Titel Logo
Amtsblatt VG Ruwer
Ausgabe 18/2025
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen der Ortsgemeinden
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Unterrichtung der Einwohner über die 7. Sitzung des Gemeinderates Kasel am 17.03.2025

Unter dem Vorsitz von Ortsbürgermeisterin Esther Jansen fand am 17.03.2025 Gemeindehaus Kasel die 7. Sitzung des Gemeinderates Kasel statt. Die gesamte öffentliche Niederschrift kann im Internet auf der Homepage der Verbandsgemeinde Ruwer unter der Rubrik Ratsinformationssystem eingesehen werden. Im Folgenden wird über die wesentlichen Beschlüsse aus der Sitzung berichtet.

Öffentlicher Teil

TOP 1 Mitteilungen

Die von der Ortsgemeinde genutzte Halle wurde vom Vermieter zum 31.12.2025 gekündigt.

Im Rahmen des Fußgängerchecks wurde Kasel neben der Stadt Konz ausgewählt. Hier sollen Verbesserungsmöglichkeiten für die gesamte Ortslage erarbeitet werden. Die Strecke ist mit dem Kinderwagen nur durch mehrmaligen Wechsel der Straßenseiten möglich.

Mit dem Ausbau der Ober- und Neustraße wird wahrscheinlich im April / Mai 2026 begonnen werden.

Im Toilettenhäuschen am Gemeindeplatz kam es in Folge eines Defektes zu einem hohen Wasserverbrauch.

Die Festsetzung der Verteilung der Personalkosten der Französischkraft in der Kita wurde wie nachfolgend festgesetzt: 60 % Land Rheinland-Pfalz, 20 % Landkreis und 20 % Ortsgemeinde Kasel.

Auf Grund einer Kanalsanierung soll eine halbseitige Straßensperrung bis Ende April erfolgen..

TOP 2 Einwohnerfragestunde

Es wurden keine Fragen gestellt.

TOP 3 Bauvoranfrage Multifunktionshalle

Die Vorsitzende stellte die Inhalte zur Planung einer Multifunktionshalle mit Bauhof, Vinothek mit Weinausschank und einem Jugendraum auf dem alten Tennisplatz vor. Die Zufahrt und die Befahrung der Halle mit Schlepper und Anhänger soll geprüft werden. Eine Leader-Förderung soll geprüft werden. Die Planung in Form des Entwurfes des Büro „PUR+“ soll als Bauvoranfrage an den Kreis weitergegeben werden.

TOP 4 Beschluss der neuen Benutzungsordnung für das Gemeindehaus

Benutzungsordnung für das Gemeindehaus:

Tagesmiete: 300 €

Vereinsraum: 70 €

Jugendraum 50 €

Kaution:

Obergeschoss: 150 €

Untergeschoss: 75 €

Mietkosten für Vereine:

-

Kleidermarkt bleibt frei

-

je Ortsverein eine Veranstaltung im Jahr frei

Reinigungsleistung: Kosten 60 €

Der Ortsgemeinderat beschloss die neue Benutzungsordnung.

TOP 5 Beschluss des innerörtlichen Parkkonzeptes

Die Vorsitzende stellte das im Ausschuss vorbereitete Parkkonzept vor. Bezüglich der Parkplätze für Schule und Kita; bekommen die Lehrerinnen und Lehrer so wie die Erzieherinnen und Erzieher einen Parkausweis.

Nach weiterer Diskussion wurde das nachfolgende Parkkonzept zur Abstimmung gestellt:

Parkflächen in Kehrnagel und Zur Lay:

Die Parkflächen können angemietet werden. Die Monatsmiete beträgt 30,- €. Für die nichtangemieteten Flächen ist die Parkdauer auf zwei Stunden begrenzt.

Parkflächen Feller Straße:

Die Parkflächen können angemietet werden. Die Monatsmiete beträgt 30,- €. Für die nichtangemieteten Flächen ist die Parkdauer auf zwei Stunden begrenzt.

Parkflächen Schule und Kindergarten:

Die Parkplätze sind alle Kurzzeitparkplätze während der Öffnungszeiten des Kindergartens. Die maximale Parkdauer beträgt 15 Min. Außerhalb der Öffnungszeiten beträgt die maximale Parkdauer zwei Stunden.

Parkflächen Beginn Nikolausstraße:

Die Parkflächen können angemietet werden. Die Monatsmiete beträgt 30,- €. Für die nichtangemieteten Flächen ist die Parkdauer auf zwei Stunden begrenzt.

Parkflächen hinter dem Gemeindehaus:

Die maximale Parkdauer beträgt vier Stunden. Lehrer und Erzieher der Grundschule und des Kindergartens parken während der Arbeitszeit unbegrenzt. Es wird dauerhaft ein barrierefreier Parkplatz ausgewiesen.

Parkflächen Heiligenbungert:

Die maximale Parkdauer beträgt tagsüber 10 Stunden.

Parkplätze Beginn Neustraße:

Die Parkflächen können angemietet werden. Die Monatsmiete beträgt 30,- €. Für die nichtangemieteten Flächen ist die Parkdauer auf zwei Stunden begrenzt.

Parkflächen am Friedhof/ Eingang Neustraße:

Vier der acht vorhandenen Parkflächen können angemietet werden. Die Monatsmiete beträgt 30,- €. Für die nichtangemieteten Flächen ist die Parkdauer auf zwei Stunden begrenzt.

Parkflächen am Friedhof/ Eingang Oberstraße:

Die maximale Parkdauer beträgt zwei Stunden.

Parkflächen am Gemeindeplatz:

Die maximale Parkdauer beträgt tagsüber 10 Stunden.

Parkflächen in der Bahnhofstraße:

Die maximale Parkdauer beträgt zwei Stunden. Das dauerhafte Abstellen von Hängern und Wohnmobilen ist auf den gemeindeeigenen Parkplätzen untersagt. Die Beschilderung der Parkflächen wird ans neue Parkkonzept angepasst.

Der Ortsgemeinderat beschloss das geänderte Parkkonzept.

TOP 6 Umrüstung des Geschwindigkeitsmessers am Sportplatz auf Solarbetrieb

Der Ortsgemeinderat beschloss die Beschaffung einer Solar betriebenen Geschwindigkeitsmessgerätes.

TOP 7 Annahme oder Vermittlung von Spenden und ähnlichen Zuwendungen gem. § 94 Abs. 3 GemO

Der Gemeinderat beschloss die Annahme des Geschwindigkeitsmessers für die Ortsgemeinde Kasel im Wert von 2.021,81 € gem. § 94 Abs. 3 GemO.

TOP 8 Umgang mit den Ausgleichsflächen in der Ortslage

Die Vorsitzende erläuterte die bisherige Vorgehensweise bei der Bewirtschaftung und Pflege von Ausgleichsflächen, diese wurden bisher gemulcht. Es sei schwierig und auch kostenintensiv entsprechende Unternehmer zur richtigen Zeit zu finden. Alternativ gebe es die Möglichkeit die Flächen mit Schafen beweiden zu lassen. Hier gibt es ein Angebot einer Schäferin, die ein Komplettpaket der Beweidung, mit Zaunbau, Fütterung und Tränke anbieten kann. Der Ortsgemeinderat beschloss die Ausgleichsflächen beweiden zu lassen.

TOP 9 Gebäude ehemalige Sparkasse

Im ehemaligen „Sparkassen-Gebäude“ sind baulichen Mängel und eine Nutzung als Jugendraum wäre auf Grund des nicht ordnungsgemäßen Brandschutzes nicht möglich. Die Möglichkeiten und Verfahren für eine Vermarktung des Gebäudes wurden besprochen. Nach erfolgter Beratung stellte die Vorsitzende den Beschluss zur Abstimmung. Der Ortsgemeinderat beschloss das ehemalige Sparkassengebäude in die Vermarktung zu geben.

TOP 10 Vertrag über die finanzielle Beteiligung von Kommunen an Windenergieanlagen

(Neuanlagen)

Der Gemeinderat beschloss die Ortsbürgermeisterin zu ermächtigen, den vorliegenden Vertrag über die finanzielle Beteiligung von Kommunen an Windenergieanlagen (Neuanlagen) gem. § 6 Abs. 1. Nr. 1 EEG 2023 mit der im Vertragsentwurf genannten Betreiber zu unterzeichnen.

TOP 11 Beratung und Beschlussfassung zur Beschaffung von elektrischer Energie

Der Gemeinderat beschloss die Beschaffung der zur Versorgung der eigenen Liegenschaften erforderlichen Strommenge über den durch die R-H-E AöR aufzubauenden Strom-Bilanzkreis aus regionaler Energie ab dem 01.01.2026 zu beziehen.

TOP 12 Umsetzung der Anforderungen des Brandschutzes, der Bauaufsicht, der Unfallkasse und der Prüfung elektrischer Arbeitsmittel ("E-Check") an die Räumlichkeiten der Kindertagesstätte Kasel

TOP 12.1 Vergabe notwendiger Brandschutztüren im Unter- und Erdgeschoß der Kindertagesstätte

Die Ortsgemeinde beschloss, die Firma Schreinerei Peters aus Kasel mit dem Austausch von zwei Feuerschutztüren im Untergeschoß und einer Brandschutztür im Erdgeschoß der Kindertagesstätte Kasel zum Angebotspreis zu beauftragen.

TOP 12.2 Vergabe des notwendigen Einbaus schallabsorbierender Elemente im Mehrzweckraum und einem Gruppenraum der Kita

Die Ortsgemeinde beschloss, die Firma Schreinerei Peters aus Kasel mit der Lieferung und dem Einbau schallabsorbierender Elemente im Mehrzweckraum und der Sonnenscheingruppe der Kita zu beauftragen. Auf die Beauftragung eines Statikers wird verzichtet.

TOP 12.3 Vergabe der notwendigen Nachrüstung Blitzschutzanlage Altbau und Neubau Kita

Die Ortsgemeinde beschloss, die Firma Blitzschutz Schneider aus 54340 Bekond mit der Instandsetzung der Blitzschutzanlage von Alt- und Neubau der Kindertagesstätte Kasel zum Brutto-Angebotspreis zu beauftragen.

TOP 12.4 Ermächtigung der Ortsbürgermeisterin zur Vergabe der ingenieurtechnischen Begleitung der Beseitigung der Mängel laut "E-Check"

Der Gemeinderat beschloss die ingenieurtechnische Begleitung der Beseitigung der Mängel, aus der Prüfung ortsfester Betriebsmittel im September 2024 (sog. „E-Check“), in der Kindertagesstätte Kasel an das Ingenieurbüro PFG GmbH zu einem Bruttoangebotspreis zu vergeben.

TOP 13 Regionales Zukunftsprogramm RLP - Eruierung / Festlegung der Maßnahmen

Das Land Rheinland-Pfalz stellt bestimmten Kommunen über dieses Förderprogramm ein an den Einwohnern gemessenes Budget zur Verfügung, welches insbesondere für Maßnahmen einer Positivliste genutzt werden kann und soll. Die VG Ruwer erhält eine Fördersumme in Höhe von ca. 2,9 Mio. €. Die Mittel müssen zweckgebunden und in dem Bewilligungszeitraum verwendet werden. Es ist eine Mittelweiterleitung an OG oder Dritte möglich.

Bis zum 31.05.25 müssen die Ortsgemeinden:

-

die Maßnahmen beschlossen

-

zu jeder Maßnahme das Formblatt ausgefüllt

-

die Berechnungsmatrix / Maßnahmenübersicht

in der Verwaltung eingereicht haben.

Während der Beratung der Beschlussvorlage wurde ergänzend besprochen, aus dem KfW Programm den Zuschuss Nr. 444 für Entsiegelungsmaßnahmen zu beantragen. Ein Konzept soll erstellt werden. 14.000 € sollen aus dem Zukunftspaket und der Rest aus dem Zuschuss der KfW beantragt werden. Es sollen u.a. ein Konzept für den Platz am Lammswall Kelter erstellt werden.

Der Ortsgemeinderat beschloss, die dargestellten / besprochenen Maßnahmen:

  1. Bau der Multifunktionshalle auf dem alten Tennisplatz

  2. Heizung Sportplatzgebäude

  3. Begrünung innerorts

Die Maßnahmen werden der Verbandsgemeindeverwaltung zwecks Beantragung der entsprechenden Fördermittel gemeldet. Sollte nach abschließender Prüfung der Verwaltung eine Anpassung der Maßnahmen oder Höhe der beantragten Fördermittel erforderlich sein, wird – aufgrund der kurzfristigen Anpassungsnotwendig – die Ortsbürgermeisterin im Benehmen mit den Beigeordneten dazu ermächtigt, die Anpassungen entsprechend freizugeben. Ebenfalls wird die Ortsbürgermeisterin ermächtigt – falls noch nicht geschehen – die notwendigen Informationen zu den Maßnahmen (Maßnahmenbeschreibung, Grobkostenschätzung etc.) in Absprache mit der Verwaltung zu benennen / zu formulieren.