Der Rechnungsprüfungsausschuss der Verbandsgemeinde Ruwer hat die Jahresrechnung 2017 und 2018 am 18.04.2023 nach den Vorschriften des § 113 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz geprüft und seine Bemerkungen in einem Prüfbericht zusammengefasst.
In der Sitzung am 26.04.2023 hat der Verbandsgemeinderat Ruwer die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses 2017 und 2018 beschlossen und dem Bürgermeister/in der Verbandsgemeinde und den Beigeordneten - soweit sie den Bürgermeister/in vertreten haben - jeweils für das Jahr 2017 und 2018 Entlastung erteilt.
Gem. § 114 Abs. 2 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz liegen sowohl der jeweilige Jahresabschluss als auch der Bericht über die Prüfung der Jahresrechnung 2017 und 2018 zur Einsichtnahme in der Verbandsgemeindeverwaltung Ruwer, Untere Kirchstraße 1, Zimmer 107, in der Zeit vom 15.05.2023 bis 24.05.2023 öffentlich aus.