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Amtsblatt VG Ruwer
Ausgabe 19/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Unterrichtung der Einwohner über die Sitzung der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Freibad Ruwertal am 24.03.2025

Unter dem Vorsitz von Verbandsvorsteherin Stephanie Nickels fand am 24.03.2025 im Rathaussaal, Untere Kirchstr. 1, 54320 Waldrach eine Sitzung der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Freibad Ruwertal statt. Die gesamte öffentliche Niederschrift kann im Internet auf der Homepage der Verbandsgemeinde Ruwer unter der Rubrik Ratsinformationssystem eingesehen werden. Im Folgenden wird über die wesentlichen Beschlüsse aus der Sitzung berichtet.

Öffentlicher Teil

TOP 1 Mitteilungen

Die Vorsitzende informierte, dass die Verbandsgemeinde Trier-Land Badpersonal für die Saison 2025 angefragt hat, da das Freibad Kordel im Jahr 2025 geöffnet werden soll, die Verbandsgemeinde jedoch nicht über ausreichend Fachpersonal verfügt. Die Verbandsvorsteherin hat dem Bürgermeister der VG Trier-Land die personelle Unterstützung im Rahmen verfügbarer Kapazitäten zugesagt. Dies wirkt sich kostenmindernd auf den Haushalt 2025 aus.

Frau Nickels informierte die Verbandsmitglieder über die Mitteilung des Bauamtes der Kreisverwaltung Trier-Saarburg, dass die Baugenehmigung in Kürze erfolgen soll.

Auf Anfrage der Verbandsvorsteherin hat das vom Ministerium des Inneren und für Sport eine Ausnahme vom Verbot des vorzeitigen Maßnahmenbeginns zugestimmt. Ein offizielles Schreiben über den Förderantrag soll im April d.J. erfolgen. Somit kann mit der geplanten Umbaumaßnahme schnellstmöglich begonnen werden.

TOP 2 Informationen zum aktuellen Stand der Beseitigung der Hochwasserschäden und zum Stand des 1. Bauabschnittes Sanierung Freibad Ruwertal (Bau- und Förderantrag)

Die Vorsitzende berichtete, dass die Umbau- und Sanierungsarbeiten gut voranschreiten. Die Verbandsmitglieder konnten in der Führung vom 28.01.2025 dies sehen, sind die Gebäude bereits vollständig entkernt. Nun werden Fachfirmen mit dem Wiederaufbau engagiert.

TOP 3 Anträge der FWG VG Ruwer e.V.; Fortführung des Verkaufsbetriebes am Kiosk durch einen Pächter; Sanierung des Kleinkinderbeckens/Planschbeckens im Freibad Ruwertal vor der Wiedereröffnung

a. Kiosk

Die FWG VG Ruwer e.V., begründete den Antrag. Der angedachte Wechsel von einem echten und bisher gewohnten Verkaufsbetrieb zu einem Automatenbetrieb sei nicht zielführend in einem familienfreundlichen Freibad. Ein Kiosk mit „echten“ Menschen sei immer einem Automaten vorzuziehen. Die Verbandsvorsteherin stellte fest, dass im Rahmen der letzten Verbandsversammlung, die als Ortsbesichtigung erfolgte, lediglich verschiedene Möglichkeiten der Sanierung und zukünftigen Sicherstellung des Kioskangebots vorgestellt wurden. Auf Grund des Hochwasserschadens muss der gesamte gastronomische Bereich komplett saniert werden. Außerdem ist die Gaststättenkonzession neu zu beantragen. Es wurde keine der bestehenden Möglichkeiten als angedachte Planung der Bürgermeisterin vorgestellt. Dies wies die Bürgermeisterin entschieden zurück. Im Zuge der Sanierung sollen unter wirtschaftlichen und technischen Aspekten verschiedene Handlungsoptionen geprüft werden. Hierzu steht die Vergabe eines Planungsauftrages an. (siehe TOP 5 der Tagesordnung). Die Prüfung der Handlungsalternativen ist angezeigt, da in den letzten Jahren immer wieder von Badegästen moniert wurde, dass an besucherschwachen Tagen der Kiosk erst spät oder überhaupt nicht geöffnet wurde. Die Gewinnung eines Kioskpächters war in der Vergangenheit nicht einfach. Die Sache ist ergebnisoffen in der Zweckverbandsversammlung zu diskutieren und zu gegebener Zeit zu entscheiden. Aktuell stehen auch noch Gespräche mit dem aktuellen Pächter aus. Nach Abschluss der Vorbereitung wird die Thematik in einer der nächsten Verbandsversammlungen zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.

b. Kleinkindbecken/Planschbecken

Weiterhin den Antrag der FWG VG Ruwer e.V. zur „Sanierung des Kleinkinderbeckens (Planschbecken) im Freibad Ruwertal vor dem Neustart des Bades 2027“ begründet. Die Generalsanierung des Freibades Ruwertal ist aus finanziellen Gründen in mehreren Bauabschnitten vorgesehen. Der 1. Bauabschnitt, der aktuell in Arbeit ist, umfasst die Erneuerung der Technik- und das Funktionsgebäude inkl. Badewasseraufbereitungstechnik, die Erneuerung des Sprungturms sowie die Sanierung der Rutsche, die nach Prüfung durch den TÜV gravierende Mängel aufweisen. Hierfür wurden bereits Förderanträge sowie der Bauantrag gestellt. Die Genehmigung und Förderzusagen werden in Kürze erwartet. Gemäß Förderrichtlinie des Landes Rheinland-Pfalz werden Maßnahmen in Freischwimmbädern mit 50% jedoch Maximal 2.000.000 € gefördert. Da die ermittelten Kosten für die o.g. Maßnahmen bei ca, 5.900.000 € liegen, wird die maximale Fördersumme bereits hierdurch voll ausgeschöpft. Das Kleinkindbecken/Planschbecken ist nicht im 1. Bauabschnitt berücksichtigt und auch nicht in den Förderanträgen bzw. Bauantrag berücksichtigt. Ein Nachtrag zu den laufenden Anträgen würde die Umsetzung des 1. Bauabschnittes und damit die Wiedereröffnung des Bades stark verzögern. Es läuft aktuell eine Anfrage bei der Bädergesellschaft. Die Verbandsvorsteherin stellte fest, dass aktuell noch nicht klar ist, ob das Becken vorübergehend noch genutzt kann bzw. unter welchen Auflagen es genutzt werden oder ob keine Nutzung mehr möglich ist. Sie stellt fest, dass die Sicherheit der Kinder oberste Priorität hat. Die Neugestaltung des Planschbeckens/Kleinkindbeckens ist als unabhängigen 2. Bauabschnitt geplant. Außerdem ist noch zu prüfen, ob es ggf. zusätzliche Fördermittel für die Sanierung gibt. Diese Maßnahme wäre sowohl fördertechnisch wie auch baurechtlich separat zu betrachten und zu behandeln. Die Vorsitzende stellte klar, dass eine Umsetzung dieser Maßnahme im Rahmen des 1. Bauabschnittes nicht möglich und nicht zielführend ist, da dadurch der gesamte 1. Bauabschnitt verzögert würde. Sie schlug vor, dass in diesem Jahr bereits verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten sondiert werden. Außerdem hält sie eine Beteiligung der Nutzerinnen und Nutzer für angezeigt. Des Weiteren ist mit den Mitgliedskommunen zu klären, wie die Finanzierung des 2. Bauabschnitt gesichert werden kann.

TOP 4 Beschaffung elektrischer Energie (Strom) über den Aufbau eines Bilanzkreises durch die R-H-E AöR

Die Verbandsversammlung beschloss, die Beschaffung der zur Versorgung der eigenen Liegenschaften erforderlichen Strommenge über den durch die R-H-E AöR aufzubauenden Strom-Bilanzkreis aus regionaler Energie ab dem 01.01.2026 zu beziehen.

TOP 5 Vergabe von Planungsleistungen zur Sanierung des Eingangsgebäudes

Die Verbandsversammlung beschloss den Planungsauftrag für die Sanierung des Eingangsgebäudes an das Architekturbüro KBH aus Föhren bis zu einer Summe von 49.813,44 Euro netto zu vergeben.