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Amtsblatt VG Ruwer
Ausgabe 19/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Vandalismus in der Hexennacht

Verschmutzungen und Verunreinigungen im Rahmen der sogenannten Hexennacht, die häufig durch Kinder und Jugendliche verursacht werden, stellen kein Kavaliersdelikt dar. Derartige Handlungen überschreiten regelmäßig die Grenze eines vermeintlich harmlosen Streichs und erfüllen nicht selten den Tatbestand der Sachbeschädigung. Die in diesem Jahr festgestellten Verschmutzungen an der Grundschule Mertesdorf haben ein nicht hinnehmbares Ausmaß erreicht. Wie die nachfolgenden - exemplarischen - Bilddokumentationen belegen, wurden Außenfassaden, Fenster, Türen, Türklinken sowie Geländer in erheblichem Umfang mit Toilettenpapier, Rasierschaum und weiteren Materialien verunreinigt.

 

Die Verbandsgemeinde als Schulträger stellt unmissverständlich klar, dass derartige Verunreinigungen, insbesondere wenn sie mit erheblichem Reinigungsaufwand verbunden sind oder zu Beschädigungen führen, strafrechtlich relevant sind. Für verursachte Schäden haften die Erziehungsberechtigten der handelnden Minderjährigen. Die Verbandsgemeinde behält sich ausdrücklich vor, festgestellte Sachbeschädigungen konsequent zur Anzeige zu bringen und entstandene Kosten vollständig geltend zu machen.