Titel Logo
Amtsblatt VG Ruwer
Ausgabe 17/2023
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Bekanntmachung

der Haushaltssatzung des Zweckverbandes

Freibad Ruwertal für das Jahr 2023

Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Freibad Ruwertal hat aufgrund des § 7 des Landesgesetz über die kommunale Zusammenarbeit (KomZG) vom 22. Dezember 1982 (GVBl. S. 476 ff.) in Verbindung mit § 95 der Gemeindeordnung vom 31.Januar 1994 (GVBl. S. 153 ff.) und § 5 der Verbandsordnung des Zweckverbandes Freibad Ruwertal vom 15.08.1985 in der zur Zeit geltenden Fassung, folgende Haushaltssatzung in der Sitzung am 07.02.2023 beschlossen, die nach Genehmigung durch die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier als Aufsichtsbehörde vom 14.04.2023 hiermit bekannt gemacht wird:

§ 1

Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden:

1.

im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag

der Erträge auf 702.950,00 €

der Gesamtbetrag

der Aufwendungen auf 665.770,00 €

der Jahresfehlbedarf ( - )/

Jahresüberschuss auf 37.180,00 €

2.

im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen

Ein- und Auszahlungen 113.850,00 €

die Einzahlungen

aus Investitionstätigkeit auf 90.000,00 €

die Auszahlungen

aus Investitionstätigkeit auf 477.000,00 €

der Saldo der Ein- und Auszahlungen

aus Investitionstätigkeit auf 387.000,00 €

der Saldo der Ein- und Auszahlungen

aus Finanzierungstätigkeit auf 273.150,00 €

§ 2

Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für

1.)

zinslose Kredite auf 0,00 €

2.

verzinste Kredite auf 387.000,00 €

§ 3

Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung

Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird festgesetzt auf

250.000 €

§ 4

Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) belasten, wird festgesetzt auf:

425.000,00 €

Der Gesamtkreditbetrag wurde genehmigt.

Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf:

425.000,00 €

Die Verpflichtungsermächtigungen wurden genehmigt.

§ 5

Zweckverbandsumlage

Der Zweckverband erhebt eine Umlage nach § 10 Abs. 1 des Landesgesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KomZG) und § 5 der Verbandsordnung, über die folgendes bestimmt wird:

Der Gesamtbetrag der Verbandsumlage in Höhe von 489.190 € ist nach dem Beteiligungsverhältnis der Verbandsmitglieder aufzubringen.

Es entfallen auf:

1.

Verbandsgemeinde Ruwer (71 %)  — 347.324,90 €

2.

Stadt Trier, für die Ortsbezirke Ruwer

und Eitelsbach (29 %)  — 141.865,10 €

Die Verbandsumlage wird mit je einem Viertel ihres Jahresbetrages zum 15.02.; 15.05.; 15.08. und 15.11. des Haushaltsjahres fällig.

§ 6

Benutzungsgebühren

Die Benutzungsgebühren werden in der Gebührenordnung des Zweckverbandes Freibad Ruwertal geregelt.

§ 7

Eigenkapital

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals

zum 31.12.2020 beträgt  — 601.410,00 Euro.

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals

zum 31.12.2021 beträgt  — 637.980,00 Euro.

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals

zum 31.12.2022 beträgt  — 675.160,09 Euro.

§ 8

Über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gem. § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall mehr als

1.000,00 Euro

überschritten sind.

§ 9

Wertgrenzen für Investitionen

Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 1.000,00 Euro sind einzeln im Teilhaushalt darzustellen.

§ 10

Altersteilzeit

entfällt

54320 Waldrach, den 24.04.2023

Stephanie Nickels, Verbandsvorsteherin

Hinweis:

Die Haushaltssatzung mit -plan liegt zur Einsichtnahme vom 03.05.202305.03.2023 bis 12.05.2023 während der allgemeinen Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung Ruwer, Untere Kirchstraße 1, 54320 Waldrach, Zimmer 103 öffentlich aus.

Eine Verletzung der Bestimmungen über

1.

Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 Gemeindeordnung)

2.

die Einberufung und Tagesordnung von Sitzungen des Verbandsgemeinderates (§ 34 Gemeindeordnung) ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Ruwer geltend gemacht worden ist.

54320 Waldrach, 02.05.2023
Verbandsgemeindeverwaltung Ruwer
Stephanie Nickels, Bürgermeisterin