Der Wahlausschuss für die Wahl der Ortsbürgermeisterin/des Ortsbürgermeisters der Ortsgemeinde Riveris hat in seiner Sitzung am 23. April 2026 festgestellt, dass für die Wahl zur Ortsbürgermeisterin/zum Ortsbürgermeister am 07. Juni 2026 kein Wahlvorschlag eingereicht wurde. Gemäß § 53 Absatz 2 Satz 1 der Gemeindeordnung (GemO) findet die Wahl zur Ortsbürgermeisterin/zum Ortsbürgermeister in der Ortsgemeinde Riveris nicht statt.
Die Ortsbürgermeisterin/der Ortsbürgermeister wird daher nach der Bestimmung des § 53 Absatz 2 Satz 2 der Gemeindeordnung (GemO) vom Gemeinderat gewählt.