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Amtsblatt VG Ruwer
Ausgabe 18/2025
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen der Ortsgemeinden
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Unterrichtung der Einwohner über die 8. Sitzung des Gemeinderates Mertesdorf am 27.03.2025

Unter dem Vorsitz von Ortsbürgermeister Andreas Stüttgen fand am 27.03.2025 im Bürgerhaus Mertesdorf, 54318 Mertesdorf die 8. Sitzung des Gemeinderates Mertesdorf statt. Die gesamte öffentliche Niederschrift kann im Internet auf der Homepage der Verbandsgemeinde Ruwer unter der Rubrik Ratsinformationssystem eingesehen werden. Im Folgenden wird über die wesentlichen Beschlüsse aus der Sitzung berichtet.

Öffentlicher Teil

1. Präsentation Klärschlammtechnik (SWT)

Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßte Ortsbürgermeister Andreas Stüttgen die Herren Patrick Peukert und Karsten Binder von den Stadtwerken Trier und erteilte ihnen das Wort. Diese stellten dem Gemeinderat mittels Präsentation zunächst die Kommunale Klärschlammverwertung Region Trier Anstalt des öffentlichen Rechts (KRT AöR) und deren Mitgliedkommunen vor und erläutern deren Gründung und Aufgabe. Die SWT-AöR, als Betriebsführer der KVRT Kommunal GmbH, soll die Anlage für die thermische Klärschlammverwertung am Hauptklärwerk in Trier im Auftrag der KRT AöR bauen. Maßgeblich für den geplanten Bau sind neue höhere gesetzliche Anforderung an die Verwertung von Klärschlamm, weil Nitrat und Phosphor die Umwelt und das Trinkwasser belasten, die bisher auf die Felder ausgebracht wurden. Konkret geht es dabei um die Klärschlämme aus dem Hauptklärwerk Trier, Schweich Ruwer, Konz, Thalfang, Saarburg-Kell und Hermeskeil. Mit der KVRT werden durch die Bündelung der Klärschlammmengen wirtschaftliche wie technische Vorteile geschaffen. Ziel ist es, eine gewisse Gebührenstabilität und Entsorgungssicherheit bzw. Unabhängigkeit von anderen Anlagenbetreibern zu erreichen. Zudem ergeben sich Chancen auf grüne Energie für umliegende Gewerbebetriebe in Form von Strom und Wärme. Die geplante Anlage muss viele gesetzliche Vorgaben zum Immissionsschutz erfüllen. Die Erfüllung dieser Vorgaben werden durch Fachgutachten geprüft. Nach den bereits vorliegenden Ergebnissen der Fachgutachten werden die Vorgaben in allen Bereichen eingehalten bzw. unterschritten. Untersuchungen zu den Auswirkungen auf den Transport haben ergeben, dass der LKW-Verkehr von rund 100tsd km auf rund 6tsd km reduziert wird. Mit dem Bau der Anlage wird für 2027/2028 geplant, Inbetriebnahme Ende 2028.

2. Mitteilungen

Die 1. Änderung des Bebauungsplanes der Ortsgemeinde Mertesdorf, Teilgebiet „Am Johannisberg III“ ist in Kraft.

Der Vorsitzende gratulierte dem Gemeinderatsmitglied Markus Gebauer zu seinem Erfolg als Deutscher Meister im Kegeln.

Die Jugendfeuerwehr Mertesdorf erreichte beim Völkerball-Turnier den 7. Platz.

Mit der Investwind Waldrach GmbH wurde ein Vertrag über die finanzielle Beteiligung an der Windkraft geschlossen.

Am Freibad Parkplatz wird eine Fahrradabstellbox aufgestellt. Dafür ist es erforderlich, einen neuen Standort für den Glascontainer zu finden.

Es findet demnächst wieder die Jugendsammelwoche statt, bei der die Hälfte der Sammlung für die Jugend und die andere Hälfte für einen guten Zweck gespendet wird. Es ist dazu eine offizielle Anmeldung erforderlich.

Die Bauarbeiten für den Betriebshof des Karthäuserhofs werden bis etwa Juli/August abgeschlossen sein. Der Vorsitzende steht mit dem Eigentümer bezüglich einer Besichtigung durch den Gemeinderat in Kontakt.

3. Bebauungsplan der Ortsgemeinde Mertesdorf, Teilgebiet "Bohnenwies"

Vertreter des Ingenieurbüros BKS und des Landschaftsarchitekturbüros Karl-Heinz Fischer stellten dem Gemeinderat mittels Präsentation den Planentwurf des vorgesehenen Bebauungsplanes aus bauplanungsrechtlicher Sicht sowie aus naturschutzrechtlicher Aspekte vor. Nach Beantwortung einzelner Fragen wurden die nachfolgenden Beschlüsse zum Bebauungsplan gefasst:

3.1 Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) sowie Billigung des Planentwurfs

Die Ortsgemeinde Mertesdorf plant die Aufstellung des Bebauungsplanes „Bohnenwies“, um die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Bebauung im Bereich der Grundstücke Flur 3, Flurstücks-Nrn. 159/4, 238, 239 und 240 zu schaffen. Des Weiteren umfasst die Planung die als Kleingärten oder Lagerflächen genutzten Bereiche in der sogenannten „Bohnenwies“, soweit diese nicht unter Biotopschutz stehen. Die Aufstellung des Bebauungsplans erfolgt im Vollverfahren, mit Umweltprüfung und Umweltbericht einschließlich Eingriff-/Ausgleichsregelungen. Der Gemeinderat beschloss die Aufstellung des Bebauungsplanes, Teilgebiet „Bohnenwies“ gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und billigt den vorgelegten Planentwurf.

3.2 Beratung und Beschlussfassung über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

Im Rahmen des Beteiligungsverfahrens sind nunmehr die Öffentlichkeit und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB zu beteiligen. Der Gemeinderat beschloss die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB).

4. Erschließungsbeiträge Abrechnung Wenigbach und Zur Bohnenwies

4.1 Beratung und Beschlussfassung über die Festsetzung von Erschließungsbeiträgen zur erstmaligen Herstellung der Verkehrsanlage “Wenigbach“

Der Gemeinderat Mertesdorf beschloss, die Erschließungsbeiträge für den Straßenbau zur erstmaligen Herstellung der Verkehrsanlage „Wenigbach“ mit einem endgültigen Beitragssatz i. H. v. 12,21500 €/m² abzurechnen. Zudem beschließt der Gemeinderat die Erschließungsbeiträge zur erstmaligen Herstellung für Gehweg und Beleuchtung mit einem endgültigen Beitragssatz i. H. v. 5,15150 €/m² abzurechnen. Die Beiträge werden in 4 Raten (vierteljährlich) zur Zahlung fällig.

4.2 Beratung und Beschlussfassung über die Festsetzung von Erschließungsbeiträgen zur erstmaligen Herstellung der Verkehrsanlage “Zur Bohnenwies“

Der Gemeinderat beschloss, die Erschließungsbeiträge für die Herstellung der Verkehrsanlage „Zur Bohnenwies“ mit einem endgültigen Beitragssatz von 31,75923 €/m² abzurechnen. Die Beiträge sollen in 6 Raten (vierteljährlich, alle 3 Monate) zur Zahlung fällig werden.

5. Beratung und Beschlussfassung zur Beschaffung von elektrischer Energie

In den vergangenen Jahren beteiligte sich die Verbandsgemeinde Ruwer zur Versorgung der eigenen Liegenschaften mit elektrischer Energie an der Bündelausschreibung des Gemeinde- und Städtebundes Rheinland-Pfalz. Hier wurde insbesondere in der letzten Ausschreibung sehr hohe und vor allem wechselnde Preise für die Belieferung mit elektrischer Energie erzielt. Hinzu kam noch, dass zuletzt nicht alle Abnahmestellen hierrüber bedient werden konnten. Im Bereich der Großverbraucher (z.B. VG-Verwaltung) konnte nur ein auf das Quartal festgelegter Strompreis erzielt werden. Der Gemeinderat beschloss, die Beschaffung der zur Versorgung der eigenen Liegenschaften erforderlichen Strommenge über den durch die R-H-E AöR aufzubauenden Strom-Bilanzkreis aus regionaler Energie ab dem 01.01.2026 zu beziehen.

6. Erneute Beratung und Beschlussfassung zum Ausbau des Wirtschaftsweges L149 - WTD 41 / Antrag Grüne Fraktion im Gemeinderat

Es lag ein Antrag der Grüne Fraktion im Gemeinderat Mertesdorf vom 07.03.2025 auf erneute Beratung und Beschlussfassung zum Ausbau des Wirtschaftsweges L 149 – WTD 41 vor. Das Ratsmitglied Janet Kaltofen. trug dem Gemeinderat den Antrag mit Begründung vor: -Die Zukunft der WTD 41 hängt nicht von der Umsetzung dieses Ausbaues ab. Bisher erfolgt der Transport der Kettenfahrzeuge durch Abladen. Dies kann auch weiterhin so gehandhabt werden, sodass die vorhandene Strecke genutzt werden kann. -Da es sich derzeit und zukünftig um ca. 25 Transporte im Jahr handeln soll, steht der effektive Nutzung der Maßnahme in Frage. Weder die Bundeswehr noch andere Beteiligte haben alternative Optionen geprüft. Für den Fall, dass die Machbarkeitsstudie negativ ausfällt, gibt es keine Alternativlösung. Dies zeigt, dass offenbar keine unbedingte Notwendigkeit für den Ausbau besteht. Die Zukunftsfähigkeit und Sicherung des Standortes stehen nicht in Zusammenhang mit dem Ausbau des Wirtschaftsweges. Es gibt keine Planungen oder Projekt, die darauf angewiesen sind. Nach eigener Auskunft obliegt der Bundeswehr die bauliche Unterhaltung des Wirtschaftsweges. Solang der Standort besteht, ist die Unterhaltung daher nicht Aufgabe der Gemeinde. Die Planung und Umsetzung der Baumaßnahme durch die Verbandsgemeinde ist weitestgehend ungeklärt. Bisher liegt kein entsprechendes Konzept vor. Auch ist die Verteilung des in Aussicht stehenden Verwaltungskostenzuschusses von ca. 300.000 EUR fraglich. Bauherr des Ausbaus wird die Ortsgemeinde sein. Bisher wurde weder personelle noch finanzielle Unterstützung zugesagt. Für die Gemeinde Mertesdorf ergeben sich durch den Ausbau weder Nutzen noch Vorteile. Stattdessen ist mit erheblich mehr (Schwerlast-) Verkehr als angegeben zu rechnen, der sich erwartungsgemäß auch im Dorf bemerkbar machen wird. Im Rahmen der Machbarkeitsstudie soll geprüft werden, ob der Ausbau um einen Rad- und Wanderweg in Richtung Aveler Tal/Kürenz ergänzt werden kann. Falls eine Umsetzung möglich ist, soll diese direkt in die Baumaßnahme integriert werden. Im Gemeinderat wurde Unverständnis über den Antrag geäußert, dass ein Beschluss ohne sachliche Kenntnis von Fehlern aufgehoben werden soll. Weiter wurde vorgetragen, dass alle Kosten von der Bundeswehr getragen werden und keine Kosten für die Ortsgemeinde Mertesdorf anfallen. Beigeordneter Heck führte aus, dass der Beschluss aufgehoben oder ergänzt werden soll, damit man Synergieeffekte für die Gemeinde nutzen kann. Zudem soll die Ortsgemeinde Mertesdorf an dem von der Bundeswehr in Aussicht gestellten Verwaltungskostenbeitrag partizipieren. Seitens der Verwaltung wurde darauf hingewiesen, dass, wenn eine Ergänzung der Machbarkeitsstudie um den Rad- und Wanderweg erfolgen soll, anschließend keine Vergabe diesbezüglich stattfinden kann, weil dies nicht Gegenstand der Angebotsanfrage bzw. Ausschreibung war. Nach längerem Meinungsaustausch und Diskussion wurde aus dem Rat ein Antrag auf Schluss der Beratung nach der Geschäftsordnung gestellt. Dem Antrag auf Beendigung der Beratung wurde vom Rat stattgegeben. Anschließend stellte der Vorsitzende die Aufhebung des Beschlusses des Gemeinderates vom 30.06.2022 zur Abstimmung. Der Antrag wurde vom Rat mehrheitlich abgelehnt. Ratsmitglied Dr. Carl von Schubert hat an Beratung und Beschlussfassung wegen Ausschließungsgründen nach § 22 GemO nicht teilgenommen und ist vom Sitzungstisch abgerückt.

7. Vergaben im Rahmen der Vorplanung/Machbarkeitsstudie des Ausbaus Wirtschaftsweg zur WTD41

7.1 Ausbau Wirtschaftsweg zur WTD41 - Auftragsvergabe Fachbeitrag Naturschutz

Der Gemeinderat Mertesdorf beschloss die Auftragsvergabe zum „Fachbeitrag Naturschutz“ an das Büro Landschaftsarchitekt Karl-Heinz Fischer, Langwies 20, 54296 Trier zum geprüften Brutto-Angebotsbetrag. Zudem beschloss der Gemeinderat die Mittel im Rahmen einer Außerplanmäßigen Ausgabe gem. § 100 Abs. 1 GemO als auszugleichende Vorauszahlung bereitzustellen.

7.2 Ausbau Wirtschaftsweg zur WTD41 - Auftragsvergabe Konzeptentwicklung Verkehrsanlagen / Außengebietsentwässerung

Der Gemeinderat beschloss die Auftragsvergabe zur „Konzeptentwicklung Verkehrsanlagen / Außengebietsentwässerung“ an das Ing.-Büro Fuchs GmbH, Schulstraße 110, 54411 Hermeskeil zum geprüften Brutto-Angebotsbetrag Zudem beschloss der Gemeinderat die Mittel im Rahmen einer außerplanmäßigen Ausgabe gem. § 100 Abs. 1 GemO als auszugleichende Vorauszahlung bereitzustellen

7.3 Ausbau Wirtschaftsweg zur WTD41 - Auftragsvergabe Erkundung und Bewertung Straßenoberbau und Untergrund

Der Gemeinderat Mertesdorf beschloss die Auftragsvergabe zur „Erkundung und Bewertung des Straßenoberbaus und des Untergrundes“ an das Büro SBT-Paul Simon & Partner, Am Kenner Haus 13, 54344 Kenn zum geprüften Brutto-Angebotsbetrag. Zudem beschloss der Gemeinderat die Mittel im Rahmen einer außerplanmäßigen Ausgabe gem. § 100 Abs. 1 GemO als auszugleichende Vorauszahlung bereitzustellen.

7.4 Ausbau Wirtschaftsweg zur WTD41 - Auftragsvergabe geo- und umwelttechnische Untersuchung Weinbergsmauern Grünhaus

Der Gemeinderat Mertesdorf beschloss die Auftragsvergabe zur „Geo- und umwelttechnischen Untersuchung der Weinbergsmauern Grünhaus“ an das Büro WPW GEO.Ingenieure GmbH, Zurmaiener Straße 9-11, 54292 Trier zum geprüften Brutto-Angebotsbetrag. Zudem beschließt der Gemeinderat die Mittel im Rahmen einer außerplanmäßigen Ausgabe gem. § 100 Abs. 1 GemO als auszugleichende Vorauszahlung bereitzustellen.

7.5 Ausbau Wirtschaftsweg zur WTD41 - Auftragsvergabe planungsbegleitende Vermessung, Leitungsbestandsplan

Der Gemeinderat beschloss die Auftragsvergabe zur „planungsbegleitenden Vermessung“ an das Ing.-Büro Fuchs GmbH, Schulstraße 110, 54411 Hermeskeil zum geprüften Brutto-Angebotsbetrag Zudem beschloss der Gemeinderat die Mittel im Rahmen einer außerplanmäßigen Ausgabe gem. § 100 Abs. 1 GemO als auszugleichende Vorauszahlung bereitzustellen.

7.6 Ausbau Wirtschaftsweg zur WTD41 - Auftragsvergabe Luftbildauswertung Kampfmittel

Der Gemeinderat beschloss die Auftragsvergabe zur „Luftbildauswertung Kampfmittel“ an das Unternehmen GUBD Bauconsult GmbH, Hauptstraße 98, 90562 Heroldsberg zum geprüften Brutto-Angebotsbetrag. Zudem beschloss der Gemeinderat die Mittel im Rahmen einer außerplanmäßigen Ausgabe gem. § 100 Abs. 1 GemO als auszugleichende Vorauszahlung bereitzustellen. Zu sämtlichen Beschlüssen zum Ausbau des Wirtschaftsweges zur WTD41 hat Ratsmitglied Dr. Carl von Schubert an der Beratung und Beschlussfassung wegen Ausschließungsgründen nach § 22 GemO nicht teilgenommen und ist vom Sitzungstisch abgerückt.

8. Beschaffung eines Lagercontainers zur Aufbewahrung von Farben, Lacken und Akkus

Der Vorsitzende trug vor, einen See-Lagercontainer für die Aufbewahrung von Farben, Lacken und Akkus für den Bauhof der Gemeinde anzuschaffen. Damit wird zusätzlicher Stauraum in der Gemeindegarage geschaffen und es besteht eine sicherere getrennte Aufbewahrung für Akkus. Der Gemeinde lag dafür ein Angebot der Fa. BHL-GmbH vor. In diesem Zusammenhang wurde aus dem Rat darauf hingewiesen, dass der Standort für den Bauhof am Sportplatz nicht gut, auch optisch nicht gut, ist. Man sollte sich vielleicht mal Gedanken über eine Standortverlegung machen. Der Vorsitzende stellte die Anschaffung des Lager-Containers zur Abstimmung. Der Gemeinderat sprach sich für die Anschaffung des Lagercontainers aus.

9. Infotafel Partnerschaft St. Just la Pendue Dorfplatz

Der Vorsitzende trug vor, dass der Partnerschaftsverein an die Gemeinde herangetreten ist, eine Infotafel zu errichten, damit die Öffentlichkeit mehr über die bestehende Gemeindepartnerschaft mit der französischen Gemeinde Saint-Just-la Pendue informiert wird. Als Standort ist der Bereich der Mauer am Bürgerhaus angedacht, wo bereits der Hinweisstein steht. Es wurde vorgetragen, dass bereits an weiteren Stellen im Ort Hinweise auf die Gemeindepartnerschaft vorhanden sind und man nicht verstreut an zu vielen Plätzen Informationen gibt. Man sollte sich daher intensivere Gedanken um ein Gesamtkonzept machen, damit eine bessere Darstellung von Informationen mit einem Mehrwert sowohl für die Gemeinde als auch für die Partnerschaft entsteht. Nach längerem Austausch sprach sich der Gemeinderat grundsätzlich für die Aufstellung einer Infotafel aus. Dies soll im Rahmen der Erarbeitung eines Gesamtkonzepts in Zusammenarbeit mit dem Partnerschaftsverein erfolgen. Dabei sollen auch Fördermöglichkeiten geprüft werden.

10. Beratung und Beschlussfassung über eine gemeindliche Zuwendung an den Partnerschaftsverein Mertesdorf e.V.

Es steht demnächst wieder ein Besuch bei der Partnerschaftsgemeinde Gemeinde in Frankreich an. Es ist angedacht, dass der Partnerschaftsverein eine Parkbank aus Metall mit zur Partnerschaftsgemeinde nimmt. Die Kosten für die Bank belaufen sich auf 1.101,24 EUR incl. Transport nach Frankreich. Im Haushalt sind 4.500 EUR an Mittel vorhanden. Der Gemeinderat sprach ich für die Zuwendung an den Partnerschaftsverein Mertesdorf e.V. in Höhe der v.g. Kosten aus.

11. Anmietung von Schafen für die Offenhaltung von Ausgleichs- und Grünflächen

Für die Pflege und das Offenhalten von gemeindlichen Grün- und Ausgleichsflächen durch Schafe wurde vom Beigeordneten Heck ein Angebot der Eifelschäferin Simone Hamper aus Lahr eingeholt, was Ortsbürgermeister Andreas Stüttgen vorgelegt wurde. Für die Beweidung der 4 ha großen gemeindlichen Flächen beläuft sich das Angebot auf 1.160 EUR. Der Gemeinderat beschloss das Angebot für die Beweidung der Flächen anzunehmen.

12. Beratung und Beschlussfassung über die Teilnahme am Förderprogramm "Aufbewahrungsboxen für Trainingsequipment"

Innerhalb der Landesinitiative „Rheinland-Pfalz - Land in Bewegung“ steht Kommunen noch für 2025 und 2026 das Programm „Aufbewahrungsboxen für Trainingsequipment“ zur Verfügung und kann mit einem Landeszuschuss von bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten, in Höhe von bis zu 13.500 Euro, gefördert werden. Anträge für die Anschaffung von Aufbewahrungsboxen sind für das Bewilligungsjahr 2025 bis zum 30. April 2025, für das Bewilligungsjahr 2026 bis zum 30. April 2026 einzureichen. Die App gesteuerten Aufbewahrungsboxen mit ihrem Trainingsequipment sind für sportliche Aktivitäten sowohl für einzelne Bürgerinnen und Bürger, aber auch für Gruppen im öffentlichen Raum jederzeit nutzbar. Die stationären Boxen sind durch die Kommunen mit verschiedenstem Trainingsequipment auszustatten. Der Gemeinderat beschloss den Kauf und das Aufstellen einer Aufbewahrungsbox für Trainingsequipment vorbehaltlich einer 90% Förderung im Rahmen des Förderprogramms "Aufbewahrungsboxen für Trainingsequipment" des Ministeriums des Innern und für Sport und vorbehaltlich der Prüfung von Haushaltsmitteln.

13. Beratung und Beschlussfassung über die Änderung der Benutzungsordnung des Bürgerhauses

Dieser Tagesordnungspunkt wurde vor Eintritt in die Tagesordnung durch Beschluss abgesetzt.

14. Regionales Zukunftsprogramm RLP - Eruierung / Festlegung der Maßnahmen

Das Land Rheinland-Pfalz stellt bestimmten Kommunen über dieses Förderprogramm ein an den Einwohnern gemessenes Budget zur Verfügung, welches insbesondere für Maßnahmen einer Positivliste genutzt werden kann und soll. Die VG Ruwer erhält eine Fördersumme in Höhe von ca. 2,9 Mio. €. Die Mittel müssen zweckgebunden und in dem Bewilligungszeitraum verwendet werden. Es ist eine Mittelweiterleitung an OG oder Dritte möglich.

Bis zum 31.05.25 müssen die Ortsgemeinden:

- Die Maßnahmen beschlossen

- Zu jeder Maßnahme das Formblatt ausgefüllt

- Die Berechnungsmatrix / Maßnahmenübersicht

in der Verwaltung eingereicht haben.

Im Gemeinderat wurde hierzu beantragt, die Beschlussfassung an die gemeindlichen Ausschüsse zu verweisen, die in einer gemeinsamen Sitzung tagen und Vorschläge erarbeiten sollen. Als Termin für die gemeinsame Sitzung der Ausschüsse wurde Dienstag, 08.04.2025, 18.00 Uhr, im Bürgerhaus festgelegt. Dem Antrag wurde mehrheitlich entsprochen.

Nichtöffentliche Sitzung

Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung wurden noch Bauangelegenheiten beraten und beschlossen.