gemäß § 19 Absatz 4 Satz 1 des Landesgesetzes über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (LBKG) vom 17.06.2025 (GVBl. S. 171), in der derzeit geltenden Fassung
Versammlung der Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr Schöndorf
Am Freitag, 22. Mai 2026 um 19:00 Uhr findet im Feuerwehrgerätehaus in Schöndorf eine Versammlung der Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr Schöndorf statt.
Tagesordnung:
| 1. | Wahl des Stellvertretenden Wehrführers der Freiwilligen Feuerwehr Schöndorf (m/w/d) |
Wahlberechtigt sind nach § 19 Absatz 1 Satz 6 Nr. 3 LBKG die ehrenamtlichen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr Schöndorf, die am Tag der Wahl das 16. Lebensjahr vollendet haben. Die Wahl erfolgt mittels Stimmzettel in geheimer Abstimmung (§ 19 Absatz 4 Satz 4 LBKG). Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der Stimmen der anwesenden Wahlberechtigten erhält (§ 19 Absatz 4 Satz 5 LBKG).