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Amtsblatt VG Ruwer
Ausgabe 2/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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​​​​​​​Moderate Entgeltanhebungen bei Wasser und Abwasser

Zurzeit wird alles teurer, die Preise gehen in einigen Teilbereichen förmlich durch die Decke, denken wir nur an Energie oder Lebensmittel. Ein Indikator dafür ist die Inflationsrate, lag diese Anfang 2022 noch bei 2 - 3 Prozent, so ist diese inzwischen bei 10 Prozent angekommen. Diese Preisentwicklung macht auch vor den Wasser- und Abwasserwerken der VG Ruwer nicht halt. Auch hier müssen höhere Preise für Energie, Warenbezüge und Dienstleistungen gezahlt werden, hinzukommen höhere Zinsen sowie Lohn- und Gehaltserhöhungen beim Personal.

Weiterhin wurden sowohl beim Wasserwerk als auch beim Abwasserwerk in den letzten Jahren erhebliche Investitionen in die Erneuerung und Verbesserung der vorhandenen Trinkwasser- bzw. Abwasseranlagen vorgenommen. In den nächsten Jahren stehen Ortsnetzerneuerungen sowie Instandhaltungsarbeiten an verschiedensten Anlagen an. Diese in der Vergangenheit geschaffenen Anlagen verursachen naturgemäß Folgekosten in der Unterhaltung und Finanzierung, die aus den laufenden Einnahmen getragen werden müssen.

Wie erwähnt sind erhebliche Mehrkosten im Bereich von Energie und notwendigem Material zu verzeichnen. Der für das Jahr 2023 entstehende Entgeltbedarf machte die Erhöhung bei den Gebühren zwingend erforderlich.

Da die Werke nach dem Prinzip der Wirtschaftlichkeit arbeiten müssen, kommen die Verantwortlichen nicht umhin, die Entgelte für Wasser, Abwasser und sonstige Dienstleitungen zum 01.01.2023 zu erhöhen, um unter dem Strich Verluste zu vermeiden.

Im Bereich Wasserwerk werden die Wasserbezugsgebühren von 1,90 €/cbm auf nunmehr 2 €/cbm angehoben. Der wiederkehrende Beitrag Wasserversorgung wird beim Maßstab kleinste Zählergröße von 7,50 € pro Monat auf nunmehr 10 € pro Monat erhöht. Beim Abwasserwerk VG Ruwer wird gemäß dem Beschluss des Verbandsgemeinderates die Schmutzwassergebühr von 2,45 €/cm auf nunmehr 2,55 €/cbm angehoben. Der wiederkehrende Beitrag Oberflächenentwässerung bleibt unverändert.

Die Vorausleistungen für das Jahr 2023 werden aufgrund der für das Jahr 2022 abgerechneten Wasserbezugsmenge bzw. Schmutzwassermenge und unter Berücksichtigung der Gebührenerhöhung neu festgesetzt.

Die VG-Werke bitten hierfür um Ihr Verständnis.

Waldrach, 09.01.2023