschein, Erlaubnis, Versicherung, Haftung, im Rahmen der vielfältigen Verwendungsmöglichkeiten erörtert. Weiterhin wurde die Anmietung von privaten Unternehmen zur Aufgabenerledigung, sowie zusätzliche Finanzierungsmodelle besprochen. Grundsätzlich wäre der Landwirt für eine ordnungsgemäße Feld-/Wiesenbewirtschaftung eigenständig zuständig. Die angebotene kostenlose Unterstützung der Landwirte zur Rehkitzsuche wurde im Rahmen des Tierwohles als wesentlicher Bestandteil sowie die zeitliche Ersparnis mit den vielfältigen weiteren Einsatzmöglichkeiten zur Schadensverhütung und -feststellung, befürwortet. Da die Drohne im Bereich der Gefahrenabwehr im öffentlichen Interesse liegt, wurde sich für eine kurzfristige Anschaffung zu Lasten des Jagdjahres 2022/2023 ausgesprochen. Von den Jagdpächtern wurde eine Beteiligung zugesichert. Nach Erörterung des Antrages zur Anschaffung einer Drohne mit Wärmebildkamera im laufenden Jagdjahr 2022/2023 wurde zum nachfolgender Beschlussvorschlag wie folgt abgestimmt: Mehrheitlich wurde von der Genossenschaftsversammlung beschlossen, die Anschaffung einer Drohne mit Wärmebildkamera für die Aufgabenwahrnehmung zu jagdlichen Zwecken und weiterer möglicher öffentlicher Zwecke in der Gefahrenabwehr, für den Betrag von 6.647,00 €, bzw. gemäß des wirtschaftlichsten Angebotes, hinsichtlich der Dringlichkeit im Hinblick auf rasch abfließende Gerätebestände beim Lieferanten, zu Lasten des Jagdjahres 2022/2023 kurzfristig, durchzuführen.

Antrag der Ortsgemeinde zur Finanzierung von Instandsetzungsarbeiten am Glasdach des Dorfsaales/Foyer.

Aufgrund eines vorliegenden Angebotes wurde um Prüfung einer Zuwendung zur Finanzierung der notwendigen Arbeiten am Gemeindehaus gebeten. Das über 20 Jahre alte Glasdach verursacht bei Regen und Schneefall einen Wassereinbruch an der Schrankwand im Foyer des Gemeindehauses. Da der Antrag erst nach der formalen Einladung zur Genossenschaftsversammlung vorlag, konnte für die Versammlung keine rechtzeitige Beschlussfassung bekanntgemacht und bewirkt werden. Von den Versammlungsteilnehmern wurde die Notwendigkeit der kurzfristigen Instandsetzung anerkannt. Man sprach sich mehrheitlich für eine Zuwendung im fünfstelligen Bereich, im Rahmen einer nächsten Sitzung der Jagdgenossenschaft, zur Mitfinanzierung aus den bestehenden Rücklagemitteln aus den in der Vergangenheit angesparten und umgewidmeten Pachterlösen, aus. Die Verwendung liegt im öffentlichen Interesse zur langfristigen Instandhaltung des Dorfsaales.

Einvernehmen zur endgültigen Fassung des neuen Jagdpachtvertrages 2023 bis 2035

Zum 31.03.2029 endet der seit 01.04.2019 laufende Jagdpachtvertrag mit dem Pächter Dr. Hans-Joachim Schumacher aus Köln. Im Wege einer Verlängerung und Neuauflage stimmte die Jagdgenossenschaftsversammlung bereits in der Sitzung vom 18.11.2022 den Eckpunkten zu dem aktuellen und vorgetragenen Pachtvertrag zu. Hierbei wurde im Besonderen auf die Veränderungen bezüglich der Aufnahme des Mitpächters, Christian Grommes, Dhrontalstr. 25, 54413 Bescheid, (jagdpachtfähig), als bisherigem Begehungsscheininhaber und ortsnahem Jagdaufseher, im Rahmen der Gesamtschuldnerschaft und einer intensiven Hege und Bejagung, entsprochen. Der neue Jagdpachtvertrag wurde ab 01.04.2023 bis 31.03.2035 für 12-Jahre als Hochwildjagd geschlossen.

Zu § 8 wurde einer Wildschadenpauschale statt der Waldwildschadenverhütungspauschale (Umsatzsteuer) sowie weiteren Novellierungen von Passagen des bisherigen Vertragswerkes, Anpassungen an aktuelle Rechtslagen, festgeschrieben. Um Risiken entgegenzuwirken sind zusätzliche Aufwendungen für Schutzmaßnahmen zu tätigen. Kündigungskatalog bei wesentlichen Beeinträchtigungen durch evtl. neue gesetzliche Auflagen. Absprachen mit Landwirten wegen Pflanzenanbau -Deckelung 20 Hektar- Schutzzaunanlagen. Novellierung bei den bisherigen Detailvereinbarungen. Berücksichtigung der Umsatzsteuerpflicht. Die endgültige Ausarbeitung der neuen Vertragsgestaltung erfolgte am 30.12.2022 durch den Jagdvorstand mit den Pächtern zum Unterschriftstermin am 13.01.2023 und der finalen

Beschlussfassung - Erteilung des Einvernehmens aufgrund des Beschlusses vom 18.11.2022, in der heutigen Sitzung. Nachdem der Vertrag verlesen wurde und die Anlagen (Karten) vorgestellt waren sowie Detailfragen in Verlaufe der Vorstellung erörtert wurden, erfolgte keine weitere Aussprache. Einstimmig, bei 4 Enthaltungen, wurde dem Einvernehmen zum neuen Jagdpachtvertrag durch die anwesenden Jagdgenossen*innen entsprochen.

Vorstandswahlen

Mit Beendigung des Jagdjahres 2019/2020 zum 31.03.2020 endete die formelle Legislaturperiode des Jagdvorstandes. Da aufgrund der Pandemiebedingungen keine Neuwahlen durchgeführt werden konnten, verlängerte sich gemäß der ersten Landesverordnung zur Landesjagdverordnung (LJVO) vom 08.03.2021, die Amtszeit des in 2016 gewählten Jagdvorstandes zwangsläufig um die jeweiligen Jahre, bis zum 31.03.2023. In der vergangenen Sitzung konnte noch kein vollständiger neuer Vorstand ermittelt werden. Zu der aktuellen Sitzung konnte wiederholt kein neues Mitglied für eine Vorstandsfunktion geworben werden. In der anschließenden Aussprache zum weiteren Verfahren, den möglichen Konsequenzen, vorläufiger Notjagdvorstand oder Aufgabenübertragung an die Ortsgemeinde und den damit verbundenen Einschränkungen, entschied sich der komplette Jagdvorstand für die künftige Amtszeit von 5 Jahren, erneut zu kandidieren. Nach den Erläuterungen zum Wahlverfahren beschloss die Versammlung einstimmig die Wahlen im Rahmen einer offenen Abstimmung, aufgrund eines gemeinsamen Wahlvorschlages für den gesamten Vorstand durchzuführen. Ebenfalls einstimmig wurde der Wahlvorschlag zum Jagdvorstand mit den nachfolgenden Personen für die Amtszeit, 01.04.2023 - 31.03.2028, bestätigt:

Vorsitzender: Arthur Jakobs, Waldstraße 1, 54317 Lorscheid,

Stv. Vorsitzender: Hermann Becker, Wellscheiderstraße,

Kassenwart: Erich Marx, Brunnenstraße,

Beisitzerin: Jutta Gard-Becker, Kreuzfelder,

Beisitzer: Ulrich Fuchs, Mühlenweg,

Als künftige Rechnungsprüferinnen wurden Ursula Back und Ursula Paulus, ebenfalls einstimmig, für die anstehenden 5 Jahre gewählt.